Angenrod im Dritten Reich: Nonkonformismus und Zivilcourage INGFRIED STAHL Längst nicht alle Angenröder waren im Dritten Reich mit dem, was Hitler und Konsorten „unterm Hakenkreuz“ politisch, rassistisch und dann auch militärisch mit dem Großmachtwahnsinn auf den Weg brachten, einverstanden. Angenrod, seit jeher ein Dorf mit überwiegend arbeitender Bevölkerung – von Dienstknechten und –mägden – einigen Gewerbetreibenden und damals ortsdominierenden und auch Arbeit gebenden bäuerlichen Betrieben, hatte be- reits bei den ersten reichsweiten Wahlen nach der Machtergreifung der National- sozialisten ein deutlich zurückhaltendes (distanziertes) Votum abgegeben. Verglichen mit allen anderen Wahlergebnissen im Altkreis Alsfeld – er ver- fügte damals immerhin über 84 Einzelgemeinden1 – verbuchte die NSDAP hier eines ihrer prozentual schlechtesten Ergebnisse. Nur 48,8 Prozent der Wahlbe- rechtigten stimmten am 5. März 1933 für die Nationalsozialisten, beachtliche 47,9 Prozent – 130 beziehungsweise 26 Stimmen – entfielen aber noch auf die Sozialdemokraten und die Kommunisten (Abb. 01). Abb. 1: Reichstagswahlen 5. März 1933 (OZ-Archiv: 05.03.1933; Diagramm: I. Stahl). 1 http://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis_Alsfeld (abgerufen am 16.11.2014). MOHG 99 (2014) 129 Es war ein Ergebnis, das dem eher links von der Mitte angesiedelten politischen Spektrum Angenrods entsprach. Kaum andere Kreis-Gemeinden hatten pro- zentual so wenig NSDAP-Zustimmung akkumuliert. Manch andere Gemeinde, insbesondere den eindeutig bäuerlich strukturierten Dörfern zuzuordnen, wies damals schon bis zu 100 Prozent NSDAP-Stimmenanteil auf. Aber gerade die sogenannten Katzenberg-Dörfer übten wahlpolitisch zu- nächst noch die ausgeprägteste Zurückhaltung. Ihre religiös fundierte politische Heimat war traditionsgemäß das „Zentrum“, so dass auch in diesen Dörfern die NSDAP mit Hitler vergleichsweise noch extrem schwach abschnitt: mit höchst bemerkenswerten nur 5,4 Prozent NSDAP-Stimmenanteil zum Beispiel in Ruhl- kirchen, demgegenüber aber 93,4 Prozent Stimmenanteil für das „katholische“ Zentrum. Das von den Nationalsozialisten dann aber – gegen die Stimmen der Sozial- demokraten – durchgesetzte Ermächtigungsgesetz und die Gleichschaltung auf allen Ebenen veränderte jedoch dann bei den nächsten reichsweiten Wahlen die politische Situation grundlegend. Hitlers NSDAP-Reichsregierung ließ am 12. November 1933 sowohl Reichstagswahlen (mit weißem Stimmzettel) als auch eine Volksabstimmung (mit grünem Stimmzettel) durchführen. In der Volksabstimmung wurde der Wähler gefragt: „Billigst Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau, diese Politik Deiner Reichsregierung, und bist Du bereit, sie als den Ausdruck Deiner eigenen Auffassung und Deines eigenen Willens zu erklären und Dich feierlich zu ihr zu bekennen?“ Der Wähler hatte dann die Möglichkeit, entweder mit „Ja“ oder „Nein“ zu stimmen, also sein Kreuz in einen der beiden Kreise zu setzen. „Beide Stimmzettel werden in einem Umschlag abgegeben.“ Und die OZ verdeutlicht in aller Ausführlichkeit, wie zu wählen sei: „Der Wähler hat bei der Volksabstimmung auf den grünen Stimm- zettel in den Kreis unter dem vorgedruckten ‚Ja’ sein Kreuz einzusetzen.2 Das ‚Nein’ bleibt frei. Auf dem Stimmzettel für die Reichstagswahl wird in den Kreis hinter dem Namen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ein Kreuz eingezeichnet.“ Zum Abschluss dieser Vorgaben ist noch fett gedruckt zu lesen: „So sehen die Stimmzettel aus, wenn Du richtig gewählt hast!“ Am 11.11.1933, also am Tag vor diesen „Wahlen“ in der gleichgeschalteten NS-Dik- tatur-Ära, wurde dieses Prozedere noch einmal repetiert (Abb. 02), unter ande- rem mit den unmissverständlichen Aufforderungen: „So wird gewählt!“ und „Hier gehört das Kreuz hinein!“, „Stimme zur Volksabstimmung mit ‚Ja’!“, „Wähle zum Reichstag den Führer und seine Männer!“3 Das Wahlergebnis war dann im Dritten Reich erwartungsgemäß keine Über- raschung: Fast durchweg wurden auch im Altkreis Alsfeld an die 100 Prozent Zustimmung sowohl für die NSDAP (Hitlerbewegung) als auch zur Politik der Reichsregierung (Volksbefragung) erreicht, jetzt auch in Angenrod (Abb. 03). 2 Archiv der Oberhessischen Zeitung Alsfeld (künftig: OZ-Archiv): 09.11.1933. 3 OZ-Archiv: 11.11.1933. 130 MOHG 99 (2014) Abb. 2: „So wird gewählt“ (OZ-Archiv: 11.11.1933). Von 328 in Angenrod bei der Volksabstimmung abgegebenen Stimmen war lediglich eine einzige eine Gegenstimme, bei den Reichstagswahlen stimmten jetzt 321 Angenröder für die NSDAP, eine Stimme war ungültig. Das bedeutete auch für Angenrod bei beiden Voten rund 99,7 Prozent Zustimmung. Alterna- tive Möglichkeiten standen bei den Abstimmungen nicht zur Disposition. Auf- grund der Gleichschaltung gab es nur noch eine staatsbeherrschende Partei, nämlich die NSDAP mit Diktator Adolf Hitler an der Spitze. Was die Anfangseuphorie pro Hitler und die Nazis in Angenrod anbelangt, gab es in den Folge-Dreißiger-Jahren nach der aufgezwungenen Egalisierung4 bis hin zum Weltkriegsausbruch kein wesentlich unterschiedliches Verhalten zu den anderen Dörfern und Gemeinden im Kreis. 4 http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung (abgerufen am 16.11.2014). MOHG 99 (2014) 131 Abb. 3: Diagramm Volksabstimmung und Reichstagswahlen am 12. November 1933 (OZ-Archiv: 13.11.1933; Diagramm: I. Stahl) Das belegen auch zahlreiche Presseberichte zu Angenrod aus jener Zeit. Auch in Angenrod fanden typisch völkische Veranstaltungen statt, so auch die vermeint- lich altgermanischen Sonnwendfeiern.5 Die Vereinsversammlungen und –veran- staltungen waren von ausladend-nationalsozialistischem Gepräge wie allerorten, und natürlich fanden auch hier Vereidigungen auf Adolf Hitler als den „Führer“ bei Eintritt in die NSDAP statt.6 Und auch der Geburtstag des „Führers“ wurde stets ausgiebig mit entsprechendem Rahmenprogramm gefeiert. Selbst Feiern der Schule ordneten sich dem nationalsozialistischen Gedan- kengut vollständig unter. So ist in der OZ zum „Fest der deutschen Schule“ in Angenrod Folgendes zu lesen: „Am Sonntagabend hatten sich die Schulkinder und die ganze Gemeinde im Saale des Hch. Bambay (Bambey, d. Verf.) zusam- mengefunden, um den Tag der Deutschen Schule zu feiern. Nach einem gelun- genen Chor des Gesangvereins Harmonie sprach Lehrer Pfeiffer einige Be- grüßungsworte. Hierauf folgte das Lied der Schulkinder ‚Die Hand zum Schwur erhoben’. Nach mehreren Gedichten und Sprechchören wurde die Ansprache von Lehrer Pfeiffer über ‚Deutschtum im Ausland’ gehalten. BDM und Ge- sangverein wirkten mit und verschönten somit die Feier. Es wurden weiter noch Lieder und Sprechchöre von den Schulkindern vorgetragen, welche sehr gut zur 5 OZ-Archiv: 27.06.1935; http://de.wikipedia.org/wiki/Sonnenwende (abgerufen am 16.11.2014). 6 Detaillierte Zeitzeugenberichte. 132 MOHG 99 (2014) heutigen Zeit paßten [sic]. Ein Sieg Heil auf den Führer und das gemeinsam gesungene Horst Wessellied beendeten den schönen Abend.“7 Worüber bezüglich Angenrod allerdings keine Berichte und auch keine An- gaben der Zeitzeugen vorliegen, sind zum Beispiel Anpflanzungen von „Hitler- Linden oder -Eichen“ oder „Hindenburg-Linden“ wie in anderen Orten des Kreises praktiziert, darunter auch Ober-Gleen, Romrod und Leusel.8 Auch wurde in Angenrod, wie in einigen anderen Kreisorten passiert,9 keine schwarz- rot-goldene Fahne verbrannt. In Alsfeld wurde diese Fahnenverbrennung bereits Anfang März 1933 öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt: „Auf dem Markt- platz wurden gestern die aus den hiesigen öffentlichen Gebäuden von einer Abordnung der SA geholten schwarz-rot-goldenen Fahnen verbrannt. Landtags- vizepräsident Klostermann (Alfred Klostermann, 1900 – 1945, d. Verf.)10 hielt dabei eine kurze den symbolischen Vorgang beleuchtende Ansprache.“11 Und auch die Ernennung Hitlers oder Hindenburgs zu Ehrenbürgern, wie in anderen Kreisorten12 – zum Beispiel, in alphabetischer Reihung, Altenburg, Arnshain, Brauerschwend, Eudorf, Kestrich, Münch.Leusel, Nieder-Ofleiden,13 Ober-Breidenbach, Ober-Ohmen, Romrod, Strebendorf, Unter-Sorg und Wind- hausen – erfolgt,14 ist für Angenrod nicht tradiert oder dokumentiert, weder in der OZ noch in den offiziellen Protokollen des Gemeinderats Angenrod. Letz- tere sind allerdings ab dem April 1934 nicht mehr vorhanden. Die späteren Protokolle wurden aus dem Protokollbuch der Gemeinde durch Herausschnei- den entfernt.15 Dem Gemeinderat Angenrods gehörten im Jahr 1935, wie somit lediglich im Archiv der OZ nachzulesen, folgende Mitglieder an: Bürgermeister Karl Hoff- mann, 1. Beigeordneter Karl Höhler, 2. Beigeordneter Gustav Schlitt und die vier Gemeindevertreter Karl Michael (Michael Krämer, d. Verf.), Konrad Jung 6., Heinrich Jung 5. sowie Heinrich Tröller.16 Über die Etablierung der NSDAP-Ortsgruppe Angenrod liegen jedoch keine konkreten Belege vor, auch nicht im HStAD. Zum ersten Mal von einer 7 OZ-Archiv: 18.09.1934. 8 OZ-Archiv: 22.11.1933; OZ-Archiv: 12.09.1934; Decher, Klaus, Die Hitler-Diktatur und ihre Folgen für unseren Raum, in: Heimatbuch Romrod, Magistrat der Stadt Romrod (Herausg.), (1997), S. 166. 9 Zum Beispiel in Strebendorf, siehe OZ-Archiv: 16.03.1933. 10 Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (künftig: HStAD), Best. S 1. 11 OZ-Archiv: 09.03.1933. 12 HStAD, Best. H 2 Alsfeld, Nr. 1666; in der Archivalie dokumentiert sind insgesamt 21 Gemeinden des Kreises Alsfeld. Die Ehrenbürgerschaften wurden dann in fast allen Fällen bereits 1945 und dann auch 1946 auf Basis der Verfügung Nr. Ia 1834 – 5083/46 des Re- gierungspräsidenten Darmstadt vom 05.06.1946 durch entsprechende Beschlüsse der Ge- meinderäte wieder aberkannt. 13 OZ-Archiv: 11.03.1933. 14 HStAD, Best. Bibliothek, Nr. O 26/33: Jäkel, Herbert, Viele Gemeinden machten Hitler schon 1932 zum Ehrenbürger, in: Heimat-Chronik 6 (1999). 15 Stadtarchiv Alsfeld, Angenrod, Best. XV, Protokollbuch 1901 – 1934. 16 OZ-Archiv: 28.11.1935. MOHG 99 (2014) 133 NSDAP-Gruppe in Angenrod ist dann erst am 22.06.1934 in einem Bericht in der OZ zu lesen: „eine öffentliche Versammlung der NSDAP“ „in dem Saale des Pg. Bambay“, „wozu sämtliche Organisationen und die ganze Einwohner- schaft eingeladen waren.“ Und auch der „Stützpunktleiter“, nämlich „Pg. Pfeif- fer“, der die Versammlung eröffnete, wurde in dem Bericht konkretisiert. Somit kann diese kurze Mitteilung als Primärbeleg für eine bereits gegründete NSDAP- Ortsgruppe gewertet werden. In überwiegender Übereinstimmung mit den Zeitzeugenaussagen ließ sich jetzt auch durch Recherchen im HStAD anhand der Meldebögen 1939 der NSDAP ein Überblick über die tatsächliche Mitgliederzahl und die chronologi- schen Eintrittsaktivitäten in die NSDAP-Ortsgruppe Angenrod (Abb. 04) ge- winnen. Abb. 4: NSDAP-Stützpunkt-Stempel Angenrod (HStAD, Best. N 1, Nr. 207, S. 278). Wie auch im Rahmen der Spruchkammerakten – Schreiben des Alsfelder Rechtsanwalts im Oktober 1946 an die Spruchkammer Darmstadt-Lager als Legitimierter für einen Angenröder NS-Aktivisten – festgestellt wurde, habe es sich „bei der Ortsgruppe Angenrod um eine kleine Ortsgruppe (höchstens 30 Mann)“ gehandelt, „die lange Zeit nur ein Stützpunkt war.“17 Die Recherchen des Verfassers weisen anhand der HStAD-Archivalien nach, dass bis 1939 mindestens 19 Angenröder Männer und Frauen Mitglieder der NSDAP waren, einige davon auch zusätzlich der SA und ganz vereinzelt der SS oder der Waffen-SS. Die Parteieintritte erfolgten zumeist aus Anlass des soge- nannten Führer-Geburtstags, also zu Anfang Mai des jeweiligen Jahres: in Angenrod am 1. Mai 1933 (5 Eintritte) und 1937 (7). Nicht alle parteistatistischen Erhebungsbögen 1939 sind jedoch noch vor- handen, denn nicht alle konnten von der US-Militärbehörde nach Kriegsende bei der vormaligen NSDAP-Kreisleitung Alsfeld-Lauterbach sichergestellt werden.18 Während von der offiziellen Gründung der NSDAP-Ortsgruppe Angenrod leider keine Belege überliefert sind, ist allerdings eine solche für den Nachbarort Leusel Anfang Juli 1935 ausführlich in der örtlichen Presse dokumentiert („Fahnenweihe der Ortsgruppe Leusel“).19 17 Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (künftig: HHStAW), Abt. 520, Nr. 512429. 18 Es fehlen die Unterlagen zu den Buchstaben I bis L: HStAD, Best. N 1, Nr. 203; HStAD, Best N 1, Nr. 205; HStAD, Best. N 1, Nr. 206; HStAD, Best. N 1, Nr. 207. 19 OZ-Archiv: 01.07.1935. 134 MOHG 99 (2014) Von einer Ortsgruppe Billertshausen-Angenrod ist dagegen schon am 10. November 1933 in einer Berichterstattung über eine „stark besuchte Wahlver- sammlung“ im „Saale des Gastwirts H. Bambey“ mit einem Pg. aus Frankfurt am Main die Rede.20 Die Veranstaltung in Angenrod wurde damals von einer Gruppe des Bunds Deutscher Mädchen (B.D.M.) musikalisch umrahmt. Zwei Wochen später fand dann ein „Deutscher Abend“ im gleichen Saal statt unter Beteiligung nun auch des Jungvolks: „Der Abend schloß mit einem Sieg Heil auf den Führer und je einer Strophe aus dem Deutschlandliede und dem Horst-Wessel-Lied.“21 In Angenrod gab es im Dritten Reich, gepaart auch mit einer der NS-Be- wegung wohl eher ablehnend eingestellten, sich aber nach außen neutral verhal- tenden israelitischen Bevölkerung22 einige unerschrockene Bürger, die trotz der zu erwartenden Repressalien in der Nazi-Zeit Zivilcourage offenbarten, vor allem bei NS-Aktionen, mit denen sie ganz und gar nicht einverstanden waren. Dieser Nonkonformismus in einer Zeit der Diktatur wird vor allem durch die Zeitzeugen kolportiert. Er ist, retrospektiv bewertet, ein kleiner Lichtblick in einer insgesamt leider höchst dunklen Ära des 550 Einwohner-Dorfes, vor allem auch mit Blick auf die unsagbare Leidensgeschichte der Angenröder Israeliten.23 Dass die NS-Bewegung („Hitler-Bewegung“) auch in Angenrod Ende der Zwanziger Jahre bis Anfang der Dreißiger Jahre, beginnend mit zunächst einem dokumentierten Parteieintritt am 01.10.1929, NSDAP-Mitgliedsnummer 152789,24 zunehmend Fuß fasste, ist in den fachlich zuständigen Hessischen Staatsarchiven und im Bundesarchiv Berlin klar belegt. Auch eine stramme SA- Gruppe mit gut über zwölf jungen Männern hatte sich schon noch vor der Machtergreifung Hitlers in Angenrod formiert und mit zahlreichen Umzügen im Dorf Präsenz gezeigt (Abb. 05). Da flog aber auch schon mal von politisch Andersdenkenden ein Stein hinterher. Auch das Singen SA-typischer Kampflieder wie „wetzt die langen Messer an dem Kilometerstein, lasst die Messer flutschen in den Judenleib hinein, ja, wenn das Judenblut vom Messer spritzt, dann geht es noch einmal so gut“ wird kol- portiert. Ein abgrundtief menschenverachtendes Lied, gesungen in dem kleinen Dorf mit jahrhundertealter bedeutender israelitischer Tradition, das sogar noch 20 OZ-Archiv: 10.11.1933. 21 OZ-Archiv: 22.11.1933. 22 Zeitzeugenüberlieferung. 23 Stahl, Ingfried: Opfer des NS-Regimes – Angenrods letzte Israeliten, in: MOHG 95. Band, Gießen (2010), S. 183 - 263; Stahl, Ingfried: Opfer der NS-Ideologie - Angenrods letzte Israeliten: die israelitische Religionsgemeinde Angenrod (1736 - 1942), selbstgestaltete erweiterte Dokumentation auf Basis des offiziellen Textbeitrags in den Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen, 95. Band, Gießen 2010, S. 183 - 263. http://d- nb.info/103298127X (abgerufen am 15.11.2014). 24 Parteistatistische Erhebung der NSDAP-Kreisleitung Alsfeld-Lauterbach im Jahr 1939: HStAD, Best. N 1, Nr. 205. MOHG 99 (2014) 135 die wenigen in Angenrod verbliebenen Angenröder Israeliten zu hören be- kamen.25 Abb. 5: SA Angenrod bei einem Mai-Umzug um 1934 in Angenrod (Bildersammlung I. Stahl). Und am Beginn der „Klagemauer“, der Basaltstein-Trockenmauer eingangs der Judengasse, stand im Dritten Reich zudem auch ein Bekanntmachungskasten mit dem jeweils neuesten Exemplar des antisemitischen Hetzblatts „Der Stürmer“. Heute befindet sich hier einer der drei öffentlichen Bekanntmachungskästen der örtlichen Gemeinde. Zeitzeugen berichten mit Blick auf Protestler, dass bei einem dieser augenfäl- ligen Umzüge, als SA-Leute Wahlpropaganda-Zettel an die Bevölkerung verteil- ten, ein junger Mann, dem linken Parteienspektrum zuzuordnen, diesen Zettel zwar entgegennahm, dann aber mit einer überdeutlichen Geste unerschrocken- verächtlich zeigte, was er von Hitler und seinen Gefolgsleuten hielt. Schon noch vor der Machtergreifung 1933, so wird weiter berichtet, sei auf dem prächtigen Kastanienbaum an der „Breiten Bach“ von der Angenröder SA ein großes und weithin sichtbares hölzernes Hakenkreuz befestigt worden (Abb. 06). Couragierte und demzufolge mit der NS-Bewegung nicht konform gehende, dem politisch linken Spektrum zuzuordnende Angenröder hätten dieses Symbol des Nationalsozialismus – in damaliger Zeit quasi als Sakrileg zu erachten – spä- ter von der Krone des Baumes wieder heruntergeholt, es also entfernt. Von Seiten von Zeitzeugen wird vermutet, dass diese Aktion junger Männer ein Affront gegenüber der sich damals zunehmend entwickelnden Angenröder SA gewesen sein sollte. 25 http://en.wikipedia.org/wiki/Nazi_songs#Blut_muss_flie.C3.9Fen (abgerufen am 16.11.2014). 136 MOHG 99 (2014) Abb. 6: Dorfimpression Angenrod: „Breite Bach“ mit Kastanienbaum (Edgar Fröhlich). Die Sturmabteilung, rekrutiert vom damaligen SA-Sturmführer und späteren Angenröder SA-Obersturmbannführer, hatte seinerzeit ihren Treffpunkt in einem Wohnhaus unweit des Kastanienbaums. Die SA-Führung im Kreis Alsfeld umfasste im Februar 1933, also um die Machtergreifung Hitlers, die Standarte 254 unter Standartenführer Münch (Alsfeld) sowie den Sturmbann I/254 unter einem Sturmbannführer in Merlau und den Sturmbann II/254, dem auch Angenrod angehörte.26 Die Hakenkreuz-Entfernung von Angenrods Kastanienbaum war eine spek- takuläre Aktion, die im Dorf für viel Aufsehen sorgte und im Bewusstsein der Zeitzeugen noch fest verankert ist und daher in der Zeitgeschichte Angenrods positiv fortgeschrieben wird. Die Protestler und mithin Gegner der NS-Bewe- gung blieben, im Gegensatz zu den Detailberichten der gut informierten Zeit- zeugen, in weiten Kreisen der Bevölkerung unbekannt. Es kam somit auch nicht zu offiziellen Ahndungen und Bestrafungen für diese „Freveltat“, wie man eine solche Aktion wohl seinerzeit genannt haben dürfte. Von Seiten einiger Zeitzeugen wird aber berichtet, dass die sogenannten Freveltäter, politisch links orientiert, auf das Übelste von SA-Leuten Angenrods verprügelt worden seien.27 Aber nicht alle nonkonformistischen Verhaltensweisen von Bürgern, die dem NS-Regime ablehnend gegenüber eingestellt waren, blieben ungeahndet. Schon gleich in der Anfangszeit der NS-Diktatur wurden, wie sowohl via Zeitzeugen als auch durch Archivalien dokumentiert, drei Angenröder quasi im Sinne einer 26 OZ-Archiv: 24.02.1933. 27 Präzise Zeitzeugenmitteilungen. MOHG 99 (2014) 137 Abschreckungs- und Umerziehungsmaßnahme in das erste Konzentrationslager auf reichsdeutschem Gebiet eingewiesen: Hermann Müller (1908 – 1944), Au- gust Decher (1900 – 1980) und Leopold Speier (1875 – 1944, Israelit, d. Verf.). Grund für die Festnahme und Internierung der beiden Ersteren dürfte wohl deren politische, dem NS-Regime konträr gegenüberstehende Gesinnung gewe- sen sein. Von August Decher („Pirresch“) (Abb. 07) wird im Einzelnen berich- tet, dass er an einer mit einer Sammelbüchse vorgenommenen NSDAP-Samm- lungsaktion von Frauen der NS-Frauenschaft in Angenrod sich nicht beteiligte.28 Vielmehr sagte er nur lapidar: „Sammelt erst mal für mich!“ Abb. 7: August Decher (Elise Schwarz). Diese abweisende Haltung des Angenröders hatte dann wohl aufgrund Mit- teilung der beiden Frauen bei der örtlichen Gendarmerie gravierende Folgen, denn eines Tages stand der örtliche Polizist vor der Haustür. Decher kam damals gerade von der Arbeit nach Hause und wurde von dem Ortsgendarm Wilhelm Wagner sofort ins Nebenzimmer gebeten. Er habe doch nichts verbrochen oder jemandem etwas zuleide getan, wunderte sich August Decher über die polizei- liche Direktive. Der Gendarm habe ihm dann von der ihm angezeigten Sammlungsverweige- rung berichtet und August Decher aufgefordert, sich von ihm über den „Hohen Berg“, den Hausberg der Angenröder, abführen zu lassen. Schließlich sollte niemand im Dorf Kenntnis von dieser Festnahme erhalten. Doch August Decher beharrte unerschrocken-vehement darauf, seinen üblichen Weg durch das Dorf zu nehmen. Decher musste dann zunächst eine Nacht in Alsfeld verbringen. 28 Präzise Zeitzeugenmitteilung aus der Familie. 138 MOHG 99 (2014) Parallel zu dieser Aktion sei auch der politisch links orientierte Hermann Müller (1908 – 1944) festgenommen worden. Hierzu liegt im Rahmen des Spruchkammerverfahrens gegen den Nachkriegsbürgermeister Angenrods, Willi Müller (1916 – 1990),29 dem Bruder Hermann Müllers, eine eidesstattliche Erklä- rung des öffentlichen Klägers der Alsfelder Spruchkammer vor: „Sein Bruder Hermann wurde denunziert, von der Gestapo verhaftet und wanderte ins Kz. Osthofen. Leider ist Hermann Müller im Felde gefallen.“30 Rechtliche Grundlage für das Verfahren vor der Spruchkammer Als- feld/Oberhessen bildete seinerzeit, wie auch andernorts, das Kontrollratsgesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946.31 Hermann Müller und August Decher wurden der Angenröder Zeitzeugen- aussage zufolge dann am Morgen darauf mit einem LkW an der an der Haupt- straße gelegenen Gendarmerie-Station Angenrod abgeholt. Danach sei dann der Abtransport ins KZ Osthofen bei Worms erfolgt, wird berichtet. August Decher musste sich in diesem ersten KZ auf dem Territorium des damaligen Volksstaats Hessen 1933 für insgesamt sechs Wochen im Rahmen der sogenannten Umerziehung dem strammen Reglement des Lagers unterwerfen. Allerdings, so berichtete August Decher später, habe er bei Osthofen lediglich in der Landwirtschaft mitarbeiten müssen, eine Tätigkeit, die ihm aber ohnehin recht gut lag. Frühmorgens hätte er beim Bauer sein müssen, und abends dann wieder im Lager.32 Heute befindet sich in Osthofen eine KZ-Gedenkstätte. In den Gebäuden einer früheren Papierfabrik war das KZ direkt im Anschluss an die NS-Machter- greifung eingerichtet worden. Von Frühjahr 1933 bis Sommer 1934 waren dort Gegner des NS-Regimes, insbesondere Mitglieder der KPD, SPD und Gewerk- schafter, aber auch Mitglieder des Zentrums, Israeliten, Sinti und Roma und weitere gefangen gehalten worden.33 Der Angenröder NS-Gegner war dann während des Zweiten Weltkriegs auch in der Deutschen Wehrmacht als Soldat eingesetzt. Nach dem Krieg war Decher vor allem auch wieder in der Angenröder Landwirtschaft tätig. Von Leopold Speier (1875 – 1944) (Abb. 08), einem Angenröder israeliti- scher Religionszugehörigkeit, ist dagegen die Internierung im KZ Osthofen archivalisch klar belegt.34 Als Delikt wurde dem Angenröder Kaufmann und späteren Shoah-Opfer „Vergehen gegen die Verordnung zur Abwehr heimtücki- 29 Korell, Hans-Dieter, Kurzgefasste Dorfentwicklung Angenrods nach dem 2. Weltkrieg, in: Kultur in Angenrod, Ortsbeirat und die Vereine Angenrods sowie die Evangelische Kirchengemeinde Billertshausen (Herausg.). Red. Ingfried Stahl, (2006), S. 40; http://d- nb.info/985730641 (abgerufen am 15.11.2014). 30 HHStAW, Abt. 520 A, Nr. 3689/47b. 31 http://de.wikipedia.org/wiki/Spruchkammerverfahren (abgerufen am 16.11.2014). 32 Zeitzeugenmitteilung von Tochter Elise Schwarz. 33 http://www.gedenkstaette-osthofen-rlp.de/ (abgerufen am 16.11.2014). 34 HStAD, Datenbank „Widerstand und Verfolgung“; HStAD, Best. G 15 Alsfeld, Nr. T 93. MOHG 99 (2014) 139 Abbildung aus rechtlichen Gründen in der Onlineausgabe entfernt. Speier wurde daher für vier Wochen in das Konzentrationslager Osthofen eingewiesen. In der gleichen Angelegenheit wurde Leopold Speier am 20. April 1934 vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat ver- urteilt. Ob er diese allerdings realiter verbüßen musste, ist jedoch nicht gesichert. Leopold Speier wurde 1944 zusammen mit seinen Familienangehörigen Jo- hanna geb. Weisenbach, seiner Ehefrau, und seinen beiden Kindern Alfred Speier und Liselotte Speier nach der Deportation am 7. September 1942 aus seinem Heimatort Angenrod zusammen mit vier weiteren Angenröder Israeliten Opfer der Shoah. Die vier Familienangehörigen Speier wurden am 28. Oktober im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordet.35 Auch Angenrods letzter israelitischer Gemeindevorsteher, Parnas Sally Wert- heim (1888 – 1942) (Abb. 09), zählte zu den unerschrockenen NS-Widerständ- lern, wenngleich er in einem Gerichtsverfahren (Sondergericht bei dem Landge- richt Darmstadt wegen „Vergehens gegen § 3 der Verordnung des Reichspräsi- denten vom 21. März 1933“, Vorwurf: politische Betätigung und „zwar gegen die hinter der heutigen Regierung stehende NSDAP“) keinen Hehl aus seiner grund- sätzlich positiven Einstellung gegenüber dem deutschnationalen Gedanken machte. Abb. 9: Sally Wertheim – Ausreiseantrag Juli 1940 (HStAD, Best. G 15 Alsfeld, Nr. Q 173, Aufn. 001179, Copyright). Dass der Angeklagte, „der Frontsoldat war, jederzeit national gedacht und ge- handelt hat und niemals die deutschvölkische Bewegung bekämpft hat“, wurde damals von den von Wertheim beauftragten Rechtsanwälten unter Benennung zweier Angenröder Zeugen – Landwirt Ökonomierat Gustav Korell (Abb. 10) und kommissarischer Bürgermeister Karl Hoffmann (Abb. 11) – bekräftigt.36 Wie auch weitere Angenröder Israeliten war Sally Wertheim nämlich Soldat im Ersten Weltkrieg. Sechs seiner Glaubensbrüder aus Angenrod starben allerdings 35 http://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/directory.html.de (abgerufen am 16.11.2014). 36 HStAD, Best. G 27, Nr. 42, Justizaktz. SM 62/33. MOHG 99 (2014) 141 damals den, wie es in den Gefallenen-Anzeigen zumeist hieß, „Heldentod fürs Vaterland“. Abb. 10: Ökonomierat Gustav Korell (August Pfeffer). Schon in den Jahren vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten, in der Zeit der sogenannten Hitler-Bewegung, muss in Angenrod in Kreisen der Bevöl- kerung die Propaganda der Nazis auf Resonanz gestoßen sein, wie ein in einer Archivalie des Staatsarchivs Darmstadt dokumentierter Fall in einer Gerichtsakte dokumentiert.37 Der Angenröder Viehhändler Sally Wertheim wurde aufgrund von Zeugen- aussagen von der Staatsanwaltschaft zu Darmstadt angeklagt, „am 2. April 1933 oder um diese Zeit zu Angenrod vorsätzlich eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, die geeignet ist, das Ansehen der Reichsregierung oder das Ansehen der hinter der Regierung stehenden nationalsozialistischen Partei schwer zu beschädigen“, indem er äußerte: „In Straubing (Bayern) sei ein Jude misshandelt worden, demselben habe man den Geschlechtsteil abgeschnitten, 37 HStAD, Best. G 27, Nr. 42, Justizaktenzeichen SM 62/63. 142 MOHG 99 (2014) ihn dann erschossen und die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt oder so ähnlich.“ Abb. 11: Dienstausweis Bgm. Karl Hoffmann (HStAD, Best. R 4, Nr. 9017, Copyright). Als Zeuge wurde ein Landwirt aus Zell aufgeführt, dem Wertheim – erfolg- reicher Viehhändler und auch letzter Vorsteher der israelitischen Gemeinde in Angenrod – bei sich zu Hause erzählt hatte, von dieser Greueltat von einem Viehhändler in Frankfurt erfahren zu haben. Am 15. Mai 1933 erließ der Vorsitzende des Hessischen Sondergerichts (Darmstadt) Haftbefehl gegen Sally Wertheim. Es wurde ersucht, den Haftbefehl sofort zu vollstrecken und „den Wertheim“ in das Landgerichtstagegefängnis in Gießen einzuliefern. Vor der Einlieferung sei „der Wertheim dem Amtsgericht in Gießen zur Eröffnung des Haftbefehls vorzuführen.“ Bei der Vernehmung in Gießen (Hessisches Amtsgericht) erklärte Wertheim, Ende März 1933 sei er in Frankfurt M. auf dem Viehmarkt gewesen. Ein Albert Levi von Frankfurt a. M. habe ihm zugerufen, er solle doch einmal mitzuhören, was hier gesprochen würde über den Otto Selz. Im Weiteren schildert Wertheim dann, vor etwa 15 Personen habe ein Xaver Solcher von Steinburg bei Straubing erzählt, dass fünf vermummte Gestalten mit einem Auto bei Otto Selz vorgefahren seien. Dann seien sie in das Schlafzimmer des Otto Selz gegangen und hätten ihn nach einem Warnschuss mit in das Auto genommen, hätten ihn erschossen und hätten ihm den Geschlechtsteil abge- schnitten. 20 Kilometer von diesem Ort entfernt hätten sie die Leiche aus dem Auto geworfen, und es käme niemals heraus, wer es getan hätte. MOHG 99 (2014) 143 Wertheim gibt im Vernehmungsprotokoll zu, zu Hause in seinem Stall einem Landwirt von Zell erzählt zu haben: „Ich habe mir aber nichts dabei gedacht, da auch dieser Vorfall in der Zeitung gestanden hat.“ Und Wertheim gibt ab- schließend einen Zeugen aus Alsfeld an, der bestätigen könne, dass Solcher dies alles in Frankfurt erzählt habe. In der Strafsache wurde Wertheim nach dem Ergebnis der Ermittlungen auch vorgeworfen, schon seit langer Zeit im Kampfe gegen die deutschvölkische Bewegung stehen. Dieser Vorwurf der Kreisleitung der NSDAP in Alsfeld wurde dann, wie bereits erwähnt, von Wertheims Rechtsanwälten in ihrem Schreiben an das Hessische Sondergericht in Darmstadt entkräftet: „Das Gegenteil ist richtig.“ Am 27. Mai 1933 wurde Sally Wertheim mittags 12.55 Uhr aus dem Hessi- schen Landgerichtsgefängnis in Gießen „in Freiheit gesetzt.“ Die Verpflegungs- kostenabrechnung des Entlassungspapiers umfasst die Zeit vom 18.5.33 bis 27.5.33. Somit war Sally Wertheim insgesamt wegen „Vergehen gegen die Ver- ordnung des Reichspräsidenten vom 26.3.33“ neun Tage in Gießener Unter- suchungshaft. Abb. 12: Gendarmeriemeister Wilhelm Wagner (Ralf Härter). Mit Schreiben der Hessischen Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 12. Juni 1933 erhielt Viehhändler Wertheim die Ladung zur Hauptverhandlung am 16. Juni 144 MOHG 99 (2014) 1933 vor dem Sondergericht in Gießen. Unter den insgesamt vier geladenen Zeugen befand sich auch Angenrods Gendarmerie-Meister Wilhelm Wagner (Abb. 12).38 Diese Verhandlung wurde allerdings abgesetzt. Und nach Einbin- dung auch der Staatsanwaltschaft Straubing fasste die Staatsanwaltschaft Darm- stadt am 25. August 1933 den Beschluss: „das Verfahren wird eingestellt.“ In der Tat handelte es sich bei dem im März 1933 ermordeten Straubinger Vieh- und Güterhändler Otto Selz (1885 – 1933) um das erste jüdische Opfer der NS-Herrschaft in Deutschland.39 An ihn erinnert heute ein Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Regensburg.40 Als letztlich unhaltbar erwies sich auch im Zusammenhang mit der oben ge- schilderten Anklage eine von der Kreisleitung Alsfeld der NSDAP mit Schreiben vom 14. Juni 1933 vorgetragene Beschuldigung Wertheims für eine weit zurück- liegende politische Aktion in Angenrod. Wertheim wurde beschuldigt, für die Entfernung der bereits im Jahre 1929 vom Haus einer traditionellen Angenröder Gastwirtschaft hängenden Hakenkreuzfahne verantwortlich zu sein.41 Vor besagter Fahnenentfernung soll sich laut Aussagen der Beteiligten der Angenröder Polizeidiener gehalten gesehen haben, die an der Gastwirtschaft herabhängende Hakenkreuzfahne wieder entfernen zu lassen. Damaliger Polizei- diener Angenrods war Konrad Jungk („Joste Konn“, d. Verf.) Abb. 13: Autograph Ortsdiener Konrad Jungk (Stadtarchiv Alsfeld: Protokollbuch Angenrod, S. 76, Sitzung am 27.06.1920). Über seine Gießener Rechtsanwälte verwahrte sich Wertheim unter Benennung von mehreren – auch Angenröder – Zeugen gegen diese Beschuldigungen. Mit der Herunterholung der Hakenkreuzfahne habe er „nicht das geringste zu tun.“ Im August 1929 habe der Angeklagte mit einem Herrn Oppenheimer aus Angenrod vor besagter Wirtschaft gestanden, als der Polizeidiener gekommen sei und den Wirt aufgefordert habe, er möge die Fahne herunterholen, „sonst gäbe es den größten Streit.“ Daraufhin habe dann der Knecht des Gastwirts die Fahne heruntergeworfen. Der Angeklagte habe sie aufgehoben und dem Eigentümer behändigt. Als Zeuge wurde der Knecht persönlich angegeben. Nach den Pogromereignissen vom November 1938 zählte Sally Wertheim auch zusammen mit den Angenrödern Leopold Speier, Moritz Schaumberger und Abraham Steinberger zu den sogenannten Aktionsjuden, die ins KZ Bu- 38 HStAD, Best. S 1. 39 http://de.wikipedia.org/wiki/Straubing (abgerufen am 16.11.2014). 40 http://www.ipernity.com/doc/ruebenkraut/3497720 (abgerufen am 16.11.2014). 41 HStAD, Best. G 27, Nr. 42. MOHG 99 (2014) 145 chenwald verbracht wurden und dort mehrwöchig inhaftiert waren. Dort wurde Wertheim kahlgeschoren und gedemütigt. Barhäuptig kehrte er drei Wochen später nach seiner Freilassung mit der Bahn nach Alsfeld zurück. Er hatte unter anderem starke Erfrierungen davongetragen.42 Josef Schulte (*1905 in Westernkotten/Lippstadt), vorletzter Pächter des Hofguts Angenrod (Abb. 14), war katholischer Konfession und sicher aufgrund seiner religiösen Grundhaltung dem Nationalsozialismus gegenüber relativ reser- viert eingestellt. Insbesondere pflegte Schulte auch gute Geschäftsbeziehungen zu Israeliten, sowohl von außerhalb als auch vor allem zu dem letzten in Angen- rod verbliebenen Viehhändler Sally Wertheim. Dass er, Schulte, mit Wertheim Handel getrieben habe, indem er einige Stück Vieh an diesen verkaufte, bestä- tigte der Hofgutpächter auch bei seiner Vernehmung im Oktober 1936 als Be- schuldigter durch die Hessische Staatspolizeistelle Gießen. Abb. 14: Autograph Josef Schulte (HStAD, Best. H 13 Gießen, Nr. 510 1-2). Zeitzeugenaussagen zufolge soll sich Sally Wertheim auch des Öfteren privat bei Schulte aufgehalten haben, wohl auch Indiz für die persönliche Verbundenheit des Hofgutpächters mit dem Israeliten. 1936 jedoch war es zu einem Ermittlungsverfahren von Polizei und der An- klagebehörde beim Sondergericht Darmstadt gegen Gutspächter Josef Schulte gekommen. Zur Last gelegt wurde Schulte, er habe sich des Vergehens gegen das „Heimtückegesetz“ schuldig gemacht. Konkret vorgeworfen wurden ihm „ver- ächtlichmachende Äußerungen gegen Staat und NSDAP.“43 Ausgangspunkt war die Anzeige eines bei Schulte in Stellung befindlichen Melkers, der dann seinen Dienst aufgab, den Hofgutpächter aber wegen „ver- ächtlichmachender Äußerungen gegen Staat und Partei“ bei der Landesgendar- merie Alsfeld anzeigte. Unter anderem wurde Pächter Schulte zitiert, „wenn man 1923 Adolf Hitler und seine Konsorten erschossen hätte so wäre es besser gewesen als eingesperrt, 42 Wertheim Stein, Mathilda: The way it was - The Jewish World of Rural Hesse, Frederick Max Publications, 430 Montevallo Drive, Atlanta, Georgia (2002), S. 110. 43 HStAD, Best. G 27 Darmstadt, Nr. 3696. 146 MOHG 99 (2014) aber die damalige Regierung war zu feige dazu, wir hätten jetzt bessere Zustände wenn wir die Systemzeit noch hätten, wir würden dann mehr verdienen!“ Von dem Anzeige Erstattenden, selbst Mitglied der deutschen Arbeitsfront, wurden diese Äußerungen so interpretiert, „daß Schulte mit den Einrichtungen des III. Reiches nicht einverstanden ist und stellt diese zweifellos eine staats- feindliche Äußerung dar.“ Schulte, so heißt es in der Anzeige weiter, habe sich auch schon des Öfteren gegen die Maßnahmen des Reichsnährstandes in herabfälliger Weise geäußert. Außerdem verkehrten bei Schulte „fast täglich die Angenröder Juden, auch solche von Neustadt.“ In seiner Vernehmung durch die Hessische Staatspolizeistelle Gießen am 19. Oktober 1936 gab der Beschuldigte, also Josef Schulte, dann zu Protokoll, er habe vor der Machtübernahme einer Partei nicht angehört und habe sich poli- tisch noch nie betätigt: „Ich gehöre auch heute der NSDAP oder einer Neben- organisation derselben nicht an.“ Zu den angeblich von ihm gemachten Äußerungen müsse er sagen, dass er sich „auf solche Worte und auf eine derartige Unterhaltung“ „nicht mehr ent- sinnen kann.“ Seine, Schultes, politische Einstellung, „die nach den getroffenen Maßnahmen der Regierung für die heutigen Zustände als bejahend sind“, müsse er sagen, „dass ich mich gegen unsern Führer in einer derartigen Form niemals auslassen würde.“ Er müsse also bestreiten, „solche Worte gebraucht zu haben.“ Richtig sei da- gegen, „dass ich in kritisierender Weise mich schon über die Maßnahmen der bisher vorhandenen Fleischknappheit und die diesbezüglichen Preise ausgelassen habe, indem ich angab, dass die Sache doch etwas behoben werden könnte, wenn die Schweinefleischpreise in dieser Knappheitszeit etwas anziehen wür- den.“ Weiter verwies Schulte darauf, dass er es nicht verstehen könne, „dass man in der arbeitsreichen Zeit in der Landwirtschaft noch nicht den Arbeitermangel beseitigt hätte.“ So fehle es in der Haupterntezeit „bei uns Landwirten immer noch an Arbeitskräften, die doch anderweitig sicherlich noch zur Verfügung sind.“ Schulte bewirtschaftete seinerzeit seinen eigenen Angaben zufolge Landwirt- schaft in der Größe von 240 preußischen Morgen, verfügte über einen Viehbe- stand von sechs Arbeitspferden, circa 40 Stück Rindvieh, etwa 40 Schweinen und etwa 25 bis 30 Stück Kleinvieh. Der Hofgutpächter bekundete aber mit Blick auf seine wirtschaftlich moti- vierte Kritik, er sei „deshalb aber kein Gegner des heutigen Staates und dessen Einrichtungen.“ Die Angelegenheit mit dem Melker betrachte er vielmehr als einen persönlich motivierten Racheakt desselben. Er, Schulte, sei nicht in einer Organisation, habe sich aber bei der Sammlung zum Winterhilfswerk „noch niemals ausgeschlossen.“ Im Bericht der Stapo Gießen wird dann festgestellt, die in Angenrod ange- stellten Ermittlungen über die Person des Schulte hätten ergeben, „dass er all- MOHG 99 (2014) 147 gemein nicht beliebt ist.“ Als möglichen Grund hierfür wurde dessen katholische Konfession in einem ansonsten evangelischen Einwohnerumfeld in Angenrod angeführt. Er beteilige sich auch nicht an „politischen Versammlungen oder an sonstigen die Gemeinde betreffenden Veranstaltungen.“ Der Bürgermeister, der Ortsbauernführer, Stützpunktleiter und auch der in Angenrod stationierte Gendarmerie-Hauptwachtmeister Pichot (Emil Piechot, d. Verf.)44 hätten über Schulte in politischer Hinsicht kein Urteil abgeben können, wird bilanziert. An Versammlungen beteilige sich der Hofgutpächter „trotz seiner großen und ertragreichen Landwirtschaft mit Viehzucht“ nur insofern, „dass er gibt, wozu er angehalten ist.“ Und die Staatspolizei kommt zu folgendem Resümee: „Dem ganzen Verhal- ten nach ist Schulte kein Freund der nationalen Bewegung, kann andererseits aber auch nicht als ein ausgesprochener Gegner des heutigen Staates angesehen werden.“ In den weiteren Ermittlungen wird festgehalten, dass die Glaubwürdigkeit des Anzeige erstattenden Melkers, bezogen auf vorausgegangene Meldungen beim Gendarm, nicht sicher sei. Allerdings könne Pichot [sic] nicht sagen, ob dies auch für den vorliegenden Fall zutreffe. Das Ermittlungsverfahren gegen Schulte schloss dann am 9. November 1936 mit einer Vorladung des Gutspächters bei der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), Staatspolizeistelle Darmstadt, Außendienststelle Gießen. Josef Schulte wurde „das Verwerfliche seines Verhaltens und seiner Hand- lungsweise am 9. November 1936 in Angenrod vorgehalten und ihm gleichzeitig eröffnet, dass er im Wiederholungsfalle strengere Maßnahmen und gegebenen- falls Schutzhaft zu erwarten“ habe. Der Angenröder Gutspächter erklärte hierauf mit persönlicher Unterschrift: „Ich will diese Warnung beherzigen und verspreche, keinen Anlass zu einem nochmaligen Einschreiten gegen mich zu geben.“ Eine zunächst nicht so transparente, ja eigentlich eher widersprüchliche Rolle im Bereich der NS-Widerständler spielte aufgrund der vorliegenden Archivalien Angenrods Dr. jur. Sigfrid Graf Bernstorff (Abb. 15) (geb. 03.10.1888 in Hin- richshagen, gest. 06.06.1960 in Alsfeld).45 Sehr merkwürdig mutete vor allem der erste Nachweis seiner Verflechtung mit dem NS-Regime an. Georg Sigfrid Graf Bernstorff, Sohn des Eberhard Graf Bernstorff und seiner Ehegattin Elisabeth geb. Wangenheim, war nämlich seit April 1933 bis Sep tember 1939 förderndes Mitglied der SS,46 das heißt er zahlte regelmäßig, wie auch sein Beitragsheft durchgängig nachweist, Förderbeiträge an die SS.47 44 HStAD, Best. S 1. 45 Angaben auf dem Grabstein Graf Bernstorffs auf dem Friedhof auf dem Getürms. 46 HStAD, Best. H 12 Darmstadt, Nr. 10387. 47 http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzstaffel (abgerufen am 16.11.2014). 148 MOHG 99 (2014) Abb. 15: Sigfrid Graf Bernstorff (Hilde Almenröder). Seinen ursprünglichen Förderbeitrag von monatlich 3 RM ließ der Graf dann allerdings ab 1. August 1934 auf monatlich eine Reichsmark ändern. Graf Bernstorff (Fördermitgliedsbuch Nr. 55475) wohnte damals in Berlin-Charlot- tenburg, Tegelerweg 10. Allgemein bekannt ist, dass die SS in der Nazi-Ära das wohl brutalste Terror- und Repressionsorgan im Deutschen Reich war. Während des Krieges war sie an Planung und Ausübung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem im Bereich des Holocausts, massiv beteiligt. Folge- richtig wurde diese verbrecherische Organisation auch 1945 verboten. Während des Krieges war Dr. jur. Dr. phil. Sigfrid Graf Bernstorff, zuvor seiner beruflichen Tätigkeit in Berlin nachkommend, seinen eigenen Lebensbe- schreibungen zufolge in den Untergrund abgetaucht. Der junge Graf war in Berlin als Kunsthändler tätig und hatte hierbei auch intensive Handelskontakte mit israelitischen Kunstsammlern in der Reichshauptstadt. Seit Mitte 1934 war er nach Aufgabe seiner Stellung im „Deutschen Versicherungskonzern“ freier Makler für Kunstgegenstände und Juwelenkommissionsgeschäfte. Nach dem Zweiten Weltkrieg (1951 – 1955, 1956) bemühte sich der multi- linguale Graf – er sprach fünf Sprachen fließend – auf Ebene der Justiz unbeirrt und mit großem Nachdruck um Entschädigung für erlittenen „Schaden an Kör- per und Gesundheit, an Freiheit, an wirtschaftlichem Fortkommen sowie an MOHG 99 (2014) 149 Eigentum und Vermögen durch Leben in der Illegalität in Deutschland von 1943 bis 1945 aufgrund Gegnerschaft zum Nationalsozialismus.“48 Sigfrid Graf Bernstorff hatte am 29.3.1950 aufgrund dieses Sachverhalts obige Ansprüche nach dem Entschädigungsgesetz angemeldet. Mit Bescheid vom 8.11.1951 lehnte die Fachbehörde jedoch die angemeldeten Ansprüche ab. Sie begründete dies in erster Linie mit der „Vorschubleistung des Antragstellers durch seine fördernde Mitgliedschaft bei der SS.“ Ein Teilbeschluss in dieser Entschädigungssache – Antragsteller: Dr. Georg Sigfrid Graf v. Bernstorff in Angenrod (Kreis Alsfeld), Hauptstraße 26; Antrags- gegner: das Land Hessen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Darm- stadt, als Fachbehörde – erging dann am 17. Oktober 1952, und zwar von der 2. Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Darmstadt, Sitz Offenbach am Main, nach mündlicher Verhandlung vom 9. Oktober 1952. Graf Bernstorffs Anspruch auf Schaden an Eigentum und Vermögen sei, soweit er sich auf die überhöhten Ausgaben an Lebenshaltungskosten während des illegalen Lebens vom 10. Juli 1943 bis 8. Mai 1945 beziehe, dem Grunde nach gerechtfertigt. Mit den weiteren Ansprüchen wegen Eigentums– und Ver- mögensschaden wurde der Antragsteller jedoch zurückgewiesen.49 Als Gründe für die Zurückweisung der weiteren Ansprüche führte die o. a. 2. Wiedergutmachungskammer unter anderem an, dass der heute 70jährige An- tragsteller am 1.1.1947 seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Angenrod (Krs. Als- feld) gehabt habe: „Sein Spruchkammerverfahren wurde durch Beschluss des öffentlichen Klägers der Spruchkammer Alsfeld vom 14.1.1947 gem. Art. 33 V. Befreiungsgesetz eingestellt, da der Antragsteller (Graf Sigfrid, d. Verf.) entlastet sei, obgleich er 1933 bis 39 der SS als förd. Mitglied angehört habe.“ Bis zum 1.6.1934 sei der Antragsteller beim Deutschen Versicherungskon- zern Berlin-Wilmersdorf (Christl. Gewerkschaften) tätig gewesen. Diese Tätig- keit habe er dann aber aufgegeben, „weil er nicht in die Partei eintrat.“ Danach sei er als freier Makler in Berlin tätig gewesen. „Seit der Verhaftung des Vetters des Antragstellers, des im April 1945 noch ermordeten ehem. Botschaftsrates Albrecht von Bernstorff, im Juli 1943 hielt sich der Antragsteller versteckt, nachdem er bereits mehrfach von der Gestapo verhört worden war und Haussuchungen bei ihm stattgefunden hatten.“ Er habe dann, so ist im Teilbeschluss weiter zu lesen, bis Anfang Mai 1945 illegal in verschiedenen Großstädten, insbesondere Hannover, München und Wien gelebt. Die Lebenshaltungskosten während dieses illegalen Lebens ohne Lebensmittelkarten und einhergehend mit häufigen Reisen und Hotelaufent- halten seien sehr hoch gewesen, befand die Wiedergutmachungskammer. Der Graf habe, um dies zu finanzieren, sein von seiner Mutter (Gräfin Elisa- beth, d. Verf.) ererbtes Vermögen nahezu vollständig aufgebraucht. Unter den verkauften Gegenständen habe sich auch ein Gemälde von Jan Steen befunden, 48 Justizaktenzeichen: 2 Wi KE 2098; 8 U 98/53. 49 Bei den nachfolgenden Originalzitaten wurden vom Verfasser orthographische Korrektu- ren unter Zugrundelegung der heutigen Rechtschreibung vorgenommen. 150 MOHG 99 (2014) jedoch habe der Antragsteller den „telegrafisch im März 1945 angewiesenen Erlös in Höhe von 77 687 RM“ nicht erhalten. Im Teilbeschluss der Wiedergutmachungskammer ist dann weiter zu lesen, dass Graf Bernstorff die Grundbuchauszüge aus dem Grundbuch von Angerod Bd. VI. Bl. 287 und Billertshausen Bd. I Bl. 64 vorgelegt habe. Die Kammer habe auch die Spruchkammerakten des Antragstellers beigezogen, einen Rechts- anwalt und Notar in Großburgwedel als Zeugen vernehmen lassen mit Blick auf die Widerstandsleistungen, „insbesondere durch Hilfeleistung an Juden“, und die politische Überzeugung des Antragstellers. Die Wiedergutmachungskammer kam zum Ergebnis, dass die Voraussetzun- gen des § 1 EG auf den Antragsteller zuträfen. Dies habe die Beweisaufnahme „eindeutig ergeben.“ Auf Basis von unter anderem auch glaubhaften eidesstatt- lichen Versicherungen von Zeugen ergebe sich „in Verbindung mit der damit voll übereinstimmenden Darstellung des Antragstellers, dass dieser ein über- zeugter und erbitterter Gegner des Nationalsozialismus war.“ Im Einzelnen sehe das Gericht diesbezüglich Folgendes für erwiesen an: „Der Antragsteller stammt aus einer hannoverschen Adelsfamilie. Er wollte deshalb nicht in den Dienst des Staates, d. h. in die Dienste des Königs von Preussen und Deutschen Kaisers treten und wandte sich deshalb einem kauf- männischen Beruf zu, nachdem er den Dr. jur. Titel erlangt hatte, und stand zunächst in Diensten der Deutschen Bank. Er führte hier hauptsächlich Verhandlungen mit ausländischen Höfen. Nach dem Ersten Weltkrieg arbeitete er nach dem Wegfall seines Wirkungsbereiches zunächst selbständig. Er gehörte damals der deutsch-hannoverschen Partei an, begründete den Demokratischen Klub in Berlin mit und war im Vorstand des Reichsbanners. Er unterhielt enge Beziehungen mit Politikern der demokratischen Parteien und Reichstagsfraktionen. Von 1932 bis zur Auflösung war der Antragsteller Mitglied der Zentrumspartei. Im April 1932 nahm er eine Stellung bei dem Deutschen Versicherungskonzern an, der Versicherung der Christlichen Ge- werkschaften. Diese verlor er dann, weil er sich nicht bereit erklären konnte der NSDAP beizutreten. Er lebte dann in der Folge größtenteils von Unterstützungen, die ihm sein Vetter Albrecht, mit dem er eng befreundet war, gewährte. Mit seinem Vetter und dem Leg. Rat. (Legationsrat, d. Verf.) Kuenzer, der ebenfalls von der SS ohne Verfahren getötet wurde, arbeitete der Antragsteller auch politisch zusammen. Der Kreis um die Genannten bemühte sich im Wesentlichen darum, vom Nationalsozialismus verfolgten Personen, insbeson- dere Juden, zur Flucht ins Ausland zu verhelfen und ihnen auch das Vermögen zu retten. In dieser Weise hat sich auch der Antragsteller in vielen Fällen betätigt und zwar mit größtem Erfolg, wie auch im Fall des Herrn Wallach. Der Antragsteller war deshalb als Gegner in weiten Kreisen der damaligen Gesinnungsfreunde MOHG 99 (2014) 151 bekannt. Er wurde von der Gestapo überwacht, oft vernommen, außerdem wurden Haussuchungen bei ihm durchgeführt. Unter anderem wurde der Antragsteller von der Gestapo verdächtigt, dem jugoslawischen Militärattaché in Berlin Tag und Stunde des Luftangriffs auf Belgrad verraten zu haben. Als die Nachstellungen immer schärfer wurden, der Vetter des Antragstellers schließlich zusammen mit Kuenzer verhaftet wurde, gab der Antragsteller am 10.7.1943 seine Tätigkeit als freier Makler in Berlin ebenfalls auf und lebte illegal. Von befreundeter Seite wurde ihm vertraulich mitgeteilt, dass seitens der Gestapo ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. So musste er sich bis zum 13.5.1945 versteckt halten, an welchem Tag er nach Angenrod zurückkehren konnte. Selbst bei einem Besuch in seiner Wohnung in Angenrod am 21./22.9.1944 musste der Antragsteller sich bei geschlossenen Fensterläden aufhalten, da er auch dort gesucht wurde.“ Die Wiedergutmachungskammer stellte aufgrund der Vita Sigfrid Graf Bernstorffs fest, es sei erwiesen, dass Bernstorff wegen seiner politischen Über- zeugung im Sinne des § 1 EG verfolgt worden sei und er dadurch Schaden erlit- ten habe: „Wenn der Antragsteller 1933 der SS als förderndes Mitglied beitrat, um – wie verständlich ist – schon damals möglichen Verfolgungen zu entgehen, nachdem er von befreundeter Seite dahingehend beraten wurde und lange mit sich gekämpft habe, so liegt darin zwar eine gewisse verhältnismäßig leichte Vorschubleistung im Sinne des § 1 II.EG, die jedoch durch die nachgewiesenen erheblichen Widerstandshandlungen, insbesondere Hilfeleistungen an Verfolgte, ausgeglichen wird.“ Der Antragsteller habe daher auch einen Anspruch auf Wiedergutmachung des Schadens an Vermögen, den er im Zuge der Verfolgung seitens der Gestapo erlitten habe. Dies seien die überhöhten Ausgaben von ihm für Lebenshaltung während der Illegalität. Das mütterliche Vermögen habe Graf Bernstorff im Laufe der nationalsozia- listischen Zeit im Wesentlichen eingebüßt, stellte die Wiedergutmachungs- kammer fest. Die zugesprochene Entschädigung für die Zeit vom 10.7.1943 bis 8.5.1945 sei also gerechtfertigt. Wegen der Frage des Freiheitsschadens durch illegales Leben wies die Kammer den Antragsteller aber bereits auf eine diesbezügliche Neuregelung in dem in Vorbereitung befindlichen Bundesgesetz hin. Nach dem Entschädi- gungsgesetz könne ihm hierfür eine Entschädigung nicht zugebilligt werden. Zurückzuweisen sei der Antragsteller bezüglich Herleitung von auch Ansprü- chen aus dem Verlust des Gemäldeerlöses (Gemälde von van Steen, nicht er- haltener Verkaufserlös von 77 687 Reichsmark im März 1945, d. Verf.). Es handele sich dabei um „keine unmittelbar durch die Verfolgung verursachte Vermögenseinbuße, wenngleich sie letztlich auf den durch die Notlage bedingten Verkauf des Bildes zurückgehe. Nach herrschender Meinung würden derartige „mittelbare Schäden“ vom Entschädigungsgesetz nicht erfasst. Die Kammer verwies den Antragsteller dies- 152 MOHG 99 (2014) bezüglich aber auf die mögliche Erfassung des Schadens und eventuelle neue Anmeldemöglichkeit nach dem zu erwartenden Gesetz. Mit diesem Teilbeschluss war jedoch die Entschädigungssache Bernstorff versus Land Hessen noch längst nicht abgeschlossen. Das Land als Beklagte legte Rechtsbeschwerde gegen diesen Teilbeschluss ein. Nach mündlicher Ver- handlung vom 6. Juli 1955 durch den Senatspräsidenten und zwei Oberlandesge- richtsräte verkündete der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das Urteil. Für Recht erkannt wurde: „Die Berufung des Beklagten gegen den Teilbeschluss der 2. Wiedergutmachungskammer des Landgerichts in Darm- stadt – Sitz Offenbach – wird zurückgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten trägt der Beklagte“ und abschließend: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“ Bei den Entscheidungsgründen folgte das OLG prinzipiell den Ausführungen beim Teilbeschluss der Kammer, hob aber noch einige wichtige Details in der Vita Sigfrid Graf Bernstorffs hervor. Durch die Beweisaufnahme der 2. Instanz sei die Feststellung des Landge- richts bezüglich der Verfolgung des Klägers wegen seiner gegen den National- sozialismus gerichteten politischen Überzeugung „in vollem Umfang bestätigt worden.“ Der übereinstimmenden Bekundung aller Zeugen entsprechend sei der Kläger ein „ungewöhnlich erbitterter und unversöhnlicher Feind des National- sozialismus“ gewesen: „Dessen Weltanschauung und Ziele hat er vorbehaltlos und schroff abgelehnt und bekämpft, wie er dessen Herrschaftssystem und Methoden verurteilt hat.“ Wie auch sein Vetter Albrecht und der Geheimrat Dr. Kuenzer, die beide später als „Staatsfeinde“ hingerichtet worden seien, sowie der Jesuitenpater Georg von Sachen habe auch Sigfrid Graf Bernstorff es sich zur Hauptaufgabe gemacht, vom Nationalsozialismus verfolgten Personen, insbesondere Juden, jede nur mögliche Hilfe und Unterstützung zuteilwerden zu lassen. So habe er persönlich große Vermögenswerte ausgewanderter Juden ins Ausland gebracht und ihnen dadurch die Bestreitung ihres Lebens und den Neu- aufbau einer Existenz ermöglicht. Andere habe er vor der Verhaftung und Deportation bewahrt, indem er ihnen bei der Flucht ins Ausland, insbesondere durch Beschaffung falscher Pässe, behilflich gewesen sei oder aber sie im Aus- land versteckt habe. Im Krieg, als die Juden von der Lebensmittelzuteilung weitgehend ausge- schlossen gewesen seien, habe Sigfrid Graf Bernstorff zudem diese mit Lebens- mitteln versorgt. Und dem Grafen wurde attestiert, alles in seinen Kräften stehende getan zu haben, „um Verfolgte vor den seitens des Nationalsozialismus drohenden Gefahren zu schützen. „Durch seine ständig wiederholten Reisen ins Ausland, durch seinen offenen Umgang mit Juden und seine Beziehungen zu Staatsfeinden war die Gestapo auf ihn aufmerksam geworden. Seine politische Überzeugung ist ihr nicht verborgen geblieben. Die Folge davon war, dass er überwacht und seine Post heimlich kontrolliert wurde. MOHG 99 (2014) 153 Sowohl in seiner Wohnung wie bei Bekannten wurden häufig Erkundigungen über ihn und sein Verhalten eingezogen. Der Zeuge H., der dem Kläger sein Büro zur Verfügung gestellt hatte, war von der Gestapo beauftragt worden, jede Aufenthaltsveränderung des Klägers sofort anzuzeigen. Das Vorgehen der Ge- stapo deutete darauf hin, dass sie vor allem an seinem Umgang mit Juden und Ausländern sowie mit seinem Vetter Albrecht Anstoß nahm. Der Kläger ist auch selbst von der Gestapo verhört worden, insgesamt etwa 17mal. Einige Male hatte man ihn auch vorübergehend festgenommen. Als sein Vetter Albrecht und Dr. Kuenzer verhaftet worden waren, wandte sich der Klä- ger an den im Auswärtigen Amt beschäftigten Legationsrat P., mit dem er be- freundet war, um zu ermitteln, welche Gründe für die Verhaftung maßgebend gewesen waren. P. verriet ihm bei dieser Gelegenheit, dass auch seine, des Klägers, Verhaf- tung wegen Zusammenarbeit mit seinem Vetter und wegen seines sonstigen Verhaltens bereits angeordnet worden sei und unmittelbar bevorstehe. P. wusste dies aus den ihm zugänglichen amtlichen Unterlagen. Er drängt den Kläger, so schnell wie möglich aus Berlin zu verschwinden und sich künftig verborgen zu halten. Das hat der Kläger auch getan. Er entfernte sich aus Berlin und wechselte von da an ständig seinen Aufenthalt, wobei er seinen Namen änderte und es unterließ, sich polizeilich anzumelden. Lebensmittelkarten konnte er unter die- sen Umständen nicht beziehen. Er musste sich solche Karten oder die Nah- rungsmittel zu wucherischen Schwarzmarktpreisen illegal verschaffen. Die Besonderheit seines Zustandes brachte es zwangsläufig mit sich, dass sich auch die Ausgaben für die sonstige Lebenshaltung beträchtlich verteuerten und ihm Ausgaben erwuchsen, die er bei normalen Verhältnissen nicht gehabt hätte. Einer Erwerbstätigkeit konnte er naturgemäß in dieser Zeit nicht nach- gehen. Er war deshalb gezwungen, die ihm verbliebenen Vermögenswerte, insbe- sondere den von seiner Mutter ererbten Schmuck, zu verkaufen. Dabei musste er Unterpreise in Kauf nehmen. Die erheblichen Mehraufwendungen und andere Nachteile, die durch die Illegalität bedingt waren, sind Schäden, die dem Kläger durch die Verfolgung an seinem Vermögen entstanden sind. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Schaden schwer war. Der Beklagte hat dem Kläger dafür gemäß § 23 BEG Entschädigung zu gewähren.“ Und bezüglich der fördernden Mitgliedschaft von Bernstorffs in der SS wurde festgestellt, dass diese Einrichtung im damaligen Staat und Parteisystem eine „untergeordnete Rolle“ gespielt habe. Hinsichtlich der Vorschubleistung für den NS-Staat durch diese Zugehörigkeit sei aber der Nutzen, den er dem System durch seine Mitgliedschaft gebracht habe, „völlig unbedeutend.“ Seine Mitgliedschaft sei im allgemeinen unbekannt geblieben und er habe nur einen Beitrag von 1 RM monatlich und auch diesen nur bis 1939 entrichtet. Im gleichen Passus der Urteilsbegründung wurde aber noch einmal betont, dass Sigfrid Graf Bernstorff demgegenüber „zahlreiche Juden vor der Vernichtung 154 MOHG 99 (2014) errettet und erhebliche Vermögenswerte von Juden dem Deutschen Reich vor- enthalten hat.“ Die Entschädigungssache Bernstorff/Land Hessen wurde dann endgültig mit einem Vergleich abgeschlossen. Zunächst – am 3. August 1955 – hatten die Darmstädter Rechtsanwälte Bernstorffs den Streitwertvorschlag von 25 000 DM gemacht. Mit Schreiben vom 20. September 1955 des Hessischen Ministers des Innern an das Oberlandesgericht – 8. Zivilsenat – Frankfurt am Main teilte dieser dann mit, dass der Streitwert auf höchstens 5 000 DM festgesetzt werden könne. Am 21. Oktober erklärten sich die justiziarischen Vertreter Sigfrid Graf Bernstorffs mit diesem Streitwert einverstanden, gefolgt vom Beschluss des 8. Zivilsenats des OLG Frankfurt: „Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5 000 DM festgesetzt.“ Das ganze Verfahren dann endlich abschließend teilte der Regierungspräsi- dent Darmstadt dem Landgericht Darmstadt – 2. Entschädigungskammer – mit, „daß sich der Rechtsstreit durch außergerichtlichen Vergleich vom 13.12.1955 erledigt hat.“ Der Vergleich sah vor, dass das Land Hessen 4 000 DM zu zahlen habe, auch die außergerichtlichen Kosten von 300 DM: „es ist daher nur noch über die Gerichtskosten zu entscheiden.“ Und als letzte Stellungnahme in den Archivalien findet sich die Antwort der mit der Entschädigungssache betrauten Rechtsanwälte aus Darmstadt, adressiert an die Entschädigungskammer Darmstadt – Offenbach/Main: „Auf Ihre An- frage vom 31.5.1956 nehme ich die Klage hiermit zurück.“ Bernstorff, letzter Angenröder Hofgutbesitzer (Abb. 16), konnte also zu seiner Entlastung eine ganze Reihe von Zeugen und Kontaktpersonen aufbieten, die ihm unisono mit schriftlichen und auch ganz detaillierten Erklärungen Unterstützungen bei der Emigration jüdischer Bürger Berlins ins westliche Aus- land, insbesondere in die U.S.A., bestätigten. Dabei habe er sich auch großer persönlicher Gefahr ausgesetzt. Abb. 16: Hofgut Angenrod um 1940 (Postkarte Angenrod 1940, Teilbild). MOHG 99 (2014) 155 So schilderte ein in Friedberg wohnender Israelit in einer eidesstattlichen Er- klärung, dass Bernstorff ihm bei seiner Auswanderung im Jahre 1936 „unschätz- bare Dienste“ geleistet habe. In diesen Jahren seien alle Länder für Auswanderer gesperrt gewesen, oder man habe sich unerfüllbaren Bedingungen unterwerfen müssen. Beispielsweise habe das uruguayische Konsulat zwölf Zeugen gefordert, die beurkundeten, dass man sich „nie als Kommunist oder Anarchist betätigt habe.“ Und der Zeuge fuhr fort, er bestätige „gerne, dass es Graf Sigfried Bernstorff war, der, dadurch, dass er dem Herrn Gesandten von Uruguay in Berlin gegen- über, für mich schriftlich zu bürgen sich bereit erklärte, es allein erwirkte, dass ich die Genehmigung zur Einwanderung nach Uruguay, ausnahmsweise, ohne weitere Prüfung, sogleich erhielt.“ Auch – neben weiteren entlastenden Zeugen wie Eugen Prinz von Anhalt, Herzog von Sachsen – bestätigte im Mai 1954 ein dann in Haifa/Israel lebendes Ehepaar en détail in einem Brief an Graf Bernstorff, wie der Graf geholfen habe. So schrieb die Ehefrau, eine ehemalige Alsfelderin, es sei „bis heute ein Trost zu wissen, dass es Leute wie Sie gegeben hat, die den Mut und die Geradlinigkeit hatten, trotz aller damit verbundenen Gefahren ihren jüdischen Freunden treu zu bleiben und ihnen zu helfen, wo sie nur konnten. Ich sehe Sie noch vor mir, wie Sie in unserem Biederzimmer im alten Lehn- stuhl saßen, um uns zu beraten, und nie kann ich meine Leica in die Hand nehmen, ohne daran zu denken, dass Sie es waren, der sie mir unter eigener Gefahr nach London hinausbrachte.“ Durch diese „gute Tat“ sei es ihr dann, da sie in den ersten Monaten nach der Auswanderung keine Arbeit in ihrem Berufe gefunden habe, möglich gewesen, als Gehilfe in einer Photohandlung „mit der von Ihnen glücklich geretteten Leica“ in Arbeit zu gelangen. In der unmittelbaren Nachkriegszeit, als sich nach der US-Besatzung in Hessen allmählich die Verwaltung etablierte mit Ludwig Bergsträsser (1883 – 1960) als Regierungschef von Groß-Hessen und späterem (bis 1948) Regie- rungspräsident Darmstadt,50 hatte der Graf sogleich intensiven Briefkontakt mit dem von der US-Militärregierung für den Verwaltungs-Neuaufbau beauftragten Politiker (Abb. 17). Der Angenröder Gutsbesitzer bot 1945 sogar seine Unterstützung beim Auf- bau der demokratischen Kommunalstrukturen in Hessen an.51 So ist im ersten seiner Briefe (27.08.1945) zu lesen: „Sehr verehrter Herr Präsident, aufrichtig habe ich es bedauert, Ihnen meine Aufwartung nicht machen zu können, als ich am Mittwoch der vergangenen Woche, dem 22. d. M., nach Darmstadt gefahren war, um dies zu thun. 50 http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Bergstr%C3%A4sser (abgerufen am 16.11.2014). 51 HStAD, Best. O 21, Nr. 9/5. 156 MOHG 99 (2014) Abb. 17: Ludwig Bergsträsser (HStAD, Best. R 4, Nr. 706 UF)^. Ich hoffe aber, mich bei Ihnen melden zu dürfen, wenn Sie Ihr Weg, wie ich höre, in näherer Zeit nach Alsfeld führt. Ist es nicht zu unbescheiden, so möchte ich Sie bitten, hier dann eine Mahl- zeit zu nehmen, Angenrod ist 3 Autominuten nur von Alsfeld entfernt. Sie müssten aber sehr vorlieb nehmen, in meinem alten, sehr verfallenen Hause, mit einem mehr als einfachen Essen. Wieviel Jahre, Jahre der Schmach und der Schande, des Wahnsinns und des Verbrechens, sind vergangen, seitdem ich Ihnen in Berlin zum letztenmal begeg- nete, und was ist nun von Deutschland übrig geblieben, das Preussischer Milita- ristischer Ungeist und kranker Nationalismus vernichtet haben. Möchte Gott der Herr Ihnen jetzt viel Weisheit und Kraft schenken, das so über alle Massen verantwortliche Amt, das Sie auf sich genommen haben, zum besten Hessen’s [sic] zu führen, aus dem Chaos des nichts und der Verwirrung ein neues, gutes aufzubauen. In Verehrung und Hochschätzung, MOHG 99 (2014) 157 bin ich, sehr verehrter Herr Präsident Ihr sehr ergebener Dr. Graf Bernstorff“ (Autograph) (Abb. 18) Abb. 18: Autograph Sigfrid Graf Bernstorff (Bildersammlung I. Stahl). Knapp einen Monat später, am 21.09.1945, schrieb der Graf an Präsident Bergsträsser folgenden Brief aus Angenrod: „Sehr verehrter Herr Präsident, soeben erst höre ich, – da meines Radios Röhren von den amerikanischen Trup- pen, die hier im Haus lagen, zerstört sind und jetzt nicht ausgewechselt werden können, bin ich, zu meiner Verzweiflung, völlig von der Welt abgeschnitten, – dass gestern die Vereinigung des früheren Grossherzogtums Hessens mit der ehemaligen Provinz Hessen-Nassau vollzogen ist. Zu diesem ersten grossen Erfolge ihrer Politik bitte auch ich meine herz- lichsten, aufrichtigen Glückwünsche aussprechen zu dürfen, möchte Gottes Gnade mit ihm sein! Sie können kaum denken, wie sehr mich dies wirklich historische Ereignis aufs tiefste bewegt und höchste erfreut, mich, den alten Hannoveraner, der seit seiner Kindheit für den Aufbau Deutschlands auf föderalistischer Grundlage mit allen Fasern seines Herzens gestritten und gelitten hat. Denn auf ihr allein kann ein gesundes, entwicklungsfähiges Deutschland entstehn, das fähig ist, seine eigentliche Aufgabe, Mittler zwischen dem Westen und Osten zu sein, die alten mit den jungen Völkern Europa’s zu verbinden, zu erfüllen. Wie glückselig wären mein Vater, meine Mutter, meine Grossväter Bernstorff und Wangenheim, die überzeugten Anhänger Konstantin Frantz’scher Ideen, die seit dem Unglücksjahr 1866 ihr ganzes Leben in deren Dienst gestellt und, um sie zu verwirklichen, kein Opfer gescheut hatten. Gott der Herr segne diese wahrhaft bedeutende Tat, an dem nun endlich wieder eins seien den Hessen, darüber hinaus aber auch an ganz Deutschland, weil es nur so von dem undeutschen, preussischen geheilt, und aus dem univer- sellen, ewigen Christlichen Geiste, dem griechischen und römischen Humanis- mus, zu echtem, neuen Leben geboren werden kann. 158 MOHG 99 (2014) In dankbarer Verehrung Bin ich, sehr verehrter Herr Präsident, Ihr ganz ergebener Sigfrid Bernstorff“ (Autograph) Und in einem weiteren Brief von Bernstorffs an Ludwig Bergsträsser (12.11.1945) gibt der Graf noch detaillierter Einblick in seine Gefühlswelt nach dem Krieg und die mit diesem verbundenen grauenhaften Ereignisse: „… wieder erlaube ich mir, Ihnen zu schreiben, und meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, dass Sie als erster Deutscher zum Amerikanischen Volke sprechen konnten. Denn es ist doch von grosser Bedeutung, dass auch weitere Kreise Amerika’s wie Englands aus berufenem Munde von der grossen Not, der weit grösseren inneren noch als äusseren, die in unserem Volke herrscht, Kenntnis erhalten. Besonders aber begrüsste ich Ihre Ausführungen über unsere Kriegsgefange- nen und die Nazis. Wäre es denn wirklich nicht möglich, und überdies nur ein Akt der Gerech- tigkeit, wenn Kriegsgefangene, die nie Nazis waren, die nur, weil sie ihre Pflicht als Soldat erfüllen, zu oft nur, entgegen all ihrem Willen und Wünschen in den Krieg ziehn mussten, endlich heimkehren dürften, um all ihre Kräfte und Können für Deutschlands wahren demokratischen Neubau zu verwenden, wenn man aber an ihrer Statt in die von Hitler und seinen Schergen so verbrecherisch, entgegen allem Völkerrecht und sinnlos zerstörten Länder die Nazis schickte, Männer wie Frauen, die nie etwas vom Kriege gespürt, nur solche Posten beklei- deten, an denen sie sich drücken, durch Diebstahl und Raub sich an Juden – und anderem Eigentum bereichern konnten, die nichts andres taten, als unschuldige ihnen unbequeme Gegner ihrer Schreckensherrschaft anzuzeigen, zu erpressen, die sich mit Leib und Seele Hitler verschrieben hatten, nicht lau genug seine unseligen, falschen Lehren mit Gewalt und Drohungen verbreiteten? Weite Kreise unseres Volkes, die, trotz allem, sich treu geblieben sind, wür- den dem, davon bin ich überzeugt, volles Verständnis entgegenbringen, ja ihm begeistert, erlöst zustimmen. Und wäre es überdies nicht vielleicht klug, diese minderwertigen Elemente auszuscheiden, schlechte Menschen, die auch jetzt noch höchst gefährlich sind, durch ihre ständige Flüster-Propaganda, denen jedes Mittel eben recht ist, um den Wiederaufbau zu verhindern oder zum mindesten zu hemmen. Hier im Kreise Alsfeld könnten die Steine davon reden. Als ich neulich in Darmstadt zu meinem lebhaften Bedauern Sie nur einen Augenblick zu sehn die Ehre hatte, hab ich Nachmittags Herrn Oberregierungs- rat Härting ebenfalls nur ganz kurz sprechen können: Er stellte mir aber sehr freundlich in Aussicht, mich aufzusuchen, wenn er, wie beabsichtigt, am nächsten Dienstag, dem 30. Oktober, nach Alsfeld käme habe ihn aber, zu meinem lebhaften Bedauern dann vergeblich hier erwartet. MOHG 99 (2014) 159 Auch von Ihrer Regierung, Abteilung 1, Allgemeine und Innere Verwaltung, habe ich nichts mehr gehört. So bleibt mir nichts andres übrig, als Ihnen nochmals zu sagen, dass ich je- derzeit bereit wäre, Ihnen zu dienen, wenn Sie annehmen sollten, dass ich Ihnen nützlich sein könnte. Ich bin schliesslich so unbescheiden, zwei kurze Schreiben anzulegen. Ver- wendungen, die ich Sie, sehr verehrter Herr Präsident, sehr ergeben bitte, gütig den für sie zuständigen Stellen Ihrer Regierung zuleiten zu lassen. In Verehrung und Hochschätzung, bin ich, sehr verehrter Herr Präsident, Ihr sehr ergebener Sigfried Bernstorff“ (Autograph) Weitere Dokumente, inwieweit der Graf dann mit seinen wiederholten Be- mühungen der Kontaktierung des Regierungspräsidenten dann auf die erhoffte Resonanz stieß, sind allerdings nicht überliefert. Eine ganz entschiedene Position gegenüber dem von Atheismus geprägten NS-Regime im Deutschen Reich bezog insbesondere auch der Billertshäuser Pfarrvikar Heinz Karl Georg Spreng (1907 – 1942).52 Spreng (Abb. 19) wurde als Sohn des Redakteurs Jakob Spreng und seiner Mutter Emma Spreng geb. Olm in Langen/Hessen geboren. Verheiratet war der Seelsorger später mit Hilde Spreng geb. Schroer. Seine Ausbildung an der Universität Tübingen mit dem Studienfach Theolo- gie begann mit der Immatrikulation im Sommer-Semester 1930. Zwei weitere Semester studierte Spreng dann in Bonn, um dann ab Winter-Semester 1933/34 – wiederum für zwei Semester – das Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen fortzusetzen. Seine 1. Theologische Dienstprüfung absolvierte Heinz Spreng im Februar 1936 in Tübingen, die 2. Theologische Dienstprüfung 1938 in Frankfurt. Das nochmalige 2. Examen bestand Spreng dann 1941 in Stuttgart. Vom 15.09.1936 bis zum 08.12.1936 versah Spreng das Vikariat in Nagold im gleichnamigen Dekanat. Die Stellvertretung im Pfarramt von Meimsheim beklei- dete Heinz Spreng in der Zeit vom 01.03.1939 bis zum 03.12.1940 und dann auch noch für gut einen Monat vom 15.03.1941 bis zum 20.04.1941. Als biographische Besonderheit wird im landeskirchlichen Archiv Stuttgart noch Folgendes zu Heinz Spreng festgehalten: 1923, also als damals Sechzehn- jähriger, sei er der „Organisation Consul“ beigetreten. Von 1927 bis 1930 habe er an der Technischen Hochschule Darmstadt studiert. 52 Landeskirchliches Archiv Baden Württemberg, Best. A 127, Bestellnummer 2181. 160 MOHG 99 (2014) Abb. 19: Pfarrer Heinz Spreng (Landeskirchliches Archiv Baden Württemberg, Best. A 127, Bestellnummer 2181). Auf der Basis kurzer Kontakte mit der Gruppierung „Deutsche Christen“ habe Spreng dann seinen Beitritt zur „Bekennenden Kirche“ vollzogen.53 Die „Be- kennende Kirche“ (BK) verstand sich als Oppositionsbewegung evangelischer Christen in der gleichgeschalteten NS-Ära. Sie nahm für sich seit ihrer Gründung im Mai 1934 in Anspruch, „die einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland“ zu sein. Den Nationalsozialismus und auch die Lehren der „Deut- schen Christen“ „verwarf“ sie als unchristliche Irrlehren. Gegen staatliche und innerchristliche Antastung der christlichen Glaubenslehre setzte sich die BK entschieden zur Wehr. Mit einem kirchlichen „Notrecht“ etablierte sie eigene administrative und Verwaltungsstrukturen. Von den deutschchristlich geführten Landeskirchen grenzte sich die BK im sogenannten Kirchenkampf entschieden ab, wenngleich sie aber keine klar positionierte Opposition zum atheistischen NS-Regime bezog. Heinz Spreng war den Akten zufolge vom 21.12.1935 bis zum 08.01.1936 Kandidat zur Aushilfe im württembergischen Tamm – heute rund 12 000 Ein- wohner – im Landkreis Ludwigsburg. Wie sich aus den Archivalien erschließt ging der engagierte Geistliche und Widerständler der NS-Ideologie im Herbst 1936 zurück nach Hessen-Nassau. Heinz Spreng war dann noch vor Kriegsbeginn, also ab Herbst 1936 bis 1938, als Pfarrverwalter für das Kirchspiel Billertshausen und somit auch für Angenrod als Seelsorger zuständig. Der gutaussehende Geistliche (Abb. 20) führte, wie durch Fotos dokumentiert, auch den Jahrgang 1938 mit unter anderem auch 53 http://de.wikipedia.org/wiki/Bekennende_Kirche (abgerufen am 16.11.2014). MOHG 99 (2014) 161 Herta Höhler („Hanklose“), Zeitzeugin Marie Jung verh. Roth („Dambusch“), Erich Jung („Sauerz“), Paula Jung, Walter Jung („Köhlesch“) und Gustav Tröller zur Konfirmation. Abb. 20: Pfarrverwalter Heinz Spreng 1938 (Bildersammlung I.Stahl). Von seinen Gottesdiensten auf dem Getürms, darunter auch Andachten, zu der er speziell die Gemeinde per Aushang abends eingeladen hatte, berichten die Zeitzeugen, Spreng habe es verstanden, seine deutliche Kritik am NS-Staat und Hitler in der Öffentlichkeit in seinen Predigten quasi auch „durch die Blume“ zu artikulieren. Von Klartext-Ansprachen wich er stets dann ab, wenn bei ihm wäh- rend des Gottesdienstes NS-Beobachter, vor allem Polizisten in Uniform – auch von der Staatspolizei Gießen –, mit zugegen waren. Und dies war des Öfteren der Fall. In einem Falle wird auch berichtet, dass Pfarrverwalter Heinz Spreng nach dem Gottesdienst auf seinem Weg ins 1,5 Kilometer entfernte Pfarrhaus Perso- nenbegleitschutz aus Angenrod erhielt. Man fürchtete, dass der Pfarrer unter- wegs festgenommen werden könnte. 162 MOHG 99 (2014) Letzteres ist allerdings nicht passiert, konnte man doch den klugen Pfarrver- walter, der sich mit Herz und Seele ganz der christlichen Botschaft der Näch- stenliebe verschrieb, nicht offiziell seiner NS-Gegnerschaft überführen. Auf Verfügung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) wurde der aufrecht- bekennende Geistliche letztlich aber doch 1938 aus dem Land Hessen ausgewie- sen. Im Einverständnis mit dem hessischen Landesbrüderrat wurde Spreng schließlich ab 01.03.1939 als unständiger Geistlicher in den Dienst der württem- bergischen Landeskirche übernommen. Heinz Spreng wurde aber dann im Krieg aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Bekennenden Kirche rigoros als Soldat eingezogen und an die Nordafrika-Front (Deutsches Afrikakorps unter Rommel) geschickt. Zeitzeugeninformationen zufolge war er dort auch Divisionspfarrer. Heinz Spreng, der im Afrikakorps noch eine leitende Position eingenommen haben soll,54 fiel schließlich auf dem Felde in Afrika „für Führer, Volk und Vaterland“, wie Hunderttausende weitere deutsche Wehrmachtsangehörige. Sein Sterbedatum: 05.06.1942. Weitere Angaben zur Vita Sprengs sind der neunbändigen Dokumentation zum Kirchenkampf in Hessen und Nassau, herausgegeben i. A. der EKHN, zu entnehmen.55 Hier sind drei Fundstellen mit konkreter Erwähnung von Heinz Spreng nachgewiesen. Mit Schreiben des LBR (Rumpf) vom 27. Oktober 1939 an die Gestapo in Berlin wurden die Ausweisungsaktivitäten der Gestapo statistisch dokumentiert. So seien seit Weihnachten 1938 52 Pfarrverwalter und Vikare der BK aus Hessen und Nassau und aus kleineren Bezirken ausgewiesen worden. Als Grund ihrer Ausweisung teilte man ihnen mündlich mit, dass es sich dabei um rein kirchenpolitische Fragen handele. Und weiter wurde festgehalten, dass sich alle Betroffenen staatspolitisch „nicht das Geringste“ hätten zuschulden kommen lassen. Ihrerseits hätten sie die kirchenpolitische Lage aber gar nicht ändern können. Ihre Legalisierung sei je- doch infolge der noch ungeklärten Verhältnisse in der Landeskirche bis dato „völlig unmöglich“ gewesen. Und es heißt dann weiter: „Durch die nunmehr von dem RMkA (Reichsministerium für kulturelle Angelegenheiten, d. Verf.) eingeleitete Bildung von Vertrauensräten in den LKn (Landeskirchen, d. Verf.) wird der Weg zur Legalisierung für alle Betroffenen erstmalig frei.“ Da diese aber seitens der Gestapo ausgewiesen worden seien, hätten sie aber ihren Dienst in ihren Gemeinden nicht wieder aufnehmen können, wird konsta- tiert. Und es ergeht abschließend die Bitte des LBR an die Gestapo dahin, diesen Ausgewiesenen die Rückkehr nach Hessen wieder zu ermöglichen. 73 Pfarrer und Vikare der BK in NH stünden im Heeresdienst und befänden sich zum Teil an der Front. Unter diesen seien auch solche, die durch die Aus- weisung betroffen worden seien. Die anderen Ausgewiesenen könnten täglich 54 Präzise Zeitzeugenangabe. 55 Dokumentation zum Kirchenkampf in Hessen und Nassau, hg. i. A. der EKHN von Hermann Otto Geißler, Karl-Heinz Engelhart, Hans-Joachim Wuttke, Darmstadt 1974- 1996. MOHG 99 (2014) 163 mit ihrer Einberufung rechnen und seien nicht weniger willig, „ihren Dienst für Volk und Führer mit ganzem Einsatz anzutreten.“ Es folgt dann ein ganz klares Bekenntnis des LBR für die Kriegserfordernisse im Dritten Reich: Niemand werde bestreiten können, dass alle von dieser Maß- nahme betroffenen jungen Geistlichen „ihrer vaterländischen Pflicht in vollstem Umfange nachkommen.“ Sie erfüllten diese Pflicht mit der gleichen Einsatzbe- reitschaft und dem gleichen Verantwortungsbewusstsein, mit dem sie auch in Kirche ihren Dienst täten. Ihre Ausweisung, heißt es weiter, stütze sich auf das Gesetz zum Schutze von Volk und Staat. „Sie, die sich berufen wissen, zum Schutze ihres Vaterlandes, wenn es sein muß, das Leben herzugeben, tragen den Makel einer Maßregelung unter Bezugnahme auf das Staatsschutzgesetz an sich. Wir bitten darum, unsere jungen Brüder aus dieser inneren Not zu befreien.“ Und in der Abschlusspassage werden auch noch die Gemeinden, in denen die Ausgewiesenen ihren Dienst ausübten, dem NS-Staat unterwürfig huldigend mit eingebunden. Die Aufhebung der Ausweisungen würde den Gemeinden „eine große innere Belastung abnehmen und im höchsten Sinne vaterländisch wirken. Ein solcher Schritt würde daher zweifellos der Gemeinschaft dienen, zu der der Führer aufgerufen hat, und zu der der RMkA durch die Bildung der Vertrauensräte in der Kirche den Weg gezeigt hat.“ Unter den Vikaren der BK NH, die ausgewiesen wurden, ist dann auch „Spreng/Billertshausen aus Hessen und Nassau“ mit aufgeführt. Insgesamt han- delte es sich um 52 Ausweisungen – Pfarrverwalter und Vikare – der Bekennen- den Kirche NH, die beanstandet wurden mit der Bitte um „baldige Entschei- dung“ „um der besonderen Notlage willen.“ In der Stellungnahme der Gestapo – Stapostelle Darmstadt – vom 28. No- vember zu den eingesandten Gesuchen wurde dann eine relativierende Antwort erteilt. Unter anderem erfolge die Ausweisung der Pfarrvikare nicht, „weil sie als Staatsfeinde angesehen werden, sondern lediglich deshalb, weil sie sich der ord- nungsgemäßen Landeskirche nicht unterstellt haben und somit als illegale Pfarr- vikare ohne Auftrag der LK tätig waren.“ Im gleichen Bericht der Gestapo vom 28. November – Stapostelle Darmstadt – an den Landesbruderrat (LBR) wurde dann zu Pfarrvikar Spreng mitgeteilt: „Neuerdings wurde auch die Ausweisung des Pfv Spreng aufgehoben, nachdem festgestellt worden war, daß er sich im Württembergischen Kirchendienst befin- det.“ Spreng war später auch in einem weiteren Dokument vom 28. Juni 1939 – „Verzeichnis der von der Gestapo beim LBR beschlagnahmten Gegenstände“ – aktenmäßig mit aufgeführt. Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich unter anderem diverse Akten, Schreibmaschinen und auch ein Abzugsappa- rat. Das Bestreben der Gestapo richtete sich insbesondere darauf, gegen den LBR der BK wegen illegaler Weiterführung des verbotenen BK-Seminars ein Strafverfahren in Gang zu setzen. 164 MOHG 99 (2014) Heinz Sprengs unerschrockenes Eintreten für die Ideale des Christentums und gegen Atheismus und Unmenschlichkeit in unserer Region wird in der Ge- schichte der Kirche auf dem Getürms für alle Zeiten als leuchtendes Vorbild für kommende Generationen fortgeschrieben werden. Spreng ist somit in einem Atemzug zu nennen wie auch weitere Angehörige der Bekennenden Kirche in Hessen und Nassau, darunter vor allem auch Dr. Martin Niemöller, später auch Kirchenpräsident. Zweifellos kann im Bereich der Nonkonformisten und Menschen mit Zivil- courage auch pauschalisiert eine ganze Reihe weiterer Angenröder Frauen und Männer angeführt werden, die sich, zumeist versteckt und ohne öffentlich sicht- bare Zeichen, dem Nazi-Regime gegenüber zumindest skeptisch, wenn nicht sogar strikt ablehnend verhielten. Keineswegs alle Angenröder reihten sich opportunistisch-stumpfsinnig in den Nazi-Mainstream ein. So ist von einer damals jungen Mutter aus Angenrod zu berichten, dass sie die beachtliche Zivilcourage aufbrachte, der NS-Frauenschaft Angenrods den Rücken zu kehren.56 Sie erklärte ihren Austritt aus der Vereinigung. Anlass ihre Abkehr war ihre Anprangerung während einer Versammlung der NS-Frauen- schaft im „Weinstübchen“ der Gastwirtschaft Bambey (Abb. 21) durch die da- malige NS-Frauenschaftsleiterin in Angenrod. H. S. hatte erklärt, unter den ver- sammelten Frauen befinde sich auch eine, die es mit den Juden gut meine. Abb. 21: Dorfzentrum Angenrod mit Blick auf die Gastwirtschaft Bambey im Hintergrund rechts, Bildausschnitt (Foto: Hans-Dieter Korell). 56 Authentische Zeitzeugenmitteilung. MOHG 99 (2014) 165 Offensichtlich hatte die Frauenschaftsleiterin beobachtet, dass der Ehemann der Angenröderin zusammen mit einem Angenröder Bekannten einen bei Sally Wertheim regulär gekauften Herd über die Straße zu ihrer neu bezogenen Wohnung an der Hauptstraße transportierte. Die gleiche aufrechte Angenröderin berichtete auch über unangekündigte Kontrollen der Frauenschaftsleiterin in ihrer Wohnung, weil diese wohl mit untergebrachte israelitische Kinder im Schlafzimmer ihrer Kleinen vermutete. Mit der couragierten Antwort, da schliefen jetzt ihre Kinder und die sollten nicht geweckt beziehungsweise gestört werden, wies die junge Mutter die Angenröder NS-Frauenschaftsvorsitzende unmissverständlich in die Schranken. Natürlich ist bei den Angenrödern mit Sympathien für die einheimischen Israeliten auch Angenrods Landwirt Johannes Bernhard II. („Scholtesse“) (Abb. 22) zu nennen. Bernhard wäre eigentlich auch der regulär gewählte Angenröder Bürgermeister im März 1933 gewesen, schließlich hatte er drei Stimmen mehr als sein Gegenkandidat erhalten. Doch die NS-Administration verhinderte die Amtseinsetzung Bernhards. Vielmehr erkor sie den unterlegenen, aber der NS- Bewegung positiv gegenüber eingestellten Gegenkandidaten Karl Hoffmann (Abb. 11) zum Angenröder Bürgermeister im Dritten Reich. Abb. 22: Johannes Bernhard II. (Richard Kehm). Johannes Bernhard und seine Familie unterhielten stets gute Beziehungen zu den Angenröder Israeliten. Bernhard, und dies lässt sich auch durch Spruchkammer- akten manifestieren, galt sogar in jener Zeit als sogenannter Judenfreund. Dies war eine in der NS-Zeit geläufige stigmatisierende Bezeichnung für von der grundsätzlichen NS-Rassenhaltung abweichende Einstellung. 166 MOHG 99 (2014) Nach den Geschehnissen der Pogromnacht im November 1938 in der Angenröder Judengasse waren Bernhard von den Angenröder Nazis sogar Kultusgegenstände der Angenröder Synagoge (Abb. 23) auf seine Haustreppe gestellt worden, darunter zum Beispiel auch die Menorah, der siebenarmige Leuchter. Johannes Bernhard übergab diese jüdischen Heiligtümer dann auch wieder an Leopold Speier, der sie anschließend wieder in das israelitische Gotteshaus, die 1797 erbaute Angenröder Synagoge, zurückbrachte. Abb. 23: Synagoge Angenrod (Schularchiv Romrod). In einem tradierten Einzelfall wäre Johannes Bernhard II., denunziert vom NS- Stützpunksleiter des Nachbarorts, sogar möglicherweise in Haft genommen worden. Der NS-Ortsgruppenleiter, zugleich auch Bürgermeister, hatte Bernhard in der Angenröder Gemarkung, und zwar „Auf dem Stück“ auf der Leuseler MOHG 99 (2014) 167 Höhe, bei einem Zwiegespräch mit Angenrods Israeliten Leopold Speier beob- achtet und dies umgehend der NS-Kreisleitung (Alfred Zürtz, 1884 – 1957, d. Verf.) (Abb. 24) gemeldet. Intervention von Propagandaleiter Schmoll (Elpen- rod) verhinderte jedoch, dass gegen Johannes Bernhard II. NS-justiziarisch vor- gegangen wurde. Abb. 24: NSDAP-Kreisleiter Alfred Zürtz (OZ-Archiv: 04.07.1940). Die Familie um Johannes Bernhard II. unterstützte übrigens auch des Öfteren in der Zeit, als jegliche Kontakte mit Juden verboten waren, die Angenröder Israe- liten durch versteckte Auslegung von Lebensmitteln. Dies wird auch von einigen weiteren Angenrödern berichtet. Stets waren diese Aktionen mit einem hohen Maß an Eigenrisiko verbunden, stand doch permanent die Gefahr von Denun- ziationen im Raum. Johannes Bernhard II., obwohl als Nachfahre der traditionsreichen Angenrö- der Großherzoglichen Bürgermeister der „Scholtesse“ intellektuell und zwi- schenmenschlich bestens für das Bürgermeisteramt in Angenrod prädestiniert, hat jedenfalls in der Nazi-Ära kein offizielles kommunales Amt bekleidet. Er hat daher auch nicht an den menschenverachtenden NS-Beschlüssen des Angen- röder Gemeinderats mitgewirkt.57 Von einem damals strafbaren Vorgang, nämlich dem „Rundkfunkverbre- chen“ eines gebürtigen Angenröders, wird in einem weiteren Fall in den Akten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt berichtet.58 57 Stadtarchiv Alsfeld, Abt. XV, Abschn. 2 - Angenrod , Gemeinderatsbeschluss vom 15.08.1935; OZ-Archiv: 17.08.1935. 58 HStAD, Best. G 21 B, Nr. 3040. 168 MOHG 99 (2014) Gegen Konrad Bernhard (*1893) aus Angenrod, in den Kriegsjahren 1943/1944 Hilfsaufseher bei der Strafanstalt Butzbach, wurde in diesen Jahren vom Generalstaatsanwalt Darmstadt in der Strafsache wegen Rundfunkver- brechens ermittelt. Aus der Aktenauswertung geht hervor, dass Bernhard, von Beruf Hilfsarbeiter und damals in Butzbach wohnhaft, mit Urteil vom Sonderge- richt Darmstadt vom 31.05.1944 wegen des Delikts „Rundfunkverbrechen“ vom 30.05.1944 bis 29.06.1944 in Haft genommen wurde. Danach war Konrad Bern- hard dann im Gefangenenlager Rodgau (Dieburg) inhaftiert.59 Bernhard selbst erklärte in seinem Meldebogen der Haftanstalt Darmstadt, Abteilung S 2, mit Datum vom 18.06.1944, er sei seit dem 31. Mai zu 13 Mona- ten Zuchthaus verurteilt, und er bat, „mich in Außenarbeit beschäftigen zu wol- len.“ Mit Datum vom 1. Juni 1944 hieß es in einer Stellungnahme der Haftanstalt Darmstadt bei der Frage, ob der Untersuchungsgefangene Bernhard, Konrad mit Papierarbeiten für’s Haus etc. beschäftigt werden könne: „Der Gefangene ist gesund.“ Und mit Datum vom 15. Mai 1944 hieß es in der „Strafsache gegen den Hilfsaufseher Konrad Bernhard in Butzbach wegen Rundfunkverbrechens“, es werde ersucht, den „vom Lg.-Gefängnis Gießen kommenden Obengenannten als Untersuchungsgefangenen aufzunehmen und Mittwoch, den 31. Mai 1944, 10 ½ Uhr dem Sondergericht in Darmstadt, Mathildenplatz 13, Altes Gerichtsge- bäude, Zimmer 21 dahier vorführen zu wollen.“ Unterschrieben ist der Antrag vom damaligen Vorsitzenden des Sondergerichts, Dr. Trieb.60 Weitere persönliche Äußerungen Bernhards finden sich in einer Eingabe des- selben während seiner Untersuchungshaft: „bitte meinen eigenen Rasierapparat benutzen zu dürfen.“ Dem Anliegen wurde entsprochen. Mit Schreiben vom 19. Juni 1944 des Oberstaatsanwalts beim Landgericht in Darmstadt an die Haftan- stalt Darmstadt wurde diese ersucht, Bernhard „mit dem nächsten Schub in das Gefangenenlager Rodgau bei Dieburg überführen zu lassen.“ Den Akten zufolge war Konrad Bernhard am 30. Mai 1944, 11 Uhr, von der Polizei in die Haftanstalt Darmstadt eingeliefert worden. Konkrete Details im Vorfeld seiner Festnahme sind jedoch nicht weiter bekannt, zum Beispiel, ob der Festnahme, wie häufig der Fall, eine Denunziation vorausging. Konrad Bernhard war verheiratet. „Rundfunkverbrechen“ bezogen sich grundsätzlich gegen das per Verord- nung vom 7. September 1939 im Reichsgesetzblatt verkündete „absichtliche Abhören feindlicher Sender“.61 Bei Zuwiderhandlung drohte Zuchthausstrafe, deren Dauer nicht fixiert war. In weniger gravierenden Fällen gab es nur Ge- fängnisstrafen, das Empfangsgerät, also das Radio – damals der „Volksempfän- ger“ – wurde konfisziert. 59 HStAD, Best. G 20 Darmstadt, Nr. 153. 60 Aktenzeichen: (4) 1 Sls. 40/44. 61 RGBl.1939 I, Seite 1683 / Hensle, Michael P: Rundfunkverbrechen. Das Hören von Feindsendern im Nationalsozialismus, Berlin (2003), S. 36 f. MOHG 99 (2014) 169 Fasst man den Maßstab der Zuordnung von Angenrödern als vermutlich Gegner des NS-Regimes und Sympathisanten der Israeliten etwas großzügiger, so kann man jetzt auf Basis von Archivalien, insbesondere Stellungnahmen im Rahmen der Spruchkammerfahren, noch weitere Angenröder anführen, die sich nach dem Zusammenbruch als stets Gegner der Nazis und Freunde und Unter- stützer der Israeliten ausgaben. Diese Einstufung ist allerdings, wie auch die Erfahrungen bei anderen zeit- historischen Aufarbeitungen lehren, mit großer Vorsicht zu genießen. War es doch so, dass, wie auch Zeitzeugen berichten, schon direkt nach dem Zusam- menbruch und der Besetzung durch die US-Amerikaner sich Bürger an den damaligen Ersten Beigeordneten Karl Höhler („Stimmjes“) (Abb. 25) wandten und diesen um Bestätigung baten, sie seien doch immer gegen Hitler gewesen. Inwieweit hierbei Heuchelei und Opportunismus im Vordergrund standen, lässt sich allerdings für den Verfasser nicht konkret belegen. Mutmaßungen sind je- doch für den Autor sakrosankt. Abb. 25: Karl Höhler (Erna Höhler). Zu den Petitierenden zählte allerdings auch eine Familie mit heftigem NS- Aktivistenhintergrund, wobei das Familienoberhaupt auch Mitglied der SA An- genrods war. Den Aussagen im Rahmen der Spruchkammerverfahren zufolge, belegt durch die Archivalien der Hessischen Staatsarchive, könnte man weit und sehr großzügig gefasst zu den Hitler-Gegnern unter anderem auch Angenrods ehe- maligen NS-Stützpunktleiter und Lehrer Karl Pfeiffer (Abb. 26) zählen. Seinen eigenen Angaben 1946 gegenüber der Militäradministration zufolge war Karl Pfeiffer am 01.03.1933 in die NSDAP eingetreten (Mitgliedsnummer 1 766 940). In der Zeit vom 15.02.1934 bis zum 01.06.1938 versah er das Amt des Stützpunkleiter-Anwärters ohne Dienstrang in Angenrod.62 Dieser Angabe Pfeif- fers entsprechend dürfte somit die NSDAP-Ortsgruppe in Angenrod am 62 HHStAW, Best. 520 Fri, Nr. 6815. 170 MOHG 99 (2014) 15.02.1934 gegründet worden sein. Pfeiffer war auch als Soldat im Ersten Welt- krieg (30.04.1916 bis 24.10.1916) eingesetzt, und zwar in Frankreich. Dort geriet er auch vom 24.10.1916 bis 30.01.1920 in Kriegsgefangenschaft. Pfeiffer, der ab Juni 1907 bis 1938 als Volksschullehrer in Angenrod wirkte und später nach Friedberg versetzt wurde, erklärte in einem Schreiben an die Spruchkammer Friedberg, er habe nach Heimkehr aus der Gefangenschaft durch die Inflation sein gesamtes Vermögen verloren. Abb. 26: Karl Pfeiffer (Hans-Dieter Korell). Als sein ältester Sohn (Adolf, d. Verf.) 1929 die TH in Darmstadt habe besuchen wollen, habe er, Pfeiffer, um seine Versetzung gebeten, „um bessere Möglich- keiten für die Ausbildung meiner beiden Söhne zu haben.“ Diese seine Be- mühungen seien jedoch erfolglos geblieben. 1933 sei ihm allerdings die Unterstützung der Kreisleitung der NSDAP zuge- sagt worden, vorausgesetzt, er trete der Partei bei. Nach seiner bisherigen politi- schen Einstellung habe ihm dieser Beitritt zunächst unmöglich erschienen, er habe sich dann doch sagen müssen, dass er auf andere Weise nicht mehr dazu kommen könne, die Ausbildung seiner Söhne zu ermöglichen. Auf Basis seiner Landstelle sei ihm dies nicht möglich gewesen. Er habe sich daher im Interesse seiner Söhne, „deren Zukunft mir über alles ging“, sich, „wenn auch schweren Herzens“, zum Eintritt in die Partei entschließen müssen. Wegen seiner demokratischen Gesinnung und seines Verkehrs mit den Juden seines früheren Wirkungsorts (Angenrod, d. Verf.) sei er, Karl Pfeiffer, vor 1933 häufig von alten SA-Männern angefeindet worden: „Als diese Ende Januar 1933 ins Schulhaus eindrangen und die Hakenkreuzfahne hissten, kam es zwischen ihnen und mir zu einer heftigen Auseinandersetzung.“ MOHG 99 (2014) 171 Abb. 27: Alfred Klostermann (HStAD, Best. R 4, Nr. 02137). Er sei daraufhin dem Kreisleiter gemeldet worden und habe von diesem eine Verwarnung erhalten: „Es war dies der berüchtigte Propagandist Klostermann (Alfred Klostermann, d. Verf.) (Abb. 27), der im Nachbarort (Vockenrod, d. Verf.) als Lehrer tätig gewesen sei und schon jahrelang „durch alle möglichen Versprechungen versucht hatte, mich zum Eintritt in die Partei zu bewegen.“ Er, Pfeiffer, habe sich jedoch nicht beeinflussen lassen. 1934 sei er dann ge- zwungen worden, die Geschäfte des neugegründeten kleinen Stützpunktes (An- genrod, d. Verf.) zu führen: „Eine Ablehnung dieses Auftrages war für mich unmöglich.“ Seine Arbeit in der Geschäftsführung dieses Stützpunktes habe jedoch nicht die Zufriedenheit der Partei gefunden. Nachweislich laut Mitgliederbuch habe er keinen Dienstrang erhalten. Seine Arbeiten habe er nach Ansicht der Partei „oft nur mangelhaft“ erledigt. Mehrmaligen Aufforderungen zum Austritt aus der Kirche habe er keine Folge geleistet. Und Pfeiffer hob weiter hervor, seine politischen Ansichten wie auch seine Stellung in der Judenfrage seien „dieselben geblieben.“ Letzteres gehe auch da- durch hervor, dass jüdische Eltern, die nach 1933 auswanderten, „sich ihre Kinder von mir verabschieden ließen und mir aus Amerika Grüße sandten.“ Auch habe er nicht verhindert, dass wegziehende jüdische Familien ihr Möbel und sonstigen Gegenstände hätten verkaufen können. Die Teilnahme an einem Schulungslehrgang für politische Leiter habe er „jedesmal abgelehnt.“ Er habe nur auf den Tag gewartet, „an dem mir der Stützpunkt abgenommen werden würde.“ 172 MOHG 99 (2014) Aus diesen Gründen habe auch die Partei seine Versetzung auf eine für ihn günstigere Stelle nicht unterstützt. Immer wieder seien ihm jüngere Bewerber vorgezogen worden, die sich zur Mitarbeit in der SA und HJ bereit erklärt hätten. Und erst im Jahre 1938 sei er endlich durch Unterstützung außerhalb der Partei stehender Schulräte nach Friedberg versetzt worden. Und dann folgen im Schreiben Pfeiffers noch detaillierte Angaben zu seinen schwierigen finanziellen Verhältnissen und sein Ersuchen an die Spruchkammer, seine „besonderen Ver- hältnisse sowohl zur Zeit seines Eintritts in die Partei als auch bis heute zu be- rücksichtigen.“ Eine Gegnerschaft zur NSDAP und ein Sympathisieren mit der SPD attes- tierte Pfeiffer auch 1948 ein Angenröder Lehrerkollege. Er könne bestätigen, „dass Pfeiffer ein Judenfreund und kein Judenfeind war.“ Er habe oft beobach- tet, dass Pfeiffer bei in der Nachbarschaft wohnenden Judenfamilien Besuche gemacht habe. In ähnlichem Sinne artikulierte sich auch Angenrods NS-Bürgermeister Karl Hoffmann (1879 – 1951) (Abb. 11) vor der Spruchkammer Alsfeld (Ober- hessen).63 Hoffmann, der sich seinen eigenen Aussagen zufolge 1933 zur Partei ange- meldet habe, der NSDAP aber erst ab 01.04.1934 als Mitglied angehörte, wurde 1933 trotz um drei Stimmen geringerer Wählerzustimmung von der NS-Admi- nistration zum Angenröder Bürgermeister im Dritten Reich ernannt. Er wurde nach dem Krieg in die Gruppe 2 der Belasteten eingereiht. Zur Last wurde ihm gelegt, „seine Stellung als Bürgermeister zu Maßnahmen, Gewalttätigkeiten und Drohungen gegen politisch Andersdenkende und Juden ausgenutzt zu haben.“ Die Bürgermeisterwahl, so ist der Klageschrift der Spruchkammer zu entnehmen, soll von Hoffmann mit der Begründung ange- fochten worden sein, dass der Bürgermeisterwahlgewinner (Johannes Bernhard II., d. Verf.) „ja von den Juden und Marxisten gewählt worden sei.“ Die Wahl sei daraufhin „tatsächlich für ungültig erklärt“ worden. Diese Beschuldigungen wurden dann aber vom Rechtsanwalt Hoffmanns korrigiert. Karl Hoffmann habe „von sich aus nichts getan, um diese Wahl un- gültig zu machen.“ Wenn Parteigenossen von Angenrod ihrerseits die Wahl ungültig machten, so sei dafür der Betroffene nicht zur Rechenschaft zu ziehen, hieß es weiter. Hoffmann habe nichts daran gelegen, „Bürgermeister zu werden“. Wohl sei Hoffmann anfänglich von dem Nationalsozialismus überzeugt gewesen, „aber schon bald setzte Kritik ein, die in der Folgezeit sich immer mehr verstärkte.“ Es sei einzig und allein das Verdienst des Bürgermeisters, „dass im Jahre 1938 das Abbrennen der Synagoge verhindert wurde.“ Auch sei es „einzig sein Verdienst, dass im Jahre 1938 Ausschreitungen gegen die Juden vermieden wur- den.“ 63 HHStAW, Best. 520/A, Nr. 3689-47a. MOHG 99 (2014) 173 Und Hoffmann konnte im Spruchkammerverfahren am 3. März 1948 auch auf eine eidesstattliche Erklärung von Anna Jost verweisen. Hier sei es ebenfalls der Betroffene gewesen, „der der Frau Jost Trost zusprach und ihr aufgab, die Lebensmittel für die Juden bei Nacht zu bringen.“ In seiner Klageerwiderung hob Hoffmann hervor, er habe „wiederholt Aus- einandersetzungen mit dem Kreisleiter Zürtz wegen kirchlicher Angelegen- heiten“ gehabt: „Dabei nahm er mir das Parteibuch ab.“ Das müsse um 1938 gewesen sein. Sein Amt, führte Hoffmann aus, habe er „vom rein menschlichen Stand- punkt aus vertreten.“ Dass er die Gewaltmaßnahmen der Partei abgelehnt habe, gehe schon daraus hervor, „daß ich im Jahre 1938 den Synagogenbrand in Angenrod verhindert habe.“ Hoffmann hatte damals, also im November 1938, gemeinsam mit Gendarm Adam Stadtmüller, der Befehl von der Behörde dazu gehabt habe – „das kann unter keinen Umständen geschehen“ – von 13 Uhr bis 1 Uhr nachts und dann unter gegenseitigem Wärmen bis 3 Uhr morgens in der Judengasse Wache ge- standen.64 Um 3 Uhr morgens sei dann Stadtmüller heimgegangen. Direkt angrenzend an die Synagoge, das wird auch übereinstimmend von den Zeitzeugen kolportiert, habe aber auch das Wohnhaus eines damaligen Angen- röder SA-Obersturmbannführers gestanden. Er war der höchstrangige NS- Repräsentant der Gemeinde überhaupt. Hoffmann schilderte auch noch einen Zwischenfall mit dem ehemaligen Kreisleiter Kirchner. Dieser habe ihm 1936/37 angeboten, er solle die Kirche schließen und den Pfarrer (Heinz Spreng, d. Verf.) verhaften lassen. Seit dieser Zeit habe er, Hoffmann, „nie mehr etwas von Kirchner gehört.“ Zu seiner Einstellung gegenüber dem Nationalsozialismus erklärte Hoffmann vor der Spruchkammer: „Ich habe an die Sache geglaubt, aber später bin ich enttäuscht worden. Ich dachte, dem Bauer und Arbeiter werde es nun besser gehen.“ Die vernommenen Zeugen aus Angenrod erklärten im Wesentlichen über- einstimmend, Hoffmann habe sein Amt als Bürgermeister so geführt, „wie es ihm von den Behörden vorgeschrieben wurde.“ Als Bürgermeister habe er „sich nicht hervorgetan, keine Propaganda entfaltet und hat auch keine Reden gehal- ten.“ Von einer Aktivität sei den Zeugen nichts bekannt. Die Spruchkammer Alsfeld gelangte dann zum Spruch, dass das Verfahren gegen Karl Hoffmann aufgrund der Weihnachtsamnestie-Verordnung vom 05.02.1947 eingestellt werde. In der Spruchbegründung wurde unter anderem auch auf den die Israeliten Angenrods krass ausgrenzenden Gemeinderatsbeschluss vom 13.08.1935 Bezug genommen. Den Ermittlungen zufolge habe laut Hoffmann dieser „wohl auf Befehl und nach Vorschrift einer höheren Dienststelle abgefasst werden“ müssen, sei „aber niemals zur tatsächlichen Durchführung gelangt.“ 64 HHStaW, Best. 520/A, Nr. 3689-47a. 174 MOHG 99 (2014) Ferner wurde auch festgestellt, dass dieser Beschluss auch von mehreren Nicht-PGs unterschrieben worden sei. Als Beweis für seine judenfreundliche Einstellung habe der Betroffene die eidesstattliche Erklärung von Elise Jost angeführt. Die Zeugin bestätigte hiermit, es sei ganz wesentlich dem Betroffenen zuzuschreiben, „wenn im Jahre 1938 die Synagoge in Angenrod nicht angesteckt wurde.“ Er, Hoffmann, habe auch zu Frau Jost, die ein Lebensmittelgeschäft betreibe, gesagt, sie möge in ihren Verkäufen an Juden „nicht so ängstlich sein und ihnen die Sachen eventuell bei Nacht ausfolgen.“ Von mehreren Zeugen wurde auch bestätigt, dass der Betroffene „niemals eine judenfeindliche Haltung eingenom- men hat und dass Einzelne noch bis zum Jahre 1942 in Angenrod verblieben sind, was nicht möglich gewesen wäre, wenn sich der Betroffene im national- sozialistischen Sinne gegen sie benommen hätte.“ Auch habe Hoffmann sich für politisch Verfolgte eingesetzt, wurde konstatiert. Das in Hoffmann gesetzte Vertrauen als kommissarischer Bürgermeister Angenrods unterstreicht auch seine Benennung als Zeuge in einer Strafsache gegen den Israeliten Sally Wertheim im Mai 1933. Wertheim benannte ihn neben auch Ökonomierat Gustav Korell in einer Strafsache gegen ihn vor dem Hessi- schen Sondergericht Darmstadt. Sally Wertheim war nach dem Ergebnis der Ermittlungen vorgeworfen wor- den, schon seit langer Zeit im Kampfe gegen die deutschvölkische Bewegung zu stehen. Zum Beweis dafür, dass er, der Frontsoldat gewesen sei, „jederzeit na- tional gedacht und gehandelt hat und niemals die deutschvölkische Bewegung bekämpft hat“, schenkte Wertheim Hoffmann mit Blick auf wahrheitsgetreue Zeugenaussage sein Vertrauen. Das Verbleiben der letzten acht Angenröder Israeliten bis September 1942 in Angenrod ist allerdings mit einem nachfolgenden grausamen Schicksal der vier Familienangehörigen Speier, von Bertha Oppenheimer, Frieda Abt sowie dem Ehepaar Sally und Minna Wertheim verknüpft: der Deportation aus Angenrod letztlich in die Vernichtungslager im Osten. Kein einziger der in Angenrod Verbliebenen überlebte das Dritte Reich. Fünf von ihnen (Familie Speier und Frieda Abt) wurden in Auschwitz, drei (Eheleute Sally Wertheim und Bertha Oppenheimer) im Generalgouvernement im Osten, vermutlich in Treblinka, ermordet. Selbst der Nachfolger Pfeiffers als Ortsgruppenleiter der NSDAP, Karl Nagel (1899 – 1983) (Abb. 28), verdeutlichte in seinen Aussagen vor der Spruchkam- mer Darmstadt-Lager, er habe, so gut es ging, die Angenröder Israeliten be- schützt. Auch habe er, und dies wird unabhängig von diversen Zeitzeugen tra- diert, die Angenröder Juden auf die bevorstehenden Gefahren aufmerksam ge- macht und sie zur Emigration aufgefordert. Nagel, gebürtiger Nieder-Gemündener und später Steinbruchbesitzer in Bil- lertshausen, war am 01.12.1929 in die NSDAP eingetreten.65 Er war vom 01.08.1938 bis 30.12.1941 Ortsgruppenleiter der NSDAP in Angenrod. Der 65 HHStAW, Best. 520 Dz, Nr. 512429. MOHG 99 (2014) 175 allgemeinen SS trat er, wie der Klageschrift der Spruchkammer zu entnehmen ist, 1932 bei. Er, Nagel, bezeichne sich als Unterscharführer. Im amerikanischen Fragebogen habe er sich als SA-Mitglied vom Jahr 1930 an bezeichnet. Für seine Parteidienste sei ihm das 10- und 15-jährige Ehrenzeichen verlie- hen worden. Trotz eines Offenbarungseids sei er 1938 in Angenrod Stützpunkt- beziehungsweise Ortsgruppenleiter der NSDAP geworden. Folglich müsse er sich um die Nazibewegung „doch verdient gemacht haben“, wurde in der Klage- schrift abgeleitet. Sein früher Beitritt zur Partei, SA und SS und die Übertragung der Parteiämter ließen mit Berechtigung den Schluss zu, den Betroffenen als „Aktivisten“ einzureihen. Abb. 28: Karl Nagel (HHStAW, Abt. 520 DZ, Nr. 512429). Bei der Auskunfteinholung im September 1946 zu Nagel wurde unter anderem konstatiert, dass er sich „als aktivster Nationalsozialist der ganzen Gemeinde“ gezeigt habe. Vor der Spruchkammer Darmstadt-Lager sagte Karl Nagel dann aus, er sei anfangs überzeugt gewesen, „dass es jetzt besser werden würde.“ Bei der Stel- lenbesetzung habe er aber schon gesehen, „dass das nicht der Fall war.“ Er habe aber noch immer geglaubt, dass dieses sich ändern würde: „Es geschah aber nichts dergleichen.“ Bei der Führung des Stützpunktes Angenrod habe er während dieser Zeit versucht, jedem gerecht zu werden. Er habe auch eine Lohnerhöhung der Stein- brucharbeiter durchführen wollen. Deswegen sei er auch von der Arbeitsfront mit Vorwürfen überschüttet worden. Seinen Eintritt in die SS habe er nur des- 176 MOHG 99 (2014) halb vollzogen, weil er immer im Musikzug gewesen sei, und es hätte damals ein SS-Musikzug aufgestellt werden sollen. Aus der Arbeitsfront sei er 1941 wegen Zerwürfnis ausgetreten. An Ver- sammlungen habe er stets in Zivil teilgenommen. Deswegen seien ihm vom Ortsgruppenleiter Vorhaltungen gemacht worden: „Gegen Juden habe ich mich auch in jeder Weise anständig und gerecht benommen. Es ist zu keinen Aus- schreitungen und Plünderungen in Judenhäusern gekommen. Auch ist der Syn- agoge und dem Judenfriedhof nichts passiert.“ Er habe ob dieser Haltung auch Vorwürfe des NS-Kreisleiters einstecken müssen. Es sei dies wohl auch ein Grund gewesen, ihn, Nagel, seines Amts als Stützpunktleiter zu entheben. Dies sei im August 1943 bestätigt worden: „Akti- vistisch habe ich mich für die NSDAP nicht eingesetzt.“ Mit dem Kreisleiter habe er sich schon damals überworfen gehabt, „dass er mir einmal ein Bierglas an den Kopf geworfen hat.“ Unter anderem habe er es auch abgelehnt, die Maschinen im Steinbruchwerk auszubauen. Sie hätten nach Lemberg kommen sollen. Trotz seines Kirchenaustritts 1936 habe er aber nie- mals gegen die Kirche gearbeitet, so Nagel vor der Spruchkammer. Nach seiner Dienstverpflichtung als Gendarm habe er sich auch niemals an Ausschreitungen gegen Ausländer beteiligt. Dennoch gelangte die Spruchkam- mer am 21.11.1946 nach der Anhörung weiterer Zeugen 1946 zum Spruch, Karl Nagel nach Art.7 Abs. 1/1 in die Gruppe II der Aktivisten einzureichen. Er habe, neben der Abführung von Vermögensanteilen und auch des Verlusts des Wahlrechts, der Wählbarkeit und weiterer Rechte, Sonderarbeiten auf die Dauer von 3 Jahren, wöchentlich drei Tage, für die Allgemeinheit zu verrichten. Sicher ebenfalls nicht auf Seiten der Nazis gestanden, wohl aber pro Israeli- ten eingestellt gewesen sein dürfte auch Angenrods weithin bekannter Händler Ludwig Jost I. („Mehllud”) (Abb. 29) (geb. 18.04.1874, gest. 19.11.1962). Ludwig Jost, seinerzeit Mahlbursch der Oberen Mühle und von Storndorf über Alsfeld (Sandmühle) nach Angenrod gekommen, führte später zusammen mit seiner Frau Elise Jost geb. Geisel, geb. 1876 in Angenrod, in der Judengasse ein Lebensmittelgeschäft. Elise Jost war Tochter des Taglöhners Heinrich Geisel II. und später auch verdiente Handarbeitslehrerin. Die Familie Jost wohnte somit in enger Nachbarschaft zu den Angenröder Israeliten wie Sally Abt („Schafsjud“ und Benscher) und auch dem Mehlhändler Salomon Schaumberger („Salme“). Direkt angrenzend an sein Eckhaus in der Judengasse wohnte zum einen die Familie Peter und Anna Ermel, daneben die Familien Israel Oppenheimer („Bules“) und Simon Wertheim („Vogels“). Ludwig Jost, übrigens seinerzeit ein sehr guter Radrennfahrer im Alsfelder Radfahrverein „Brabant“ – er gehörte auch zu dessen Gründungsmitgliedern – verlegte sich schon recht früh selbst auf das Handelswesen. Primär bot er Pferde zum Verkauf an.66 66 OZ-Archiv: 08.08.1914; OZ-Archiv: 05.04.1916. MOHG 99 (2014) 177 Abb. 29: Ludwig Jost I. (Gernhold Diebel). So finden sich bereits 1914 und in den Jahren danach diverse Annoncen in der OZ, in denen Jost gemeinsam mit zum einen Sally Abt und zum anderen auch mit Salomon Schaumberger – beide Angenröder Israeliten – als Händler für seine Produkte warb. Angeboten wurden zum Beispiel auch „Sächsische Zwiebeln“.67 In der NS-Zeit sei einer eidesstattlichen Erklärung zufolge68 Ludwig Jost von Karl Pfeiffer, dem damaligen Volksschullehrer und immerhin NS-Stützpunkt- leiter in Angenrod, in Schutz genommen worden, indem er, Pfeiffer, bei der NS- Kreisleitung für Ludwig Jost eingetreten sei, weil dieser nach 1933 „noch mit Juden Pferdehändel getrieben hatte.“ Nach dem Ersten Weltkrieg trat Ludwig Jost dann vielfach als Pferdehändler mit Inseraten an die Öffentlichkeit. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts war Jost, der im Rahmen der Arisierung der NS-Zeit 1936 das Anwesen der Levi („Lejbjes“) erwarb69 und dort via seiner Schwiegertochter Anna Jost geb. Reuber einen gut gehenden Kolonialwarenladen führte, in der Angenröder Bevölkerung und weit darüber hinaus als durchaus witziges Dorforiginal bekannt. So manch heitere Anekdote, die insbesondere auch nicht des jiddischen Humors entbehrt, ist von ihm tradiert. Jost wurde 88 Jahre alt. Anna Jost geb. Reuber (1902 – 1980), die Schwiegertochter Ludwig Josts, war gebürtige Zellerin. Sie hatte den Sohn Ludwig Josts I., Ludwig Jost II. (1901 – 67 OZ-Archiv: 09.09.1916. 68 HHStaW, Best. 520 Fri, Nr. 6815. 69 HHStAW, Best. 519/A, Nr. Gi 26325. 178 MOHG 99 (2014) 1977), geheiratet und schon in den 30er Jahren den Kolonialwarenladen an der Hauptstraße, in der Nachkriegszeit verknüpft mit der „Gastwirtschaft Jost“, in ansprechender Weise geführt. Die Angenröder Bevölkerung kaufte gerne bei „Joste“ ein, auch, als dies noch möglich war, die Angenröder Israeliten. Dass Anna Jost speziell zur jüdischen Bevölkerung Angenrods einen guten Draht hatte, geht auch aus den offiziellen Dokumenten der Staatsarchive hervor. Selbst in den Wochen und Monaten vor dem schrecklichen Deportationsge- schehen im kleinen Vogelsbergdorf, als jegliche Kontakte mit der übrigen Bevöl- kerung untersagt waren, war es Anna Jost, die den Israeliten der Nachbarschaft noch regelmäßig Lebensmittel verkaufte. Es war Indiz der warmherzigen Grundhaltung Anna Josts, die von den aus- gegrenzten Angenröder Israeliten wie insbesondere von Sally Wertheim, dem letzten israelitischen Gemeindevorsteher Angenrods, dankbar anerkannt wurde.70 Nicht fehlen in dieser Aneinanderreihung von Angenrödern mit aufrechter Gesinnung, insbesondere gegenüber der einheimischen Israeliten, darf natürlich auch nicht Anna Ermel geb. Martin (1874 – 1962) (Abb. 30). Die Alt-Angen- röderin pflegte, zusammen mit noch weiteren Nachbarn in der eng bebauten Judengasse – dem früheren „Klein-Jerusalem“ – stets gute Beziehungen zu den israelitischen Anwohnern. Abb. 30: Anna Ermel (Gerda Schneider). 70 Zuverlässige Zeitzeugenüberlieferung. MOHG 99 (2014) 179 Sie würdigte auch ausdrücklich die traditionellen religiösen Rituale der ortho- doxen Angenröder Israeliten, insbesondere beim Einhalten der Sabbat-Pflichten. Wie zahlreiche weitere Angenröder Frauen erledigte Anna Ermel auch Hilfs- dienste für die Israeliten wie zum Beispiel Anzünden von Feuer am Schabbes, was ja für Juden an besagtem Tag tabu ist. Die Israeliten dankten diese kleineren Arbeiten ihren christlichen Mitbewohnern stets mit Bezahlung, und dies in finanziell überaus kargen Zeiten im kleinen Vogelsbergdorf. Und auch den schmackhaften ungesäuerten Matzen gab es in den entsprechenden Jahreszeiten des Öfteren zum Essen. Als in der Nachkriegszeit, etwa um 1960, ihre zu Besuch weilende Enkel- tochter Hannelore Kraus (verh. Weller, jetzt Darmstadt) beim Spielen mit der Angenröder Freundin Adelheid Fink (verh. König) in der Synagoge dort an deren Ostseite die Thora fand und ihr brachte, ermahnte sie die Enkelin sofort, die für die Israeliten heiligen Schriftrollen sofort wieder in das Gotteshaus zurückzubringen.71 Seit Abriss der Synagoge in 1962 sind die Angenröder Thora- rollen allerdings spurlos verschwunden. Aber auch Elise Ermel verh. Kraus (1914 – 2010), die Tochter Anna Ermels, setzte die Tradition der guten Beziehungen zu den Angenröder Israeliten auch in der ausgrenzenden NS-Zeit fort. Trotz Gefahr, jederzeit entdeckt und angezeigt zu werden, unterstützte sie die noch vor 1936 in Angenrod lebende Familie um Hermann Levi („Lejbjes“), indem sie mitten in der Nacht den orthodoxen Israe- liten das Haus reinigte. Unbeobachtet ging sie dann hinter den Häusern der Judengasse wieder zur Wohnung ihrer Familie, die sich in der hinteren Häuser- zeile der Judengasse befand. Die Levis, die dann in die USA emigrierten – Elise Ermel hatte von ihnen unter anderem ein schönes Teeservice geschenkt erhalten –, dankten es dann später weiter den Angenröder Familien um Anna Ermel in der Judengasse, dass sie auch in schweren Zeiten stets zu ihnen standen, durch regelmäßige Ge- schenkpakete und Briefsendungen aus Übersee. Nette Zeilen der Briefschreiber erinnerten dann an noch harmonisch verbrachte Zeiten in Alt-Angenrod. Nimmt man, wenn auch rein formal, also ohne tiefere Bewertung, auch noch diejenigen Angenröder mit ins Boot, bei denen Israeliten, vor allem der umtrie- bige Parnas Sally Wertheim, trotz Umgangsuntersagung im Dritten Reich noch des Öfteren präsent, also in den Familien, war, so kann man auch die Familie um Heinrich Möller („Finkebauesch“) dazu zählen. Hier wird auch berichtet, dass Sally, als Denunziationsgefahr anstand, von den Familienangehörigen ins Hinter- zimmer geschickt wurde. Es sollte in jedem Fall einer Festnahme Vorbeuge geleistet werden. Auch die Großmutter des Verfassers, Katharina Fink geb. Meier (1877 – 1965), in eben jener ausgrenzenden Zeit in ihrem Garten an der Hauptstraße vom vorübergehenden Israeliten Leopold Speier um etwas Obst aus dem Garten gebeten, gab dem Angenröder selbstverständlich, ohne dabei beobachtet zu 71 Detaillierte Überlieferung von Hannelore Weller (Darmstadt). 180 MOHG 99 (2014) werden, einige Früchte ihres Gartens in die Hand. Eingewickelt hatte sie die Beeren in ein großes Rhabarberblatt.72 Und auch eine ganze Reihe weiterer Detailerzählungen unterstreicht die zu- mindest nicht ablehnende Haltung zahlreicher weiterer Angenröder gegenüber den eigenen Israeliten, darunter natürlich auch jene, die der Sozialdemokrati- schen Partei und dem linken politischen Spektrum nahestanden. Hierzu zählte auch übereinstimmenden Zeitzeugenberichten zufolge in über- aus engagierter Weise Robert Wilhelm Merle (1906 – 1937) („Merze“) (Abb. 31). Abb. 31: Robert Merle (Gernhold Diebel). Robert Merle war auch Angenrods Mitgründer und Gründungsvorsitzender des Fußballsportvereins 1927. Er verstarb leider allzu früh im Alter von erst 31 Jahren. Bezüglich Kontaktaufrechterhaltung gegenüber den heimischen Israeliten wird unter anderem auch berichtet, dass sich einmal, als Entdeckungsgefahr bestand, Sally Wertheim bei der Familie von Heinrich Meier und in deren Bei- sein und mit deren Zustimmung im Garten auf dem Hohen Berg versteckte.73 Auch findet sich eine Tradierung, nach der ein Angenröder Israelit an der „Breiten Bach“, angesprochen von einem christlichen Mitbewohner, seiner Ver- wunderung über die Kontaktierung Ausdruck verlieh: „Ihr dürft doch gar nicht mit uns sprechen.“ Und auch die Eheleute Marie und Ludwig Diebel hatten in Angenrod durch- gehend sehr gute Kontakte auch zu den Israeliten. Sie arbeiteten als allseits ge- schätzte Schneider sowohl für die christlichen als auch die israelitischen Be- wohner Angenrods (Abb. 32). 72 Zeitzeugenbericht aus der Familie des Verfassers. 73 Zeitzeugentradierung der Familie. MOHG 99 (2014) 181 Abb. 32: Ludwig Diebel (Gernhold Diebel). Wie dem Verfasser erst vor kurzem von Seiten der Nachfahren und auch eines Zeitzeugen bekannt wurde, ist ohne Zweifel auf ähnlicher Ebene Angenrods letzter „Unterer Müller“, Heinrich Tröller II. (1896 – 1973) und dessen Familie mit ins Boot derer zu nehmen, die durchwegs, auch in schwierigen NS-Zeiten, den Angenröder Israeliten freundschaftlich verbunden waren. Tröller II. war auch langjähriges Gemeinderatsmitglied Angenrods im Dritten Reich (Abb. 33). Dessen ungeachtet pflegte aber der ausgesprochen gebildete Angenröder Müller, so die Überlieferungen, aufrichtig-nachbarschaftliche und herzliche Beziehungen zu Angenrods Israeliten. Das wurde auch später von den emigrierten Angenröder Israeliten dankbar anerkannt. Abb. 33: Heinrich Tröller II. (Robert Teichmann). So arbeiteten auf seinem Mühlenhof, als bereits jeglicher Kontakt mit Israeliten bei Strafe untersagt war, Sally Wertheim und, was bei orthodoxen Israeliten eher eine Ausnahme ist, auch dessen Frau Minna Wertheim geb. Löwenthal unter- stützend mit. Sie halfen unter anderem beim Einbringen des Getreides und dem Abladen in der Scheune.74 74 Konkrete Zeitzeugenüberlieferung. 182 MOHG 99 (2014) Wie Tröllers Nichte Renate Schäfer (Schwabenrod) aus dessen Erzählungen weiter zu tradieren weiß, hatte Heinrich Tröller II., wohl infolge innerörtlicher Denunziation, auf seinem Mühlenbetrieb der Gestapo Rede und Antwort zu stehen. Sally Wertheim, letzter Angenröder Gemeindevorsteher der Israeliten, und Frau Minna zählten dann nach ihrer Deportation 1942 aus Angenrod zu den vielen Angenröder Shoah-Opfern. Noch zuvor hatten sie sich durch Schenkun- gen an ihnen wohlgesonnene Angenröder, darunter auch die Familie des „Unte- ren Müllers“, dankbar erkenntlich gezeigt. In der Nachkriegszeit erhielt der Müller sogar freundschaftliche Briefe ehe- maliger Angenröder Israeliten von Übersee. Als dann die überlebende Tochter Sally Wertheims, Margot Meyer, ihrem Geburtsort Angenrod einmal einen Be- such abstattete, schloss sie die Familie Tröller II. natürlich mit ein. Tochter Margot, mit ihren Geschwistern noch rechtzeitig in die USA emig- riert, war damals vor allem auch am Schicksal ihrer Eltern interessiert. Dass diese letztlich in Minsk (Weißrussland) grausam ermordet wurden, war damals noch nicht bekannt. Die Empathie gegenüber den Angenröder Israeliten blieb jedenfalls bei den Vorgenannten in der Autokratie-Ära des Hitler-Nationalsozialismus in bemer- kenswerter Weise erhalten, wie sie, so gut es eben ging, durch eine ganze Reihe von Unterstützungen und Hilfen dokumentierten. Es waren – wenn auch nur kleine – Zeichen der inneren Verbundenheit von Christen und Israeliten in dem traditionsreichen, von insbesondere israelitischer Geschichte geprägten Dorf am Nordhang des Vogelsbergs. MOHG 99 (2014) 183