Von der Versorgungsforschung zur Integrierten Versorgung : Am Beispiel der Multiplen Sklerose
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Zusammenfassung
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden Anfang 2004 neue vertragliche Möglichkeiten der Zusammenarbeitzwischen verschiedenen Leistungsanbietern eröffnet. Für die Behandlung von Patienten, die an MultiplerSklerose leiden, ist dies eine neue Chance, Diagnostik und Therapie zusammen zu führen und die weithinbeklagte anonyme "Fünf-Minuten-Medizin" durch individuelle und spezialisierte Behandlungskonzepte abzulösen.Im Rahmen einer Kooperation mit niedergelassenen Neurologen wurde die bestehende Versorgungssituationim Hinblick auf medizinische Leistungen und Ressourcenverbrauch im Einzugsgebiet der Neurologischen Klinikdes Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH am Standort Gießen untersucht. Auf der Basis der eigenenwissenschaftlichen und klinischen Erfahrung wurde entsprechend der Behandlungsleitlinien der Fachgesellschaftenein Kopfpauschalen-Modell der "Integrierten Versorgung" mit Budgetverantwortung am Klinikumentwickelt. Daraufhin konnte gemeinsam mit der Barmer Ersatzkasse in Hessen ein Vertrag zur "Integrierten Versorgung"nach § 140a-d SGB V geschlossen werden. Seit November 2005 haben sich bereits über 140 Patienteneingeschrieben und parallel dazu wurden Kooperationen mit über 50 niedergelassenen Fachärzten verschiedenerDisziplinen sowie zwei Reha-Kliniken in Hessen vereinbart.
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Anmerkungen
Erstpublikation in
Spiegel der Forschung 23, 1u2 (2006), 68 - 75