Der Anspruch auf den Tagessaldo

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2000

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Zusammenfassung

Ein Großteil aller Bankkonten wird heute im Kontokorrent geführt. Eine der wichtigsten und in der Praxis bedeutsamsten Kontenformen isthierbei das Girokonto. Die Besonderheit des Girokontos, auch Bankkontokorrent genannt, besteht darin, dass die Zahlungsein- und-ausgänge auf dem Konto laufend miteinander verrechnet werden und ein Saldo gezogen wird - der sogenannte Tagessaldo. Der Kundehat gegenüber seiner Bank nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur einen Anspruch auf jederzeitige Auszahlungdieses Tagessaldos. Die rechtliche Würdigung und dogmatische Einordnung dieses Anspruchs auf den Tagessaldo ist Gegenstandder Arbeit. Zu dem komplexen Bereich des Bankkontokorrentes gibt es nur wenig Rechtsprechung. Unstreitig ist seine "Existenz", seinePfändbarkeit und seine Abtretbarkeit. Seine rechtliche Einordnung ist hingegen offen. Insbesondere für die korrekte und damit erfolgreicheDurchführung einer Pfändung ist eine solche Klärung aber notwendig. So beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, ob es sich bei demAnspruch auf den Tagessaldo um eine Vielzahl von aneinander gereihten Forderungen oder um eine einzelne Forderung handelt, die inihrer betragsmäßigen Höhe laufend schwankt. Im Zusammenhang mit dem Pfändungsantrag ist auch unklar, ob es genügt, nur denAnspruch auf den Tagessaldo zu pfänden oder ob zusätzlich ein weiterer Anspruch, beispielsweise auf Durchführung einer Überweisung,gepfändet werden muss. Dies richtet sich wiederum nach dem Inhalt des Anspruchs auf den Tagessaldo. Auch hierauf wird eingegangen.Des weiteren wird in der Arbeit erörtert, auf welcher Grundlage der Anspruch auf den Tagessaldo beruht, da sowohl in der Rechtsprechungals auch im Schrifttum der Anspruch, ohne nähere Begründung, verschiedenen Anspruchsgrundlagen zugeordnet wird. Abschließend wirdauf das Verhältnis des Anspruchs auf den Tagessaldo zur Kontokorrentabrede und zur Auszahlung eingegangen. In diesemZusammenhang wird auch die Frage erörtert, wie ein solcher Anspruch erfüllt wird.

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