Graff, MaxWilhelmi, Thomas2022-06-302016-01-072016978-3-944682-12-9http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-118432https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/2249http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-2019Das Zeitzer Stadtarchiv besitzt mit dem sog. Stadtbuch eine einzigartige handschriftliche Quelle, die Ordnungen aus dem 16. Jahrhundert zusammenfasst. Das frühneuzeitliche Konzept der "guten Policey" regelte weite Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens. Es gab Mandate und Ordnungen zu sittlichen Normen, solche, die sich mit religiösen Fragen befassen, die Sozialfürsorge, das Almosenwesen und den Handel thematisieren oder das Familienleben behandeln. Die hier nun vollständig und kritisch edierten städtischen Mandate und Ordnungen der mitteldeutschen Stadt Zeitz betreffen vor allem weltliche Angelegenheiten: Erbschaftsfragen, das Brauwesen, die Kleidung, das tägliche Miteinander, die städtischen Finanzen. Die Texte erlauben einen unmittelbaren, bisweilen überraschenden Einblick in das alltägliche Leben im 16. Jahrhundert.deNamensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 DeutschlandZeitzZeitzer StadtbuchRechtstext des 16. JahrhundertsGeschichte der RechtsspracheEditionRechtswortschatzddc:400Das Zeitzer "Stadtbuch" : Zeitzer Gesetzestexte aus dem 16. Jahrhundert