Selbstgefährdung und Polizei : die Frage nach polizeilichen Schutzbefugnissen vor dem Hintergrund des Verfassungsrechts

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2009

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Zusammenfassung

Der Staat ist in der Form des modernen Rechtsstaats typischerweise dazu berufen, die gegenläufigen Interessen verschiedener Bürger durch seine Rechtsordnung zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen, namentlich also die Freiheit des einen gegenüber derjenigen des anderen gleichermaßen zu konturieren wie auch zu gewährleisten.Inwieweit der darin liegende Schutz des Menschen auch zu dessen eigenem Nutzen gegen die einzelne Person selbst, die ihn weder will noch hierauf Anspruch erhebt, gerichtet und so zu einem nicht gewollten Schutz vor sich selbst werden kann, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Die Frage nach den hierbei bestehenden Befugnissen der Polizei, in deren Reichweite sich die verfassungsrechtlich determinierte staatliche Verantwortung spiegelt und konturiert, ist ihre Perspektive.In einem ersten Schritt befasst sich die Untersuchung deshalb allgemein mit dem Wesen des polizeilichen Schutzes des Einzelnen vor verfassungsrechtlichem Hintergrund und seinen Voraussetzungen (I. Abschnitt). Den Einstieg bildet damit das Polizeirecht. Der Verfasser versucht hier nachzuweisen, dass der Schutz menschlicher Individualrechtsgüter selbst im öffentlichen Interesse liegt und kein solches als eigens zu prüfendes zusätzliches Kriterium im Rahmen der Generalklausel erfordert.Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse formen im Anschluss an eine aus polizeirechtlicher Perspektive erfolgende Auseinandersetzung mit dem Begriff der Selbstgefährdung (II. Abschnitt) den Ausgangspunkt für eine verfassungsrechtliche Bewertung von Inhalt und Grenzen eines Schutzes des Menschen vor sich selbst (III. Abschnitt). Als gleichsam Grundlage wie immanente Grenze staatlichen Schutzes von Individualrechtsgütern auch vor ihrem Träger wird der Kern der staatlichen Sicherheitsaufgabe in Form grundrechtlicher Schutzpflichten identifiziert.In der Folge wird versucht, mit dem sozialen Gewicht der selbstgefährdenden Handlung einen operationalisierbaren Maßstab für staatlichen Schutz dort zu erarbeiten, wo dem Grunde nach eine entsprechende Schutzberechtigung besteht (IV. Abschnitt).Die Untersuchung endet mit dem Versuch, die auf der Ebene des Verfassungsrechts gewonnenen Erkenntnisse für das Polizeirecht zu konkretisieren und die Unterschiede zwischen beiden Blickwinkeln zu verdeutlichen (V. und VI. Abschnitt). Insbesondere wird dabei die soziale Adäquanz einer Handlung als Kriterium für normative Beurteilungsspielräume und in der Folge eine äußerste Grenze polizeilicher Befugnisse entwickelt. Ferner wird auf die Konsequenzen für das einfache Recht eingegangen und so der Kreis der Untersuchung geschlossen.

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