Hemmer, Hans-RimbertHans-RimbertHemmer2022-09-062005-08-232022-09-0619971430-6298http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-23526https://jlupub.ub.uni-giessen.de/handle/jlupub/7418http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-6868Nach dem Subsidiaritätsprinzip, das der katholischen Sozialphilosophie entnommen ist, sollte jede gesellschaftliche Tätigkeit 'subsidiären' Charakter haben. Diese Norm verpflichtet - seiner ursprünglichen Wortbedeutung nach - zur Hilfe(subsidium) von oben nach unten, falls die kleinere gesellschaftliche Einheit - schuldhaft oder nicht - in eine Notlage kommt, aus der sie sich alleine nicht mehr befreien kann. Eine höhere staatliche oder gesellschaftliche Einheit darf demnach nur dann Funktionen einer niederen Einheit an sich ziehen, wenn deren Kräfte nicht ausreichen, diese Funktionen wahrzunehmen. Die Gesellschaft soll teprimär die Initiative ihrer Glieder fördern und sich nicht an deren Stelle setzen. Der einzelne oder die kleinere Gemeinschaft sollte all das regeln, was er bzw. sie ebenso gut regeln kann wie umfassendere Organisationen. Die Befolgung des Subsidiaritätsprinzips entspricht dem Wunsch nach institutioneller Vielfalt und stellt ein Höchstmaß an Partizipation sicher. Die beste gesellschaftliche Hilfe ist aus diesem Blickwinkel deshalb die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere im Bereichder Sozialen Sicherung wird gefordert, zunächst auf Selbsthilfe zurückzugreifen, bevor Fremdhilfe verlangt wirddeIn Copyrightddc:000Armutsbekämpfung im Transformationsprozeß : zur Bedeutung des Subsidiariätsprinzips