23. Die Gebühren für Beiwohnung der nach § 4. der Instruction für die Ortsschulvorstände jährlich abzuhaltenden Schulprüfung.
24. Das Verbot in ein und derselben Vorstellung alternativ um Übertragung mehrerer Schulstellen zu bitten.
25. Die Adhibirung des gessetzlich erforderlichen Stempelpapiers zu den Eingaben bei Großherzogl. Oberschulrath.
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