Lipp, MartinMartinLipp2022-08-102005-12-062022-08-1020050176-3008http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-25363https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/5267http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-4718Leben die Eltern bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes mit diesem in Familiengemeinschaft,so sollte ihnen kraft Gesetzes das Sorgerecht gemeinschaftlich zustehen. Steht bei derGeburt des Kindes die elterliche Sorge allein der Mutter zu, ist eine familiengerichtliche Übertragungdes Sorgerechts auf den Vater auf dessen Antrag hin zu ermöglichen, wenn die Mutterdem zustimmt oder die Übertragung dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Weiterhinsollte auf Antrag eines Elternteils eine familiengerichtliche Begründung gemeinschaftlicherSorge möglich sein, wenn dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht etwa dann,wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes eine Familiengemeinschaft mit diesem bilden. Diesforderte der Autor bei einer Expertenanhörung, zu der die Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPDBundestagsfraktionim Januar nach Berlin eingeladen hatte.deIn Copyrightddc:340Wer erhält das Sorgerecht?