Gemeindesteuerkraft im Länderfinanzausgleich
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Zusammenfassung
Die Gemeindesteuern werden im Länderfinanzausgleich zu 75 Prozent als Finanzkraft der Länder gewertet. Die Teilanrechnung benachteiligt Länder mit unterdurchschnittlicher Gemeindesteuerkraft. Der Beitrag erläutert das Ausmaß der Verzerrungen und präsentiert eine Reformoption.Verknüpfung zu Publikationen oder weiteren Datensätzen
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Finanzwissenschaftliche Arbeitspapier;113
