Bourcarde, KayKayBourcarde2023-03-062005-10-182023-03-062004http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-22707https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/11989http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-11372Im Herbst 2002 entführte der mittlerweile rechtskräftig verurteilte Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler, tötete ihn und erpresste anschließend ein Lösegeld von einer Million Euro. Kurz darauf wurde er festgenommen. In der Hoffnung, den Jungen noch lebend zu finden, drohte die Frankfurter Polizei Gäfgen mit Schmerzen, sollte er nicht den Aufenthaltsort seines Opfers verraten. Daraufhin gestand Gäfgen den Mord und führte die Ermittler zu der Leiche des Jungen. Nachdem die Drohung publik wurde, entwickelte sich eine hitzige Debatte, in deren Verlauf vielfach versucht wurde, mit Hilfe von Schreckensszenarien die Anwendungsmöglichkeiten der sogenannten 'Rettungsfolter' zu veranschaulichen. Unter anderem dadurch erhielt die Diskussion jedoch einen teilweise sehr polemischen Beigeschmack, Folterbefürworter und -gegner warfen sich wechselseitig Ignoranz oder Leichtsinn vor. Die Debatte verlief auch deshalb einseitig, weil einige der seitens der Folterbefürworter aufgeworfenen Fragen mit dem Verweis auf die geltende Rechtslage für unerheblich erklärt wurden und deshalb unbeantwortet blieben. Diese Studienarbeit versucht sich dem Thema möglichst unvoreingenommen und fachübergreifend zu nähern. Dazu werden zunächst die Entführung und die sich daran anschließende Debatte dargestellt. Danach wird kurz die Geschichte der Folter nachgezeichnet. Auch auf die psychologischen Aspekte der Folter aus Sicht von Folterer und Gefoltertem wird eingegangen. Da Folter aber vor allem auch eine Frage des Rechts ist, wird dem verfassungs-, polizei- und strafrechtlichen Meinungsstreit ein besonders großer Platz eingeräumt. Nachdem auf diese Weise 'Folter' aus unterschiedlichen Perspektiven heraus betrachtet worden ist, versucht der Autor in der abschließenden Diskussion die schwierige Frage zu beantworten, ob es 'Folter im Rechtsstaat' geben kann.deIn CopyrightFolterRettungsfolterDaschnerMenschenwürdeNotstandtorturehuman rightsdignity of manconstitutional statestate of emergencyddc:320Folter im Rechtsstaat? : Die Bundesrepublik nach dem Entführungsfall Jakob von Metzler