Amtsblatt des Großherzoglich Hessischen Oberschulraths No 3. Darmstadt am 16. September 1833

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  1. Die Einrichtung der Industrieschulen auf dem Lande. Der Zweck der Industrieschule ist die weiblicheJugend zu arbeistkundigen, fleißigen, durch zweckmäßigeVerrichtung ihrer Handarbeiten sich und Andernnützliche Menschen zu bilden. Eine solche Unterrichtsanstalt auf dem Landeist umso nützlicher und notwendiger, je mehr es, wie die Erfahrung lehrt,den ländlichen Hausmüttern teils an Zeit, teils an Fähigkeit undGeschicklichkeit fehlt, ihren Töchtern eine solche Unterweisung selbst zu erteilen. Der Unterricht dieser Anstalt hat sich aber, soll dieser Zweckvollständig erreicht werden, gerade nur auf diejenigen Lehrgegenstände zubeschränken, deren Erlernung der weiblichen Jugend auf dem Lande nothwendig ist,um künftig ihren Beruf in dieser Beziehung erfüllen zu können.

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