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dc.contributor.authorPrange, Mathis
dc.date.accessioned2023-03-28T12:42:57Z
dc.date.available2018-03-29T12:17:35Z
dc.date.available2023-03-28T12:42:57Z
dc.date.issued2018
dc.identifier.urihttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-135171
dc.identifier.urihttps://jlupub.ub.uni-giessen.de//handle/jlupub/15765
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.22029/jlupub-15147
dc.description.abstractDiese Arbeit entstand im Rahmen der Forschergruppe Gewaltgemeinschaften , welche solche sozialen Gruppen oder Netzwerke in den Blick nimmt, für die aufgrund des bisherigen Forschungsstandes mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet werden kann, dass die Anwendung von Gewalt ein zentraler Bestandteil des Gruppenzusammenhaltes gewesen ist. Im spätmittelalterlichen England sind solche Gruppen in Form von Gefolgschaften des Adels zu greifen, die wiederholt gewaltsam Konflikte mit Standesgenossen austrugen. Solch eigenverantwortliche Gewaltanwendung seitens des Adels erscheint der historischen Forschung in Einklang mit den überlieferten Quellen häufig als Ausdruck von Anarchie und Störung des gesellschaftlichen Friedens. In der Forschung wurden viele dieser Konflikte mit Verweisen auf Ehrverletzungen, politische Rivalitäten oder schlicht Gier erklärt, die in kriegerischer Weise ausgetragen worden seien. Diese Erklärungsansätze greifen jedoch häufig zu kurz.Anhand der Untersuchung ausgewählter Konflikte zwischen adeligen und niederadligen Personen in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde nach Form und Funktion von Gewalthandeln wie auch der Gewaltlogik der involvierten Gruppen gefragt. Überwiegend wurden dafür überlieferte Gerichtsakten ausgewertet und kontextualisiert. Hauptuntersuchungsgegenstand war die Auseinandersetzung zwischen den hochadeligen Familien Percy und Neville in den Jahren 1450 bis 1454 in Nordengland.Zentrale Thesen:1. Adelige Konfliktführung im spätmittelalterlichen England erfolgte nach bestimmbaren Merkmalen, die eine Definition als Fehde rechtfertigt.2. Fehdeführung im spätmittelalterlichen England lief weitgehend nach allgemein bekannten und akzeptierten, wenn auch ungeschriebenen Regeln ab.3. Gewaltanwendung konnte während einer Fehde als (illegales) Mittel des Konfliktaustrages erfolgen und schloss parallele (legale) Rechtsschritte nicht aus.4. Gewaltakte in englischen Adelskonflikten blieben in der Regel unterhalb der Schwelle von strafbewehrten Handlungen, die durch die Gesellschaft und das Rechtssystem nicht mehr entschuldbar waren.5. Fehde wurde nicht außerhalb, sondern innerhalb der Standesgesellschaft geführt, d.h. öffentlich.6. Die Teilnehmer einer Fehde traten in aller Regel vor, während oder nach dem gewaltsamen Konflikt nicht aus ihrem sozialen Umfeld oder ihrer Rechtsgemeinschaft aus, noch wurden sie ausgestoßen.de_DE
dc.language.isode_DEde_DE
dc.rightsIn Copyright*
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/page/InC/1.0/*
dc.subjectFehdede_DE
dc.subjectGewaltde_DE
dc.subjectKonfliktde_DE
dc.subjectSpätmittelalterde_DE
dc.subjectEnglandde_DE
dc.subjectFeuden
dc.subjectViolenceen
dc.subjectLate Middle Agesen
dc.subjectConflicten
dc.subjectEnglanden
dc.subject.ddcddc:900de_DE
dc.title"Modo guerrino"? Adelige Konfliktaustragung im Spannungsfeld von Recht und Gewalt am Vorabend der Rosenkriegede_DE
dc.typedoctoralThesisde_DE
dcterms.dateAccepted2017-09-26
local.affiliationFB 04 - Geschichts- und Kulturwissenschaftende_DE
local.commentRedaktionell leicht überarbeitete Version siehe: http://dx.doi.org/10.22029/jlupub-15156 Die Änderungen beziehen sich fast ausschließlich auf vereinzelte Korrekturen und Spezifizierungen in den Quellenzitaten.
thesis.levelthesis.doctoralde_DE
local.opus.id13517
local.opus.instituteHistorisches Institutde_DE
local.opus.fachgebietGeschichtede_DE


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