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Umweltabgaben in Italien und Deutschland im Rechtsvergleich

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2004

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Zusammenfassung

Im ersten Teil der Dissertation wird das italienische Abgabensystem mit seinen verschiedenen Abgabentypen erörtert. Im Rahmen dessen wird untersucht, in welchem Umfang sich der jeweilige Abgabentyp als Umweltabgabe eignet. Neben der Gebühr, dem Beitrag und der Sonderabgabe werden insbesondere die Grundlagen des italienischen Steuersystems erörtert und hier insbesondere das Leistungsfähigkeitsprinzip, die Progressivität und der Gesetzesvorbehalt. Ebenfalls behandelt werden die Fragen des Umweltsteuerfindungsrechts, des Verhältnisses der Steuergesetzgebungskompetenz zur Sachgesetzgebungskompetenz sowie der Ertragshoheit von Umweltsteuern unter Berücksichtigung der Verfassungsänderung 2001.

Im zweiten Teil werden die Umweltabgaben des italienischen Abgabenrechts dargestellt und auf ihre Zulässigkeit, ökologische Ausrichtung und Effizienz hin untersucht. Dies sind neben den Abfallabgaben, die Mineralöl- und Stromsteuer, die KfZ-Gebühr und die Wasserentnahmeabgabe. Daneben werden als Alternative zu den Umweltabgaben auch die Zwangskartelle erörtert.

Im dritten Teil werden die Umweltabgaben des deutschen Abgabenrechts dargestellt. Im Rahmen dessen wird auf das Verhältnis der Abfallabgaben zum Kooperationsprinzip, die Ökologische Steuerreform sowie die Rechtsprechung des BVerfG zur Ressourcennutzungsgebühr im Rahmen der Wasserentnahmeentgelte eingegangen. Ferner wird die ökologische Lenkungswirkung der KfZ-Steuer, der Abwasserabgabe, der Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe und der Walderhaltungsabgabe diskutiert. Das Zwangspfand auf Einwegverpackungen wird als Alternative zu den Umweltabgaben erörtert.

Im vierten Teil werden zunächst die Abgabensysteme im Allgemeinen gegenübergestellt. Daran anschließend werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen Umweltabgaben der beiden Rechtssysteme diskutiert. Die Dissertation kommt sodann zu dem Ergebnis, dass die beiden Abgabensysteme nur vereinzelte gemeinsame Ansatzpunkte haben. Zu nennen sind hier insbesondere die Mineralöl- und Stromsteuer sowie die Wasserentnahmeabgabe. Gemeinsam ist dem Umweltabgabenrecht in Italien und Deutschland auch, dass es lediglich eine Randerscheinung des Umweltschutzes darstellt.

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