Weick, GünterPoesch, JoachimJoachimPoesch2024-04-222024-04-221988https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/19137http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-18499Planänderungen durch den Bauherrn sind ein Dauerbrenner des Bauvertragsrechts. Planänderungen sind einer der Gründe für Kostenüberschreitungen bei Bauvorhaben. Vor allem bei staatlichen Großbauten geht es häufig um skandalträchtige Beträge (z.B. Klinikum Aachen, Elbphilharmonie, BER). Die Arbeit untersucht, inwieweit das deutsche und das französische Recht Regelungen bereitstellt, um den legitimen Wunsch des Bauherrn auf ein seinen Vorstellungen entsprechendes Bauwerk mit der Erwartung des Auftragnehmers auf adäquate Bedingungen in Übereistimmung zu bringen. Sie analysiert zunächst die zu erwartenden technischen und betriebswirtschaftlichen Konsequenzen der Planänderung für den Bauunternehmer und arbeitet das Rechtsproblem anhand der sich ergebenden Konflikte heraus (A. Regelungsgrund), stellt sodann die in den beiden Rechtssystemen (damals) vorhandenen Lösungen dar, entwickelt Kriterien und bewertet, inwieweit die Lösungen ihrer Aufgabe gerecht werden, zu einem sachgerechten Ausgleich der Interessen zu führen, um schließlich daraus Einzel-Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Regelungen des deutschen Rechts abzuleiten (B. Regelungsinhalt). Den Abschluss bildet eine Gesamtzusammenfassung. Die Gliederung der Arbeit ist an den in der französischen Rechtsliteratur verbreiteten dialektischen Aufbau angelehnt. Das französische Recht ist besonders geeignet für einen derartigen Benchmark-Vergleich, da die Grundlagen des Rechtssystems sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ähnlich sind und gleichzeitig die Regelungen einige (auch dogmatische) Unterschiede zeigen. Beide Rechtssysteme hatten zur Zeit der Bearbeitung keine expliziten gesetzlichen Vorschriften zur Lösung der Probleme (anders heute – s. §§ 650a ff. BGB). In Deutschland konnte der Bauherr bei Planänderungen sein Glück über ergänzende Vertragsauslegungen, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer versuchen (teuer). In beiden Systemen standen und stehen aber verbreitete Standard-Bau-Verträge mit entsprechenden Klauseln zur Vertragsanpassung zur Verfügung, die die Arbeit untersucht: In Deutschland v.a. die VOB/B, (Verdingungsordnung für Bauleistungen); in Frankreich für private Bauvorhaben die Normen der Association Francaise de Normalisation (AFNOR) NF P 03-001 und für öffentliche Aufträge das Cahier des Clauses Administratives Générales applicables aux Marchés Publics des Travaux (C.C.A.G.)deIn CopyrightBauvertragsrechtfranzösisches RechtRechtsvergleichungBaukostenBauausführungsterminBau-Projektplanungddc:340Planänderungen durch den Bauherrn - eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und französischen Recht