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dc.contributor.authorSchaller, Marion
dc.date.accessioned2023-03-28T12:45:44Z
dc.date.available2001-06-28T22:00:00Z
dc.date.available2023-03-28T12:45:44Z
dc.date.issued2001
dc.identifier.urihttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-4513
dc.identifier.urihttps://jlupub.ub.uni-giessen.de//handle/jlupub/16012
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.22029/jlupub-15394
dc.description.abstractGrundbesitzübergaben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge haben erhebliche einkommen- und schenkungsteuerliche Folgen.Durch eine gezielte Vertragsgestaltung lassen sich steuerlich nachteilige Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer vermeiden. Vertragstypen der Grundstücksübertragungen sind vorweggenommene Erbfolgegeschäfte, Übergabe-, Altenteils- und sonstigeVersorgungsverträge. Zivilrechtlich liegen regelmäßig Schenkungen unter Auflage oder gemischte Schenkungen vor. Dagegen nahm dieFinanzrechtsprechung seit dem RFH bei einem Vertrag mit Vereinbarung von Versorgungsleistungen vollständige Unentgeltlichkeit desgesamten Vertrages an. Erst seit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 qualifiziert die Rechtsprechung und die FinanzverwaltungVerträge mit Versorgungscharakter als teilweise entgeltliche Verträge, soweit der Übernehmer Abstands- oder Ausgleichs-zahlungen anden Übergeber oder an Dritte leistet oder übernommene Verbindlichkeiten tilgt. Bei einer Vereinbarung von wiederkehrenden Leistungen,insb. Renten und dauernden Lasten in einem Übergabevertrag folgt der BFH traditionell der Rechtsprechung des RFH, soweit eineÄquivalenz von Leistung und Gegenleistung nicht gegeben ist. Beim Übergeber sind Versorgungsleistungen in Form von Renten und dauernden Lasten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern und beimÜbernehmer in gleicher Höhe als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abzusetzen, soweit nicht freiwillig übernommeneUnterhaltsleistungen im Sinne des § 12 Nr. 2 EStG vorliegen. Soweit wiederkehrende Gegenleistungen erbracht werden, gelten dieseKaufpreisraten als Versorgungsleistungen mit der Folge, dass keine Anschaffungskosten im Sinne des Steuerrechtes anerkannt werden.Nur wenn der übergebene Grundbesitz vermietet ist, lässt der BFH den Ansatz von Anschaffungskosten und Abschreibungen zu. Die Dissertation setzt sich mit der Rechtsprechung auseinander, spricht sich für eine einheitliche Betrachtung der Entgeltlichkeit vonVersorgungsverträgen aus und fordert, dass jede Form der Gegenleistung als Anschaffungskosten im Sinne des Steuerrechtes zubehandeln ist. Bei fehlender Äquivalenz sind gemischte Verträge anzunehmen, deren entgeltlicher Teil zu Anschaffungskosten führt. Die einkommensteuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Übergabeverträgen werden für die unterschiedlichenEinkommenssituationen aufgezeigt, ebenso die Voraussetzungen für die Beantragung der Eigenheimzulage durch den Übernehmer, dieVorteile der Gründung einer Familiengesellschaft und ehevertragliche Gestaltungs-möglichkeiten. Die Schenkungsteuervorteile durch güterrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten werden erörtert. Die steuerlichen Auswirkungenvon mittelbaren Grundbesitzschenkungen werden unter Einbeziehung des Bewertungsverfahrens von Grundbesitz dargestellt sowie dieRechtsprechung des BVerfG zu den Einheitswerten.de_DE
dc.language.isode_DEde_DE
dc.rightsIn Copyright*
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/page/InC/1.0/*
dc.subjectGrundstücksübertragungsvertragde_DE
dc.subject.ddcddc:340de_DE
dc.titleSteuerliche Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten von privaten Grundstücksübertragungsverträgende_DE
dc.typedoctoralThesisde_DE
dcterms.dateAccepted2001-06-27
local.affiliationFB 01 - Rechtswissenschaftde_DE
thesis.levelthesis.doctoralde_DE
local.opus.id451
local.opus.instituteProfessur für Öffentliches Recht II und Steuerrechtde_DE
local.opus.fachgebietRechtswissenschaftde_DE


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