Die Verfasser des preußischen Circular-Rescripts vom 23. August 1824 (Neigebaur 1835: Schulschriften und Programme) haben, wie vergleichende Quellenbearbeitung und Textanalyse zeigen, beachtliche Anleihen von einer bayerischen allerhöchsten Verordnung vom 31. Januar 1813 genommen (Hohn 1819: Einrichtung der Jahresberichte). Die Frage, wer in Sachen Schulprogrammen zuerst aktiv war, muss deshalb neu gestellt werden.
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