Tiedemann, PaulPaulTiedemann2025-07-022025-07-022003https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/20674https://doi.org/10.22029/jlupub-20024Würde das Wörtchen „sozial“ im Grundgesetz fehlen, wären die sozialrechtlichen Strukturen in diesem Land nicht anders als sie es heute sind. Als Staatszielbestimmung stiftet das Sozialstaatsprinzip mehr Schaden als Nutzen. In der Rechtsprechung hat das verfassungsrechtliche Sozialstaatsprinzip die Rolle bloßen Zierrats. Die Berufung auf dieses Prinzip ist so gut wie nie geeignet, eine Argumentation überzeugender zu machen als sie es ohne diese Bezugnahme wäre.deAttribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 InternationalStaatszielbestimmungSozialstaatsprinzipStaatsziel "Sport"Grundrechteddc:340Das Sozialstaatsprinzip der deutschen Verfassung. Rechtsprechungsdirektive oder Begründungsornament