Zweitveröffentlichungen (grüner Weg)
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Auflistung Zweitveröffentlichungen (grüner Weg) nach Auflistung nach DDC "ddc:340"
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Item Neuere Entwicklungen zur Preisverantwortung des Bieters im Übernahmerecht - das Postbank-Urteil des BGH(2015) Ekkenga, JensNach den Erfahrungen aus Fällen wie "Schaeffler/Continental" und "Porsche/VW" war die Fachöffentlichkeit schon darauf eingestellt, mit immer ausgefeilteren und phantasievolleren Übernahmeplanungen konfrontiert zu werden. Der noch laufende Prozess in Sachen "Deutsche Bank/Postbank" führt nunmehr zurück zu den Ursprüngen. Es geht dort um jene strategischen Konzepte, die das Übernahmerecht von Anfang an beherrscht haben und die seit langem unter den Stichworten "Low Balling" und "Stakebuilding" diskutiert werden. Zugleich ruft der Fall die Systemschwächen des geltenden Übernahmerechts in Erinnerung. Sie betreffen nicht zuletzt den inhaltlichen Zuschnitt der in § 30 WpÜG geregelten Zurechnungstatbestände und ihr Verhältnis zueinander. Der vorliegende Beitrag nimmt sich vor, das Urteil des II. Senats vor allem unter diesem Aspekt zu analysieren. Im Anschluss sollen Vorschläge für eine teilweise Neuinterpretation dieser umstrittenen Vorschrift entwickelt werden. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die in § 30 WpÜG verankerte Rechtsidee der Preisverantwortung. Sie kann dem Bieter nicht schematisch nach dem Kriterium des "Stimmrechtseinflusses" zugeordnet werden; vielmehr bedarf es zusätzlich des Nachweises, dass der Bieter in der Lage ist, die wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Stimmherrschaft zu ziehen.Item Der Sachverhalt im juristischen Streit(2004) Upmeier, ArneDie Feststellung der Tatsachen, die einen Rechtsfall konstituieren (also die Frage: Was ist geschehen?), stellt einen wesentlichen Teil der gerichtlichen Tätigkeit dar, der rechtstheoretisch / rechtsphilosophisch kaum beachtet wurde. Es wird gezeigt, dass die Tatsachenfeststellung durch ein Gericht notwendig aus einer spezifisch juristischen Perspektive erfolgt, die sich von anderen (beispielsweise wissenschaftlichen) Perspektiven unterscheidet. Eine Wahrheitsbegründung nach wissenschaftlichen Standards erweist sich unter den besonderen Ansprüchen des Rechts (Rechtsstaatlichkeit, Entscheidungszwang etc.) häufig als nicht durchführbar. Eine rein juristische Begründung der Geltung der behaupteten Tatsachen wiederum kann nicht deutlich machen, wieso die behaupteten Tatsachen auch wahr sein sollen. Die Lösung liegt in einem dynamischen Kompromiss aufgrund dessen die einer juristischen Entscheidung zugrunde gelegten Tatsachen als wahr und rechtmäßig festgestellt gelten. Die juristische Tatsachenfeststellung bleibt so - bei allen wissenschaftlichen Defiziten - in den Legitimationsstrukturen des Rechts in ihren praktischen Konsequenzen begründbar.