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Klinische Befunde und chirurgische Therapie bei Patienten mit Retraktionssyndrom

Datum

2000

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Zusammenfassung

Hintergrund: Erstmals wurden 1876 von Pflüger Patienten mit angeborenem Strabismus, die sowohl Adduktions- als auchAbduktionseinschränkungen des betroffenen Auges zeigten und bei denen es beim Versuch der Adduktion zu einer Vertikaldeviation kam,beschrieben. Durch andere Autoren folgte eine Reihe von Fallbeschreibungen, Überlegungen zur Ätiologie und zu Therapieansätzen bisdie Aufklärung über die Ätiologie dieses Symptomenkomplexes (Adduktionsseinschränkung, Abduktionsseinschränkung,Kopfzwangshaltung, Vertikaldeviation beim Versuch der Adduktion, Bulbusretraktion und Lidspaltenverengung beim Versuch derAdduktion) 1957 mit den elektromyographischen Befunden von Breinin begann, der eine Koinnervation der Mm. recti medialis et lateralisdes betroffenen Auges nachweisen konnte. Autopsien von Patienten, bei denen zu Lebzeiten ein Retraktionssyndrom bekannt war und Kernspintomographien von Patienten mitRetraktionssyndrom konnten schließlich das Fehlen des Abduzenskerns und ein Einsprossen von Fasern des N. oculomotorius in den M.rectus lateralis des betroffenen Auges zeigen. Die Koinnervation der M. recti lateralis et medialis und das Nebeneinander von vitalem undfibrotischem Gewebe im M. rectus lateralis des betroffenen Auges konnten erklärt werden. Material und Methode: In diese Studie gingen die prä- und postoperativen Befunde, sowie die Art der Operation von 76 Patienten ein, andenen zwischen 1980 und 1992 insgesamt 82 Operationen in der Augenklinik für Schielbehandlung und Neuroophthalmologie derUniversität Gießen durchgeführt worden sind. Die Erhebung der Daten erfolgte retrospektiv anhand der Krankenunterlagen der Patienten.Orthoptische Befunde und Organbefunde wurden präoperativ, eine Woche und drei Monate postoperativ erhoben. Insgesamt gingen Alter,Geschlecht, Familienanamnese und Eigenanamnese, Seitenlokalisation, Refraktion und Sehschärfe, sowie prä- und postoperative Fern-und Nahschielwinkel, Lidspaltenweite, monokulares Blickfeld, Fusionsblickfeld, Kopfzwangshaltung und Vertikaldeviation in diese Studieein. Ergebnisse: Unter den Patienten, die erstmals wegen eines Retraktionssyndroms operiert worden sind, hatten 62% ein linksseitiges undjeweils 19% ein rechtsseitiges, bzw. ein beidseitiges Retraktionssyndrom. Bei 78 % der Patienten, die erstmals wegen einesRetraktionssyndroms operiert worden sind, bestand für die Ferne ein konvergenter Schielwinkel, bei 22% ein divergenter Schielwinkel. Inder Kopfzwangshaltung beträgt der durchschnittliche Abstand zum adduktorischen Rand des Fusionsblickfeldes 25°, der durchschnittlicheAbstand zum abduktorischen Rand des Fusionsblickfeldes beträgt nur 8°. Operation: Befand sich das betroffene Auge in der Kopfzwangshaltung in Adduktion, ist vorwiegend der M. rectus lat. des betroffenenAuges rückgelagert worden, befand sich das betroffene Auge in der Kopfzwangshaltung in Abduktion, ist vorwiegend der M. rectus lat.rückgelagert worden. Die Rücklagerungsstrecke richtete sich nach der Stärke des Prismenvorsatzes, der zu einer ausreichendenMinderung der Kopfzwangshaltung führte. Operationsergebnisse: Präoperativ betrug die Kopfzwangshaltung bei 65% der Patienten, die erstmals wegen einesRetraktionssyndrom operiert worden sind, mehr als 10°, nach 6 Monaten hatten 98% der Patienten eine Kopfzwangshaltung von wenigerals 10°. Während der präoperative Fernschielwinkel bei 67% der Patienten größer als 10° war, nach 6 Monaten hatten 82% einenFernschielwinkel von kleiner oder gleich 10°. Diskussion: Alter, Geschlechtsverteilung, Seitenlokalisation bei Patienten mit Retraktionssyndrom dieser Studie standen im Einklang mitder Literatur. Die Mehrzahl der Patienten dieser Studie nahm eine Kopfzwangshaltung ein, in der das betroffene Auge in Adduktion stand,sie vermieden jedoch in der Kopfzwangshaltung die maxi-male Adduktion. Damit steht der Kopfzwangshaltung eine Schlüsselrolleinnerhalb der anderen Symptome des Retraktionssyndroms zu, da in der Kopfzwangshaltung bei Patienten mit einseitigemRetraktionssyndrom Binokularsehen ermöglicht wird. Während beim einseitigen Retraktionssyndrom die überwiegende Mehrzahl derPatienten dieser Studie über normales Binokularsehen verfügten, erscheint die Motilitätsstörung beim beidseitigen Retraktionssyndromdoch der Entwicklung eines normalen Binokularsehens im Wege zu stehen, ebenso war der Visus dieser Patienten auffallend schlecht. Bezüglich der Einteilung des Retraktionssyndroms entspricht einzig die Einteilung von Kaufmann (1986) der Forderung von Raab (1986),nach der eine Einteilung des Retraktionssyndroms die individuelle Klinik und eine daraus ableitbare Operationsindikation berücksichtigensoll:

  • Der Patient nimmt eine Kopfzwangshaltung ein, in der das betroffenen Auge adduziert wird, eine Rücklagerung des M. rectus med. istnotwendig.
  • Der Patient nimmt eine Kopfzwangshaltung ein, in der das betroffene Auge abduziert wird, eine Rücklagerung des M. rectus lat. istnotwendig. Beim Beidseitigen Retraktionssyndrom sind beide Augen in einem unterschiedlichen Ausmaß betroffen, eine individuelleIndikationsstellung ist notwendig. Ausschließlich rücklagernde Eingriffe hatten im vorliegenden Kollektiv einen größeren Einfluß auf die Kopfzwangshaltung als auf denSchielwinkel. Patienten mit einem großen Schielwinkel konnten von einer kombinierten Konvergenz- oder Divergenzoperation gutprofitieren, wobei die Vorlagerungsstrecke kurz bemessen wurde (2 - 3 mm). Die Operationsergebnisse dieser Studie hinsichtlich derSchielwinkel, der Motilität und der Kopfzwangshaltung können als gut bezeichnet werde, Operationskomplikationen traten nicht auf.

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