Der Gleichheitssatz im Europäischen Recht : Eine rechtsvergleichende Analyse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des EGMR und des EuGH

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2007

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Zusammenfassung

Der allgemeine Gleichheitssatz ist Gegenstand der Charta der Grundrechte für die Europäische Union und Bestandteil des Vertrags von Lissabon, welcher nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages nunmehr wesentliche Reformen im Gemeinschaftsrecht umsetzen und mit der Charta der Grundrechte erstmals einen geschriebenen Grundrechtskatalog auf der Ebene der Europäischen Union realisieren soll. Der allgemeine Gleichheitssatz nimmt als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts neben den besonderen Gleichheitsgewährleistungen des Gemeinschaftsrechts bereits heute eine besondere Rolle in der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH ein und ist zugleich das wohl am häufigsten zitierte Grundrecht in der europäischen Verfassungsrechtsprechung, wenngleich der allgemeine Gleichheitssatz nicht in den Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbürgt ist und auch die EMRK, welche bei der Ausarbeitung der Charta der Grundrechte eine wesentliche Rolle gespielt hat, keinen allgemeinen Gleichheitssatz enthält. Umso größere Bedeutung kommt der, schon im Ansatz und der Begründung von den übrigen Gemeinschaftsgrundrechten divergierenden Entwicklung des allgemeinen Gleichheitssatzes als allgemeinem Rechtsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts und der inhaltlichen Ausgestaltung der Gleichheitsprüfung in der Rechtsprechung des EuGH zu. Zugleich ist der allgemeine Gleichheitssatz durch seine wertungsoffene und konkretisierungsbedürftige Formulierung in besonderem Maße auf eine nähere Präzisierung durch die Verfassungsrechtsprechung angewiesen.

Die vorliegende Arbeit will hierzu einen Beitrag leisten und untersucht vor dem Hintergrund der Kodifizierung in der Charta der Grundrechte die inhaltliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes anhand der Rechtsprechung in Frankreich, England, Österreich, Spanien und Deutschland, in der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH und versucht, gemeinsame Strukturen der Gleichheitsprüfung zu beleuchten und auf der Grundlage der Rechtsprechungsanalyse mit besonderem Augenmerk auf die gleichheitsrechtliche Rechtsprechung des EuGH Grundstrukturen und Ansätze zur inhaltlichen Anreicherung der Prüfung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Gemeinschaftsrecht aufzuzeigen.

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