Veröffentlichungsvertrag
Der Veröffentlichungsvertrag für JLUpub regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der Rechteinhaberin bzw. dem
Rechteinhaber und der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen bei der elektronischen Veröffentlichung von Dokumenten und
Forschungsdaten (im Folgenden als digitale Objekte bezeichnet). Ausführende Stelle ist die Universitätsbibliothek der
Justus-Liebig-Universität Gießen als betreibende Einrichtung von JLUpub.
§ 1 Rechtseinräumung und Pflichten der Rechteinhaberin bzw. dem Rechteinhaber
(1) Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber räumt der JLU Gießen an den eingereichten digitalen Objekten
unentgeltlich und unwiderruflich ein zeitlich unbegrenztes, einfaches und nicht-ausschließliches Recht zur
(ggf. zeitverzögerten) öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung, Vervielfältigung und Aufbewahrung auf den Servern
der Bibliothek für JLUpub ein. Die Rechte zur Urheberschaft und zur Verwertung der digitalen Objekte in anderer Form
bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Zweitveröffentlichung wird dabei zugesichert, dass die Veröffentlichung einem
ggf. bereits vorhandenen Verlagsvertrag nicht entgegensteht.
(2) Der JLU Gießen wird dabei das Recht eingeräumt, bei Bedarf (z.B. zum Zweck der langfristigen physischen Sicherung
bzw. Langzeitarchivierung, Barrierefreiheit oder besseren Zugänglichkeit, für weitere Auswertungen) technische
Veränderungen an den digitalen Objekten vorzunehmen und diese in andere elektronische und physische Formate zu
überführen.
(3) Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber reicht die digitalen Objekte in Abstimmung mit allen beteiligten
Urheberinnen bzw. Urhebern ein und sichert zu, stellvertretend in deren Namen zu handeln.
(4) Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber stellt sicher, dass mit der Bereitstellung der digitalen Objekte nicht
gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird und Rechte Dritter (z.B. Verlage) nicht verletzt werden. Außerdem wird
zugesichert, dass in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse, die der
Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, die JLU Gießen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen ist. Gelingt es
nicht, das Rechtshindernis oder die Unklarheit zu beseitigen, so kann die JLU Gießen vom Vertrag zurücktreten. Sollten
Rechte Dritter verletzt werden, stellt die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber die JLU von sämtlichen
Rückgriffansprüchen Dritter frei.
(5) Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber ist verantwortlich für den Inhalt der digitalen Objekte.
(6) Der JLU Gießen wird das Recht eingeräumt, die abgelieferten Metadaten der digitalen Objekte unter einer CC0-Lizenz
(https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/) zur Verfügung zu stellen.
(7) Die JLU Gießen ist berechtigt, die digitalen Objekte im Rahmen nationaler Sammelaufträge zur Online-Bereitstellung oder Langzeitarchivierung (z.B. durch die Deutsche Nationalbibliothek) zur Verfügung zu stellen, soweit nicht ausdrückliche Vereinbarungen
mit Dritten (z.B. Verlagen) dem entgegenstehen.
§ 2 Rechte und Pflichten der JLU Gießen
(1) Die digitalen Objekte werden von der JLU Gießen im Rahmen der organisatorischen und technischen Möglichkeiten
zeitlich unbegrenzt und im Original, d. h. in der von der Person übergebenen Form und/oder in entsprechend aufbereiteter
Form, verfügbar gehalten.
(2) Die JLU Gießen gewährleistet die eindeutige und dauerhafte Adressierung der digitalen Objekte über persistente
Identifikatoren (DOI) und sorgt so für eine zuverlässige Zitierbarkeit.
(3) Nach der Veröffentlichung können die digitalen Objekte nicht mehr gelöscht, zurückgezogen, korrigiert oder verändert
werden.
(4) Die JLU Gießen versichert, in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtshindernisse,
die der Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, die Person unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. Die JLU
Gießen ist berechtigt, den Zugriff auf die digitalen Objekte zu sperren, soweit konkrete Anhaltspunkte für eine
Verletzung von Rechten Dritter bestehen.
§ 3 Datenschutz
(1) Die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber erklärt ihr Einverständnis und stellt sicher, dass die eigenen und die in
den digitalen Objekten enthaltenen personenbezogenen Daten ggf. beteiligter Personen (z.B. Name,
Organisationszugehörigkeit, Kontaktinformationen) weltweit veröffentlicht werden dürfen.
(2) Für personenbezogene Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, die über die in § 3 Abs. 1
genannten hinausgehen, müssen von der Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber die Zustimmung der betroffenen Personen
nachweislich eingeholt werden; andernfalls müssen diese Daten faktisch anonymisiert werden.
§ 4 Rechtsnachfolge
(1) Im Fall einer Rechtsnachfolge an den abgelieferten digitalen Objekten muss die Rechteinhaberin bzw. der
Rechteinhaber die JLU Gießen entsprechend informieren und die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger benennen.
(2) Ist insbesondere in Fällen des Ablebens oder der Nicht-Nachvollziehbarkeit des Verbleibs der
Rechteinhaberin bzw. des Rechteinhabers die Rechtsnachfolge nicht mehr einwandfrei nachvollziehbar, so gehen
sämtliche Rechte an den digitalen Objekten auf die JLU Gießen als Treuhänder über.
§ 5 Dissertation und Habilitationsschrift
(1) Handelt es sich bei den digitalen Objekten um eine Dissertation oder Habilitationsschrift, die bei der
Justus-Liebig-Universität eingereicht und angenommen wurde, so versichert die Verfasserin bzw. der Verfasser,
dass die der JLU Gießen in digitaler und gedruckter Version übergebene Dissertation oder Habilitationsschrift in
Form und Inhalt der eingereichten und genehmigten Fassung entspricht.
§ 6 Abschluss- und Prüfungsarbeit
(1) Handelt es sich bei den digitalen Objekten um eine Abschluss- oder Prüfungsarbeit, z.B. Bachelor-, Master-,
Studien- oder Staatsexamensarbeiten, kann diese nur auf Wunsch des Studierenden und mit einer Empfehlung der Betreuerin bzw. des Betreuers der Arbeit veröffentlicht werden.
§ 7 Umfang der Haftung
(1) Die Haftung der JLU Gießen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Aufbewahrungstätigkeit
in Ausführung dieser Vereinbarung beschränkt. Die JLU Gießen haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch
Nutzerinnen bzw. Nutzer oder Dritte entstehen.
(2) Die JLU Gießen ist bestrebt, sämtliche Leistungen sorgfältig und nach dem aktuell verfügbaren Stand der Technik zu
erbringen. Sie übernimmt keine darüber hinaus gehende Gewährleistung oder Haftung insbesondere für die Realisierung
bestimmter Funktionen von JLUpub, der Nutzbarkeit zu bestimmten Zwecken und der Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der
eingestellten digitalen Objekte.
§ 8 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
(2) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist,
der Gerichtsstand Gießen vereinbart.
(4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine Regelung zu
ersetzen, die der ungültigen Bestimmung in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahekommt.
Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.
Stand 08.12.2020