Abschaffung des Ehegattensplittings bewirkt steuerliche Diskriminierung von Ehegatten

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Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil, sondern entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung. Die Pläne der "Familienpolitiker" verschiedener Bundestagsfraktionen zur Abschaffung des Ehegattensplittings führen zu einer steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren. Sie sind aus steuersystematischer Sicht abzulehnen und dürften einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

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Finanzwissenschaftliche Arbeitspapiere; 71

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