Dettmeyer, Reinhard B.Schulz, BastianBastianSchulz2023-10-052023-10-052023https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/18469http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-17833Pharmakologisch-toxikologische Analysen von autoptisch entnommenen Proben spielten im Institut für Rechtsmedizin Gießen eine maßgebende Rolle zur Klärung der Todesart und Todesursache. Kam es vor, dass sich die Todesart oder Todesursache, durch die bei der gerichtlichen Obduktion erhobenen makroskopischen Befunde, nicht sicher klären ließen, so erbrachten die darauffolgenden toxikologischen Untersuchungen in den meisten Fällen weitere wichtige Hinweise. In nahezu allen Fällen, bei denen eine toxikologische Analyse zum Einsatz kam, konnte zumindest differenziert werden, ob es sich um eine letale Intoxikation handelte bzw. ob eine todesursächliche Intoxikation ausgeschlossen war. Weiterführend konnten bei den letalen Intoxikationen die todesursächlichen Substanzen benannt werden. Besonders auffällig war, dass in den überwiegenden Fällen die Proben von männlichen Verstorbenen im Alter zwischen 26 und 60 Jahren untersucht wurden. Dies mag unter anderem daran liegen, dass bei den Intoxikationstodesfällen vor allem Heroin und Methadon nachgewiesen wurden und diese Drogen wahrscheinlich eben durch Männer in der besagten Altersgruppe am häufigsten konsumiert werden. Auch spielen sicherlich äußere Umstände, Erfahrungen sowie Leichenschau- und Obduktionsbefunde in diesen Fällen eine maßgebende Rolle, für die Indikationsstellung zur Durchführung einer toxikologischen Untersuchung. Bei den Todesfällen durch illegale Drogen war Heroin, dicht gefolgt von Methadon, am häufigsten vertreten. Die Nutzung des Methadons als therapeutisches Mittel im Rahmen einer Substitution spielt in Deutschland eine wichtige Rolle und wird auch weiterhin nicht wegzudenken sein. Im Institut für Rechtsmedizin Gießen fielen die in dem untersuchten Zeitraum nachgewiesenen Methadon-Todesfälle geringer aus als die Todesfälle durch Heroin, was passend zu aktuellen Studien eventuell auf eine geringere Mortalität innerhalb der Substitutionstherapie hinweisen könnte. Die Beantwortung dieser Fragestellung war jedoch nie Ziel dieser Arbeit und es sollte im Rahmen anderer Studienansätze geklärt werden, inwieweit eine Substitutionstherapie Einfluss auf die Mortalität, Letalität und die Lebenssituation der PatientInnen hat. Was jedoch vermutet werden kann, ist, dass Personen im Laufe ihrer Drogenabhängigkeit eine gewisse Toleranz entwickeln und sich somit erklären ließe, dass die an Methadon Verstorbenen im Mittel jünger waren als die Fälle tödlicher Heroin-Intoxikationen. Des Weiteren fiel auf, dass bei den vielen Intoxikationsfällen im Einzugsgebiet der Rechtsmedizin Gießen Alkohol zwar nicht als primär todesursächliche Substanz nachgewiesen wurde, jedoch als Beikonsum mit anderen zentral wirksamen Substanzen eine maßgebende Rolle gespielt hat. Auch bei Todesfällen ohne letal verlaufende Intoxikation konnten teilweise erhöhte Blutalkoholkonzentrationen gemessen werden, wobei dennoch eine Auswirkung auf die Todesumstände, zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall, Sturz oder Suizid, vermutet werden konnte. Die Trendvermutungen verschiedener Drogenberichte konnten durch die Analyse der toxikologischen Gutachten in Gießen weder bestätigt noch widerlegt werden. Das liegt vor allem daran, dass die Trends einen Drogenkonsum beurteilen, während sich die toxikologischen Gutachten mit den tödlichen Auswirkungen der Drogen beschäftigen. Der Höhepunkt aller letalen Intoxikationsfälle im Einzugsgebiet Gießen zeigte sich im Jahr 2011. Die Frage, inwieweit sich der von 2011 bis 2013 rückläufige Trend hinsichtlich tödlicher Intoxikationen bis dato weiterentwickelt hat, lässt Raum für weitere Untersuchungen offen.deAttribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 InternationalRechtsmedizinToxikologietoxikologische AnalyseObduktionGießenforensic medicinetoxicologydrug abuseDrogenkonsumAlkoholalcoholpharmacyForensische Toxikologie und Pharmakologieddc:610Retrospektive Auswertung toxikologischer Analysen nach Obduktionen im Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen (2009-2013)