Spiegel der Forschung : Wissenschaftsmagazin
Dauerhafte URI für den Bereich
Der "Spiegel der Forschung", das Wissenschaftsmagazin der Justus-Liebig-Universität, informiert über Neuigkeiten aus Wissenschaft und Forschung.
Hrsg.: Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Giessen
Redaktion: Christel Lauterbach, Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Giessen
Layout: Wolfgang Polkowski (k&g)
Mit Band 30 (2013), Heft 2 Erscheinen eingestellt.
Hrsg.: Der Präsident der Justus-Liebig-Universität Giessen
Redaktion: Christel Lauterbach, Pressestelle der Justus-Liebig-Universität Giessen
Layout: Wolfgang Polkowski (k&g)
Mit Band 30 (2013), Heft 2 Erscheinen eingestellt.
URN: urn:nbn:de:hebis:26-opus-13122
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Auflistung Spiegel der Forschung : Wissenschaftsmagazin nach Auflistung nach Fachbereich/Einrichtung "FB 01 - Rechtswissenschaft"
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Item Amokläufe junger Täter : Mehrfachtötungen aus kriminologischer Sicht(2010) Bannenberg, BrittaGewalt fasziniert immer. Filme, Bücher, Krimis Gewalt in Nachrichten oder fiktiven Darstellungen ist alltäglich und wird immer intensiver. Warum einzelne Gewaltphänomene wie Amoktaten weltweite Medienaufmerksamkeit erregen, ist schwer zu erklären. Amokläufe sind sehr seltene Ereignisse. In Deutschland wird statistisch etwa eine vollendete Tat pro Jahr durch junge Täter begangen.Item Biotechnik, Gentechnologie und Recht : Moderne Forschung verlangt modernes Recht(1986) Heinze, MeinhardItem Gießener Delinquenzbefragungen : Delinquenz bei jungen Frauen und Männern nach Befunden bei Studienanfängern im WS 1988/89(1990) Kreuzer, Arthur; Hürlimann, Michael; Krämer, Klaus; Schneider, HansItem Gute Gewohnheit - Gutes Recht : Zur Rechtmäßigkeit alter und neuer Verhaltensweisen im Arbeitskampf(1987) Söllner, AlfredAnbei: Fünf Prozent der Neugeborenene schielen : Internationaler Informationsdiensts über Blutfette - Hochschulverband für Auslandsuniversität - Kurz und bündig.Item Neue Wege zur Behandlung von (Rechts-) Konflikten : Mediation in der juristischen Praxis(2007) Reitz, KristinaMediation stellt eine inzwischen anerkannte interdisziplinäre Methode zur Behandlung von Konflikten dar.Daher verwundert es nicht, dass der Gesetzgeber 2003 eine Änderung der universitären Ausbildung von Juristenbeschlossen hat. Danach sollen auch Schlüsselqualifikationen wie Mediation im juristischen Studium vermitteltwerden (vgl. § 5 a Deutsches Richtergesetz). Im Folgenden wird dargelegt, was Mediation ist und wie einMediationsverfahren funktioniert . Ob Mediation ein geeignetes Verfahren darstellt, um (Rechts-)Konfliktekonstruktiv zu behandeln, wird anhand von Zwischenergebnissen zur Begleitforschung des Modellprojektes Gerichtsnahe Mediation an hessischen Verwaltungsgerichten erörtert. Abschließend erfolgt ein kurzer Einblickin die Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft im Bereich Mediation am Fachbereich 01 der Justus-Liebig-Universität Gießen.Item Polizeipraxis und Wissenschaft : Möglichkeiten zur regionalen Zusammenarbeit(1992) Maier, Kurt; Schneider, Hans; Stock, JürgenItem Revolutioniert das Internet die öffentliche Verwaltung? - Rechtliche Rahmenbedingungen des Electronic Government(2001) Groß, ThomasElectronic Government stellt kein neues Gesamtkonzept des Verwaltungshandelns dar. Seine Hauptfunktion besteht vielmehr darin, die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürgern und Verwaltung einerseits, aber auch innerhalb der Verwaltung zu erweitern. Die herkömmlichen Formen des Informationsaustausches werden durch denEinsatz elektronischer Medien nicht ersetzt sondern nur ergänzt. Aus juristischer Sicht kann man zwar einige rechtliche Anforderungen formulieren, die den Einsatz desE-Government steuern. Ihre Umsetzung muss jedoch durch die eingesetzte Software gewährleistet werden. Ob diese jeweils dafür geeignet ist, können dann nur nochwenige Spezialisten überprüfen.Item Das wahre Fundament des Rechts? : Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert(1994) Klippel, Diethelm; Stender, AngelaItem Wer erhält das Sorgerecht?(2005) Lipp, MartinLeben die Eltern bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes mit diesem in Familiengemeinschaft,so sollte ihnen kraft Gesetzes das Sorgerecht gemeinschaftlich zustehen. Steht bei derGeburt des Kindes die elterliche Sorge allein der Mutter zu, ist eine familiengerichtliche Übertragungdes Sorgerechts auf den Vater auf dessen Antrag hin zu ermöglichen, wenn die Mutterdem zustimmt oder die Übertragung dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Weiterhinsollte auf Antrag eines Elternteils eine familiengerichtliche Begründung gemeinschaftlicherSorge möglich sein, wenn dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht etwa dann,wenn die Eltern nach der Geburt des Kindes eine Familiengemeinschaft mit diesem bilden. Diesforderte der Autor bei einer Expertenanhörung, zu der die Arbeitsgruppe Rechtspolitik der SPDBundestagsfraktionim Januar nach Berlin eingeladen hatte.Item Wer verantwortet was? : Orientierungsverluste im Kommunalrecht(2008) Lange, KlausItem Wie erfolgversprechend sind Schuldenregulierungsprogramme für Straftäter? : Exemplarisch: Der hessische Resozialisierungsfonds(1988) Kreuzer, Arthur; Freytag, Harald