Teil A: Anwaltliche Beratungshilfe Praxis A1. Wie wichtig finden Sie es, dass es in Deutschland für bedürftige Rechtssuchende* die Möglichkeit gibt, durch Beratungshilfe außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsberatung und Vertretung durch Rechtsanwälte zu erhalten? * Bedürftige Rechtssuchende im Rahmen dieser Umfrage sind natürliche Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel für eine Rechtsberatung zur Wahrnehmung ihrer Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen können. sehr wichtig wichtig teils-teils weniger wichtig überhaupt nicht wichtig Ich finde es A2. Erteilen Sie Rechtsberatung im Rahmen einer Tätigkeit für eine Beratungsstelle*? *Mit Beratungsstellen sind Beratungsstellen der örtlichen Anwaltsvereine oder der Rechtsanwaltskammern gemeint. Hinweis: Bei Ja-und-Nein-Fragen klicken Sie bitte auf das Feld, was Sie als Anwort wählen möchten. Schwarz hinterlegtes Feld bedeutet, dass Sie diese Antwort ausgewählt haben. Mit Klicken auf die Weiter-Taste wird dann die schwarz hinterlegte Antwort als Ihre Antwort gewertet. Ja Nein A3. In welcher Beratungsstelle erteilen Sie Rechtsrat? Bitte geben Sie die Bezeichnung der Beratungsstelle an, z.B. Rechtsberatungsstelle des Frankfurter AnwaltVerein e.V. oder Beratungsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen im Rathaus Bischofswerda ein. A4. Wie viele Stunden pro Monat sind Sie für diese Beratungsstelle im Durchschnitt tätig? 0-5 Stunden/Monat 6-10 Stunden/Monat 11-15 Stunden/Monat 16-20 Stunden/Monat Mehr als 20 Stunden/Monat A5. Erhalten Sie im Rahmen dieser Beratungstätigkeit eine Vergütung? Ja Nein A6. Haben Sie seit dem Eintritt der Covid-19-Pandemie* im Jahr 2020 bis heute Beratungshilfe Mandate übernommen und durchgeführt? *Eintritt der Covid-19-Pademie ist in Deutschland Ende Februar/Mitte März 2020 zu sehen; der erste Lockdown startete Mitte März 2020. Ja Nein A7. Haben Sie vor Eintritt der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 Beratungshilfe Mandate übernommen und durchgeführt? Ja Nein A8. Haben Sie in den letzten 4 Jahren Beratungshilfe Ersuchen abgelehnt? Ja Nein A9. Sind Sie in Ihrer anwaltlichen Beratungspraxis schon einmal mit dem Beratungshilfegesetz in Kontakt* gekommen? * Kontakt im Sinne dieser Untersuchung meint, dass Sie sich mit den Regelungen der Beratungshilfe, die dem Beratungshilfegesetz entspringen, schon einmal auseinandergesetzt haben (ggf. auch ohne Beratungshilfe Fälle übernommen zu haben). Ja Nein A10. Wie viele Beratungshilfe Fälle haben Sie pro Jahr übernommen? Hinweis: Der Eintritt der Covid-19-Pandemie für diese Befragung wird bei Februar/März 2020 gesehen. 0 Fälle 1-5 Fälle 6-10 Fälle 11-15 Fälle 16-20 Fälle Mehr als 20 Fälle kann ich nicht einschätzen Durchschnittliche Zahl an Beratungshilfe nach Eintritt der Covid-19-Pandemie Durchschnittliche Zahl an Beratungshilfe vor Eintritt der Covid-19-Pandemie Zahl an Beratungshilfe im letzten Jahr (2022) A11. Wer bearbeitet in der Regel die Beratungshilfe Fälle in Ihrem anwaltlichen Berufsalltag? Ich selbst ein anderer angestellter Rechtsanwalt in meiner Kanzlei ein mir zur Ausbildung zugewiesener Referendar ein Assessor, der in meiner Kanzlei angestellt ist Sonstige/r: Sonstige/r: A12. Wenn es sich um ein mögliches Beratungshilfe Ersuchen handelt: Erhalten Sie regelmäßig zum ersten Beratungstermin einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe (sog. Beratungshilfeschein)? Ja Nein A13. Wenn der potentielle Beratungshilfeberechtigte, keinen Beratungshilfeschein zur ersten Beratung mitbringt, wie verfahren Sie in der Regel*? *Wählen Sie den Regelfall Ihres Vorgehens aus. Daher ist nur 1 Antwort möglich. Ich helfen i.d.R. bei der Antragstellung ohne zunächst zu beraten. Ich nehme grundsätzlich keine Beratungshilfe Ersuchen ohne Beratungshilfeschein an. Ich berate i.d.R. ohne Beratungshilfeschein, hoffe auf eine nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe und trage eventuelle Kostenrisiken. Ich helfe i.d.R. bei der Antragstellung und ich berate auch ohne Beratungshilfeschein. Ich erkläre, dass ich ohne Beratungshilfeschein nicht beraten werde und verweise an das Amtsgericht zwecks Antragstellung und Bewilligung. Ich entscheide ganz unterschiedlich, wie ich mit dem Rechtsuchenden verfahre. Sonstiges Sonstiges A14. Welche Entscheidungskriterien sind für Sie für eine Übernahme eines Beratungshilfe Falles ohne bisher beantragten Beratungshilfeschein maßgeblich? sehr maßgeblic h maßgebli ch teils- teils weniger maßgeblic h überhaupt nicht maßgeblich Die wahrscheinliche Gewinnung von Folgemandaten bei Annahme dieses Falles Zeitfaktor Das Rechtsgebiet des zu beratenden Falles Mein Bauchgefühl Aussicht auf Erfolg im Fall Die Aussicht auf die wahrscheinliche, spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe Der Rechtssuchende ist mir bereits aus meinem persönlichen Umfeld bekannt (z.B. Familie, Freunde, Empfehlung über Familie oder durch Freunde) Der Rechtssuchende ist bereits Mandant bei mir gewesen A15. Welche Entscheidungskriterien sind für Sie für eine Übernahme eines Beratungshilfe Falles grundsätzlich maßgeblich? sehr maßgeblic h maßgebli ch teils-teils weniger maßgeblic h überhaupt nicht maßgeblich Die wahrscheinliche Gewinnung von Folgemandaten bei Annahme dieses Falles Zeitfaktor Das Rechtsgebiet des zu beratenden Falles Mein Bauchgefühl Ein Aussicht auf Erfolg im Fall Die Aussicht auf die wahrscheinliche, spätere Bewilligung von Prozesskostenhilfe Der Rechtssuchende ist mir bereits aus meinem persönlichen Umfeld bekannt (z.B. Familie, Freunde, Empfehlung über Familie oder durch Freunde) Der Rechtssuchende ist bereits Mandant bei mir gewesen A16. Haben Sie in den letzten beiden Jahren (2021-2022) Beratungshilfe Ersuche mit Beratungshilfeschein abgelehnt? Ja Nein A17. Wie viele Ersuche mit Beratungshilfeschein haben Sie in den letzten beiden Jahren (2021-2022) abgelehnt? Im Jahr 2022 Im Jahr 2021 ich habe 0 Ersuche abgelehnt Ich habe 1 Ersuch abgelehnt Ich habe 2-3 Ersuche abgelehnt Ich habe 4-5 Ersuche abgelehnt Ich habe 6 und mehr Ersuche abgelehnt A18.bWarum haben Sie die/das Ersuche/n zur Übernahme der Beratungshilfe abgelehnt? (Mehrfachnennungen möglich) Aus Zeitmangel Die Beratungshilfegebühr war für die Bearbeitung des Falls nicht ausreichend, um kostendeckenden zu arbeiten. Der Fall hatte keine Aussicht auf Erfolg. Auf Grund eigener Erkrankung. Fehlendes Vertrauensverhältnis zum Rechtssuchenden, was nachhaltig gestört wurde. Der beratungshilfeberechtige Rechtssuchende hat seine Eigenleistung nach einmaliger Mahnung nicht erbracht. Ich hatte keine überdurchschnittlichen Kenntnisse, die für die Bearbeitung des Falles notwendig waren. Eine Einarbeitung wäre nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich gewesen. Ich durfte aus Interessenkollision den Fall nicht annehmen. Der Rechtssuchende erfüllte nicht die Voraussetzungen der Beratungshilfe, z.B. rechtfertigten die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Bewilligung von Beratungshilfe nicht. Der Ratsuchende war mir unsympathisch. Sonstiges Sonstiges A19.b Haben Sie schon ein Beratungshilfe Ersuchen trotz Vorliegens eines Beratungshilfeschein abgelehnt, weil die Beratungshilfegebühr nicht ausreichend Ihre Kosten der Beratung deckte? Ja Nein A20. Hat sich Ihr Verhalten in Bezug auf die Übernahme von Beratungshilfe im Vergleich von heute zu vor der Pandemie geändert? Ja Nein A21. Wie hat sich Ihr Verhalten geändert? Ich nehme keine Beratungshilfe Ersuche mehr an. Ich kann es mir nach dem Eintritt der Covid-19 Pandemie nicht mehr leisten, Beratungshilfe Ersuche anzunehmen. Ich nehme weniger Beratungshilfe Ersuche an. Ich nehme wieder Beratungshilfe Ersuche an. Ich nehme nur noch sehr ausgewählt Beratungshilfe Ersuche an. Es gibt keine Nachfrage nach meiner Beratungshilfe. Ich lehne Nachfragen nach Beratungshilfe ab, da ich ansonsten einen hohe Nachfrage anderer Mandate habe, die ich vorrangig annehme. Sonstiges Sonstiges A22. Welche Zugangshürden erschweren den Zugang zur Beratungshilfe für bedürftige Rechtssuchende? trifft voll und ganz zu trifft eher zu teils-teils trifft eher nicht zu trifft überhaupt nicht zu kann ich nicht einschätzen Rechtsanwälte lehnen grundsätzlich Beratungshilfe Ersuchen ab. Rechtsanwälte lehnen Beratungshilfe Ersuchen ohne tatsächlich vorliegenden Grund ab. Rechtsanwälte lehnen Beratungshilfe Ersuchen ab, da diese Fälle i.d.R. intensivere Betreuung verlangen. Rechtsanwälte lehnen Beratungshilfe Ersuchen ab, da die Gebühren i.d.R. nicht ihre Kosten decken. Bedürftige Rechtssuchende trauen sich nicht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Bedürftige Rechtssuchende haben eigene schlechte Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht, daher konsultieren sie diese nicht. Bedürftige Rechtssuchende haben von anderen über deren schlechte Erfahrungen mit Rechtsanwälten gehört, daher konsultieren sie diese nicht. Rechtsanwälte übernehmen vorrangig Mandate mit höheren Gebühren-/Vergütungsmöglichkeiten. A23. Sehen Sie weitere Zugangshürden* im Rahmen der Beratungshilfe? * z.B. in Bezug auf das Antrags- und Bewilligungsverfahren an Amtsgerichten, die Person und das Verhalten der Beratungspersonen, die Person und das Verhalten der Rechtssuchenden A24. Welchen Sinn und Zweck hat Ihrer Meinung nach das Beratungshilfegesetz und die darauf beruhende Beratung und Vertretung von Rechtssuchenden mit geringem Einkommen und Vermögen? Schaffung der Möglichkeit der Verfolgung rechtlicher Interessen für bedürftige Rechtssuchende Reine Unterstützung bei Schreib-, Lese-, Sprach- und Verständigungsprobleme Klärung konkreter juristischer Fragen, die sich auf einen konkret vorliegenden Sachverhalt beziehen Abstrakte juristische Beratung über die Voraussetzungen und Folgen z.B. vor Eheschließung, Trennung, Errichtung eines Testaments Ich kann es nicht beurteilen. Sonstiges Sonstiges A25. Wenn Sie Ihre Rolle als Rechtsanwalt in Bezug auf die Beratungshilfe sehen: Welche Antwort trifft auf Sie zu? Es ist eine Antwort möglich. Sollten die ausformulierten Sätze nicht auf Sie zutreffen, haben Sie die Möglichkeit unter Sonstiges etwas auszufüllen. Als Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Beratungshilfe Ersuchen mit Beratungshilfeschein zu übernehmen. Als Rechtsanwalt bin ich nur in Einzelfällen dazu verpflichtet, Beratungshilfe Ersuchen zu übernehmen, nämlich nur dann, wenn es für mich zeitlich und finanziell passt. Als Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet jedes Beratungshilfe Ersuchen anzunehmen. Ich darf nur im Einzelfallc und aus wichtigem Grund ein Beratungshilfeersuchen ablehnen. Als Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet, jedes Beratungshilfe Ersuchen, allerdings nur bei Vorlage einesBera tungshilfeschein, zu übernehmen. Ich darf nur im Einzelfall und aus wichtigem Grund ein Beratungshilfeersuchen ablehnen. Ich kann meine Rolle in Bezug auf die Beratungshilfe nicht einschätzen. Sonstiges Sonstiges A26. Welche Gründe sind Ihrer Meinung nach wichtige, legitime Ablehnungsgründe für Beratungsshilfe Ersuchen? Eigene Erkrankung Überlastung Zu niedrige Gebühren Es liegt kein Beratunghilfeschein vor Das Begehren hat keine Aussicht auf Erfolg Es handelt sich nicht vorrangig um eine juristische Beratung Interessenkollision Fehlende hinreichende Rechtskenntnisse auf dem Gebiet Zwar vorhandene hinreichende Rechtskenntnisse, aber keine praktische Erfahrung Mandat verweigert seine Mithilfe Schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zum Rechtssuchenden Es fehlt an den Voraussetzungen zur Bewilligung der Beratungshilfe Sonstiges Sonstiges A27. Erteilen Sie unentgeltlichen* Rechtsrat? *Unentgeltlich im Sinne dieser Umfrage bedeutet, ohne für die Rechtsberatung Gebühren oder Vergütungen zu verlangen, d. h. auch, dass Ihre Beratungsleistung unabhängig von einer Gegenleistung erfolgt. Beratungshilfe Mandate und/oder Tätigkeiten für Beratungsstellen sind damit nicht gemeint. Ja Nein A28. Wem erteilen Sie unentgeltlichen Rechtsrat? Persönlichen Freunden/Bekannten und Verwandten Anfragen über Mitarbeiter Auf Bitte von Freuden/Bekannten und Verwandten mir unbekannte Personen Auf Anfrage von Rechtssuchenden, die mir unbekannt sind Wenn sich während einer Beratung oder nach einer Beratung herausstellt, der Ratsuchende hat keine Finanzierungsmöglichkeit Sonstiges Sonstiges A29. Wie viele* unentgeltliche Rechtsberatungsmandate betreuen Sie ungefähr pro Jahr? * Beratungshilfe Mandate und/oder Tätigkeiten für Beratungsstellen sind damit nicht gemeint. 0 Fälle im Jahr 1-5 Fälle im Jahr 6-10 Fälle im Jahr 11-15 Fälle im Jahr 16 -20 Fälle im Jahr mehr als 20 Fälle im Jahr A30. Hat sich die Nachfrage nach Ihrer unentgeltlichen Rechtsberatung nach Eintritt der Covid-19-Pandemie verändert? deutlich gesunken gesunken gleichblei bend gestiegen deutlich gestiegen kann ich nicht einschätzen Die Nachfrage ist A31. Hat sich die Nachfrage nach Beratungshilfe in zivilrechtlichen Angelegenheiten Ihre Erfahrung nach verändert? deutlich gesunken Gesunke n gleichblei bend gestiegen deutlich gestiegen kann ich nicht einschätzen Im Vergleich von heute zu letztem Jahr (2022) Im Vergleich von letztem Jahr (2022) zu vorletztem Jahr (2021) Im Vergleich nach Eintritt Covid-19 Pandemie im Jahr 2020 zu vor dem Eintritt der Covid-19 Pandemie bezogen A32. Wie schätzen Sie die Bereitschaft der Rechtsanwälte in Deutschland hinsichtlich der Übernahme von Rechtsberatung von bedürftigen Rechtssuchenden ein? sehr hoch hoch mittelmä ßig gering sehr gering Die Bereitschaft schätze ich wie folgt ein A33. Gibt es Ihrer Meinung nach alternative Beratungs- und Streitlösungsmöglichkeiten, die bedürftige Rechtssuchende vorrangig der Beratung durch Rechtsanwälte nutzen? Ja Nein A34. Welche alternativen Beratungs- und Streitlösungsmöglichkeiten sehen Sie, die bedürftige Rechtssuchende vorrangig der anwaltlichen Beratung nutzen? Bitte zählen Sie stichpunktartig alle Möglichkeiten auf, die Ihnen dazu einfallen, A35. Wenn Sie Beratungshilfe übernommen haben, rechnen Sie in der Regel die nach dem RVG vorgesehenen Gebühren* ab? *Damit sind die Gebühren gemeint, die Sie nach der Gewährung von Beratungshilfe über die jeweiligen Amtsgerichte mit der Landeskasse abrechnen: Gemeint sind die möglichen Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis, VV, zum RVG: Beratungsgebühr nach Nrn. 2501, 2502, Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 und Einigungs- und Erleldigungsgebühr nach Nr. 2508. Ja Nein A36. Rechnen Sie mit dem Rechtssuchenden in der Regel die Schutzgebühr* ab? * meint die Beratungshilfegebühr nach dem in Anlage 1 zum RVG befindlichen Vergütungsverzeichnis unter Nr. 2500 (derzeit in Höhe von 15 Euro) Ja Nein A37. Was müsste sich für Sie ändern, dass Sie mehr Beratungen für bedürftige Rechtssuchende übernehmen? Wenn ich einen Nachweis über die Übernahme bei einer Kontrollinstanz vorlegen müsste, würde ich (mehr) Beratungshilfe Fälle übernehmen. Ich brauche mehr Zeit, um überhaupt Beratungshilfe Fälle übernehmen zu können. Ich brauche mehr Zeit, um mehr Beratungshilfe Fälle übernehmen zu können. Die Gebühren für Beratungshilfe müssten erhöht werden. Die Nachfrage nach Beratungshilfe durch meine Person müsste überhaupt vorhanden sein (d.h. ich müsste überhaupt um Beratungshilfe ersucht werden). Die Nachfrage nach Beratungshilfe durch meine Person müsste zunehmen. Sonstiges Sonstiges Teil B: Der Begriff Zugang zum Recht und Ihre Rolle als Rechtsanwalt B1. Was fällt Ihnen zu Ihrer Rolle als Rechtsanwalt in Bezug zum Zugang zum Recht ein? Schreiben Sie alle Ihre Gedanken zur Fragestellung - gerne auch ungeordnet und so wie Sie Ihnen in den Sinn kommen - auf. Teil C: Weiterentwicklungsperspektiven der Beratungshilfe C1. In Bezug auf die Beratungshilferegelungen und -durchführung werden unterschiedliche Ideen zu einer möglichen Weiterentwicklung der Beratungshilfe diskutiert. Denken Sie an die Beratungshilfe in der Zukunft und beurteilten Sie die folgenden Vorschläge. Stimmen Sie zu? Hinweis: "Chatbots sind Dialogsysteme mit natürlichsprachlichen Fähigkeiten textueller oder auditiver Art. Sie werden oft auf Webseiten verwendet, wo sie die Produkte und Dienstleistungen ihrer Betreiber erklären und bewerben, respektive sich um Anliegen der Interessenten und Kunden kümmern" (Auszug aus Wirtschaftslexikon Gabler Online unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/chatbot-54248, Stand:3 0.1.2023). stimme voll und ganz zu stimme eher zu teils-teils stimme nicht zu stimme überhaupt nicht zu Jeder Rechtsanwalt, der in Deutschland zugelassen wurde, soll verpflichtend sowie nachweislich eine bestimmte Anzahl an Beratungsstunden für Rechtssuchende im Rahmen von Beratungshilfe pro Jahr leisten. Die Beantragung von Beratungshilfe soll digitalisiert erfolgen können (z.B. niederschwelliger über eine App oder über eine zentrale Website). Die Aufklärung und Information über Beratungshilfe soll sichtbarer und niederschwelliger durch eine zentral gesteuerte und leicht auffindbare Webseite erfolgen. Die Aufklärung und Information über Beratungshilfe soll durch den Einsatz von Chatbots gestaltet werden. Die Gebühren für Beratungshilfe durch Rechtsanwälte sollen erhöht werden. Der Kreis der erlaubten Beratungspersonen soll erweitert werden. Es soll ein digitales Justizbürgerportal entstehen, was umfassend alle Informationen, Antragsverfahren, auch digitale Beratungsmöglichkeiten und Verhandlungen ermöglicht und auch die Beratungshilfe umfasst. Rechtsreferendare sollen im Zuge der juristischen Ausbildung verpflichtet werden, unter Anleitung eines Volljuristen im Rahmen von Beratungshilfe zu beraten. Studierende sollen im Zuge der juristischen Ausbildung unter Anleitung eines Volljuristen in die Beratung der Beratungshilfe eingebunden werden. C2. Warum haben Sie hinsichtlich der Einbindung von Referendaren unter Anleitung von Volljuristen im Rahmen deren Ausbildung mit "teils-teils" gestimmt? C3. Warum haben Sie hinsichtlich der Einbindung von Referendaren unter Anleitung von Volljuristen im Rahmen deren Ausbildung mit "stimme nicht zu" gestimmt? C4. Warum haben Sie hinsichtlich der Einbindung von Referendaren unter Anleitung von Volljuristen im Rahmen deren Ausbildung mit "stimme überhaupt nicht zu" gestimmt? C5. Warum haben Sie hinsichtlich der Einbindung von Referendaren unter Anleitung von Volljuristen im Rahmen deren Ausbildung mit "stimme voll und ganz zu" gestimmt? C6. Warum haben Sie hinsichtlich der Einbindung von Referendaren unter Anleitung von Volljuristen im Rahmen deren Ausbildung mit "stimme eher zu" gestimmt? C7. Warum haben Sie bei der Einbindung von Studierenden in die Beratungshilfe mit "teils-teils" gestimmt? C8. Warum haben Sie bei der Einbindung von Studierenden in die Beratungshilfe mit "stimme überhaupt nicht zu" gestimmt? C9. Warum haben Sie bei der Einbindung von Studierenden in die Beratungshilfe mit "stimme nicht zu" gestimmt? C10. Warum haben Sie bei der Einbindung von Studierenden in die Beratungshilfe mit "stimme eher" gestimmt? C11. Warum haben Sie bei der Einbindung von Studierenden in die Beratungshilfe mit "stimme voll und ganz zu" gestimmt? C12. Haben Sie andere, weitere Ideen und Vorschläge wie die Beratungshilfe durch optimiert werden kann? Schreiben Sie gerne auch in Stichpunkten und ungeordnet alle Ideen und Vorschläge, die Ihnen dazu spontan einfallen, auf. Teil D: Strukturdaten D1. Bei welcher Rechtsanwaltskammer sind Sie in Deutschland zugelassen? Rechtsanwaltskammer Bamberg Rechtsanwaltskammer Berlin Brandenburgische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Rechtsanwaltskammer Frankfurt Rechtsanwaltskammer Freiburg Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Rechtsanwaltskammer Kassel Rechtsanwaltskammer Koblenz Rechtsanwaltskammer Köln Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Rechtsanwaltskammer Nürnberg Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Rechtsanwaltskammer Sachsen Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwaltskammer Thüringen Rechtsanwaltskammer Tübingen Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken BGH D2. Wie lautet Ihr Geschlecht? Weiblich Männlich Divers D3. In welcher beruflichen Stellung üben Sie Ihren Beruf aus? Als selbständiger Rechtsanwalt/selbständige Rechtsanwältin Als angestellter Rechtsanwalt/angestellte Rechtsanwältin Als freie/r Mitarbeiter/in Als Partner/Partnerin in einer Kanzlei Als selbständiger Rechtsanwalt/selbständige Rechtsanwältin und Synidkusrechtsanwalt/-rechtsanwältin (Doppelzulassung) D4. In welcher Art der Berufsausübung (Kanzleiform) sind Sie tätig? Einzelanwalt/Einzelanwältin Bürogemeinschaft Lokale Soziätet Überregionale Soziätet (mit Tätigkeitsschwerpunkt bezogen auf Deutschland) Internationale ausgerichtete Soziätet Andere Form: Andere Form: D5. Über wie viele Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt verfügen Sie? bis zu 5 Jahren Über 5 Jahre bis zu 10 Jahren Über 10 Jahre bis zu 20 Jahren Über 20 Jahre bis zu 30 Jahren Über 30 Jahre D6. Haben Sie einen oder mehrere Fachanwaltstitel? Ja Nein Ich bin derzeit gerade damit beschäftigt, einen Fachanwaltstitel zu erwerben Powered by TCPDF (www.tcpdf.org) http://www.tcpdf.org