Hessen-Darmstadt / Ministerium des Innern und der Justiz2022-06-032007-04-021835http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-45637https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/1061http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-90323. Die Gebühren für Beiwohnung der nach § 4. der Instruction für die Ortsschulvorstände jährlich abzuhaltenden Schulprüfung. 24. Das Verbot in ein und derselben Vorstellung alternativ um Übertragung mehrerer Schulstellen zu bitten. 25. Die Adhibirung des gessetzlich erforderlichen Stempelpapiers zu den Eingaben bei Großherzogl. Oberschulrath.deIn Copyrightddc:370Amtsblatt des Großherzoglich Hessischen Oberschulraths No 15. Darmstadt am 9. Januar 1835