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dc.contributor.authorLipp, Martin
dc.date.accessioned2022-08-10T13:15:26Z
dc.date.available2005-12-06T08:27:26Z
dc.date.available2022-08-10T13:15:26Z
dc.date.issued2005
dc.identifier.issn0176-3008
dc.identifier.urihttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-25363
dc.identifier.urihttps://jlupub.ub.uni-giessen.de//handle/jlupub/5267
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.22029/jlupub-4718
dc.description.abstractLeben die Eltern bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes mit diesem in Familiengemeinschaft,so sollte ihnen kraft Gesetzes das Sorgerecht gemeinschaftlich zustehen. Steht bei derGeburt des Kindes die elterliche Sorge allein der Mutter zu, ist eine familiengerichtliche Übertragungdes Sorgerechts auf den Vater auf dessen Antrag hin zu ermöglichen, wenn die Mutterdem zustimmt oder die Übertragung dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Weiterhinsollte auf Antrag eines Elternteils eine familiengerichtliche Begründung gemeinschaftlicherSorge möglich sein, wenn dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht etwa dann,wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes eine Familiengemeinschaft mit diesem bilden. Diesforderte der Autor bei einer Expertenanhörung, zu der die Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPDBundestagsfraktionim Januar nach Berlin eingeladen hatte.de_DE
dc.language.isodede_DE
dc.rightsIn Copyright*
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/page/InC/1.0/*
dc.subject.ddcddc:340de_DE
dc.titleWer erhält das Sorgerecht?de_DE
dc.typearticlede_DE
dcterms.isPartOf2143837-7de_DE
local.affiliationFB 01 - Rechtswissenschaftde_DE
local.source.spage78
local.source.epage83
local.source.journaltitleSpiegel der Forschung
local.source.volume22
local.source.number1u2
local.opus.id2536
local.opus.instituteProfessur für deutsche Rechtsgeschichte, Neuere Privatrechtsgeschichte und Bürgerliches Rechtde_DE
local.opus.fachgebietRechtswissenschaftde_DE


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