Nihil Nocere - Nützen oder zumindest nicht schaden

dc.contributor.authorUebbing, Katrin
dc.date.accessioned2023-03-16T20:07:08Z
dc.date.available2010-08-30T10:47:25Z
dc.date.available2023-03-16T20:07:08Z
dc.date.issued2009
dc.description.abstractDie Problematik der Sterbehilfe, vor allem in der aktiven Form, wird seit der Antike heftig diskutiert und ist in allen Ländern und Religionen bzw. Glaubensrichtungen ein aktueller Diskurs. Mit der Verfassung des Hippokratischen Eids als zunächst unverbindliche Forderung an die Ärzteschaft und der wachsenden Bedeutung dieses Eides ab dem 16. Jahrhundert in Europa wurde klar Stellung bezogen. So heißt es unter Punkt 4: Nie werde ich irgend jemandem, auch auf Verlangen nicht, ein tödliches Mittel verabreichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen ( ). 239Dieser Eid wurde von jungen Medizinern in Deutschland bis 1948 feierlich geschworen. Ein weiterer bedeutsamer geschichtlicher Eckpunkt, der vor allem in Deutschland eine essenzielle Rolle spielt, sind die Tötungen von kranken und behinderten Menschen in der National-sozialistischen Zeit. Es wird dabei immer häufiger von jungen Menschen diskutiert, ob diese mehr als 60 Jahre nach dem Krieg immer noch ein berechtigtes Argument mit sehr hohem Stellenwert gegen aktive Sterbehilfe ist oder nicht mehr bzw. nicht mehr mit so gewichtiger Position. Man darf jedoch nicht außer Acht lassen, dass auch heute noch Spuren deutlich sichtbar sind, wie beispielsweise in der hessischen Kleinstadt und Gedenkstätte Hadamar.Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann der Hippokratische Eid durch das so genannte Genfer Gelöbnis ersetzt. Mit dieser Änderung begann der Vormarsch der modernen Medizin im Sinne von ausgiebiger technischer und pharmazeutischer Forschung und auch experimenteller Klinik. Ebenfalls ebnete dies den Weg für ethische Reformen; beispielsweise ist die Abtreibung im Genfer Gelöbnis nicht mehr ausdrücklich verboten, genauso wenig wie aktive Sterbehilfe!In Deutschland ist man geteilter Meinung: Führende Institutionen finden sich sowohl auf der ablehnenden Seite wie auch unter den Befürwortern. Die Bundesärztekammer (BÄK) und auch die Vertreter des Deutschen Juristen Tages (DJT) lehnen nach wie vor aktive Sterbehilfe kategorisch ab und fordern stattdessen eine verstärkte Initiative hinsichtlich Palliativmedizin und der Hospizbewegung. Die BÄK äußerte, jeder Mensch habe das Recht auf Leben und Sterben in Würde, nicht aber das Recht getötet zu werden. Patienten müssten sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für das Leben einträten und das Recht auf Leben auch nicht aus wirtschaftlichen Gründen zu Disposition stellten. 240 Der bedeutsamste Vertreter unter den Befürwortern aktiver Sterbehilfe ist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Sie fordert eine rechtlich verbindliche Regelung bzw. Legalisierung aktiver Sterbehilfe wie in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden.Ein weiter Diskussionspunkt ist die Patientenverfügung. Sie ist in Deutschland rechtlich verbindlich seit dem 01.09.2009. Für medizinische Laien ist dieser Punkt dennoch extrem schwierig einzuschätzen und zu formulieren, da man die kommenden Situationen einer Krankheit nur grob abschätzen kann. Schon sei Jahren wurde die Patientenverfügung immer häufiger von Ärzten und Gerichten anerkannt, wenn sie den formalen Anforderungen entsprach (vor allem: Schriftlich und bei vollständiger geistiger Klarheit formuliert und unter-schrieben). Ein Beispiel, was die Problematik verdeutlicht:Wie die erstellte Umfrage zeigt, befürworten junge Menschen immer häufiger eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe. Gleichzeitig rücken konservative, religiöse Werte verstärkt bei jungen Menschen in den Hintergrund. Bemerkenswert bei der Umfrage ist, dass auch die Mehrzahl der befragten angehenden Ärzte und Juristen aktive Sterbehilfe nicht mehr kategorisch ablehnen, wie es die BÄK und der DJT äußern. Das Vertrauen an medizinische Therapiemöglichkeiten vor allem im Hinblick auf Linderung starker chronischer Schmerzen ist unter Jungmedizinern erstaunlich gering. Ist das ein Ausdruck dafür, dass möglicherweise die Hemmschwelle, aktive Sterbehilfe zu bejahen und auch zu praktizieren, sinkt? Provokant formuliert: Entweder es wird in Deutschland zu einer Legitimierung kommen, oder aber die Dunkelziffer steigt!? Absolut wahrscheinlich ist, dass dieses Thema auch weiterhin an Brisanz gewinnen wird und die Diskussionen verschärft werden. Selbst innerhalb der Zeit, in der diese Arbeit entstanden ist, hat sich die beispielsweise die erwähnte Rechtslage bzgl. der Verbindlichkeit der Patientenverfügung maßgeblich geändert; zunächst als Entscheidungshilfe für den behandelnden Arzt ist sie nun verbindlich und kann bzw. wird rechtliche Folgen bei nicht Einhaltung mit sich bringen.de_DE
dc.identifier.urihttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-77772
dc.identifier.urihttps://jlupub.ub.uni-giessen.de//handle/jlupub/14206
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.22029/jlupub-13588
dc.language.isode_DEde_DE
dc.rightsIn Copyright*
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/page/InC/1.0/*
dc.subjectSterbehilfede_DE
dc.subject.ddcddc:610de_DE
dc.titleNihil Nocere - Nützen oder zumindest nicht schadende_DE
dc.typedoctoralThesisde_DE
dcterms.dateAccepted2010-06-30
local.affiliationFB 11 - Medizinde_DE
local.opus.fachgebietMedizinde_DE
local.opus.id7777
local.opus.instituteInstitut für Rechtsmedizinde_DE
thesis.levelthesis.doctoralde_DE

Dateien

Originalbündel
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
Lade...
Vorschaubild
Name:
UebbingKatrin-2010-06-30.pdf
Größe:
717.93 KB
Format:
Adobe Portable Document Format