Der Volksstaat Hessen vor der Annahme des Versailler Vertrages : "Für den Fall der Besetzung von Darmstadt ist für die Verwaltung des unbesetzten Gebietes des Freistaates Hessen eine staatliche Zentralverwaltung mit dem Sitz Gießen zu bilden"

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Date
2004Author
Gröbel, Matthias
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http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-3887Original publication in
Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins Gießen 89 (2004), 35-44