Electronic Government stellt kein neues Gesamtkonzept des Verwaltungshandelns dar. Seine Hauptfunktion besteht vielmehr darin, die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung einerseits, aber auch innerhalb der Verwaltung zu erweitern. Die herkömmlichen Formen des Informationsaustausches werden durch denEinsatz elektronischer Medien nicht ersetzt sondern nur ergänzt. Aus juristischer Sicht kann man zwar einige rechtliche Anforderungen formulieren, die den Einsatz desE-Government steuern. Ihre Umsetzung muss jedoch durch die eingesetzte Software gewährleistet werden. Ob diese jeweils dafür geeignet ist, können dann nur nochwenige Spezialisten überprüfen.