Dettmeyer, Reinhard B.Neuser, MarkusMarkusNeuser2022-07-132022-07-132022https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/3286http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-2979Medizinrechtliche Fragestellungen erlangen eine zunehmende Bedeutung für die ärztliche Berufsausübung. Ziel dieser Arbeit war es, anhand eines standardisierten Fragebogens zu evaluieren, wie Studierende im Praktischen Jahr des Medizinstudiums die Bedeutung des Medizinrechts im Rahmen der ärztlichen Ausbildung insgesamt und zu medizinrechtlichen Einzelthemen einschätzen. Ferner sollte untersucht werden, ob die Studierenden während ihres Medizinstudiums Unterricht im Medizinrecht erhalten haben und wie dieser qualitativ bewertet wurde. Es konnte gezeigt werden, dass die Vermittlung von Rechtskenntnissen von den Medizinstudierenden als wichtig eingestuft wird. Obwohl medizinrechtlicher Unterricht Gegenstand des Medizinstudiums ist und zumeist in Lehrveranstaltungen der Rechtsmedizin stattfindet, wird die Qualität des Unterrichtes bzw. der Nutzen für eine zukünftige ärztliche Tätigkeit überwiegend kritisch beurteilt. Die ÄApprO erwähnt "Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung" als Gegenstand der schriftlichen Prüfung des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung ohne weitere Präzisierung. Ob und in welchem Umfang medizinrechtlicher Unterricht stattfindet, liegt im Ermessen der medizinischen Fakultäten. Die Rechtsmedizin kann aus Kapazitätsgründen das gesamte Spektrum des Medizinrechts nicht abdecken und muss sich zumeist auf Rechtsfragen beschränken, die einen unmittelbaren Bezug zur Rechtsmedizin aufweisen. Mehrheitlich wird von den befragten Studierenden eine institutionalisierte Lehre mit einer verbindlichen Verankerung in der ÄApprO gewünscht. Im Rahmen des gegenwärtigen Reformprozesses des Medizinstudiums bedarf es daher einer Aufwertung des Medizinrechtes. Durch den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) werden erstmals konkrete inhaltliche Vorgaben für den Unterricht im Medizinrecht festgelegt. Durch eine verbindliche Aufnahme der Ausbildungsinhalte des NKLM in die ÄApprO, wie es der "Masterplan Medizinstudium 2000" vorsieht, wird Medizinrecht zu einem festen Bestandteil der ärztlichen Ausbildung. Eine wesentliche Herausforderung wird darin bestehen, medizinrechtlichen Unterricht sinnvoll in ein Ausbildungscurriculum zu integrieren und zu praktizieren, um den sich gegenwärtig offenbarenden Defiziten entgegenzuwirken.deIn CopyrightMedizinstudiumMedizinrechtMedizinrechtlicher Unterrichtddc:610Medizinrecht im Medizinstudium - Eine Umfrage unter Studierenden im Praktischen Jahr