Die Grundprinzipien des deutschen, europäischen und griechischen Umweltrechts : umweltpolitische Hintergründe und Zielsetzungen und ihr Verhältnis zueinander

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2009

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Das deutsche Umweltrecht ist von drei Grundprinzipien geprägt: dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip und dem Kooperationsprinzip. Diese drei Prinzipien bilden die sog. Prinzipientrias im deutschen Umweltrecht.

Der erste Teil dieser Arbeit widmet sich dem Inhalt, der Rechtsnatur und der signifikantesten Ausprägungen der drei Grundprinzipien des deutschen Umweltrechts. Zunächst werden die verschiedenen Varianten des Vorsorgeprinzips, seine rechtliche Verankerung im deutschen Umweltrecht und die verschiedenen Ausprägungen des Vorsorgeprinzips in den deutschen Umweltgesetzen untersucht. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Bedeutungs- und Systemvarianten des Verursacherprinzips analysiert. Schließlich wird die Grundkonzeption des Kooperationsprinzips untersucht. In diesem Rahmen soll insbesondere die Frage beantwortet werden, inwieweit es sich um ein Rechtsprinzip des Umweltrechts oder um eine politische Handlungsmaxime handelt.

Im zweiten Teil der Arbeit soll das Verhältnis der drei Grundprinzipien zueinander untersucht werden. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob die Prinzipien sich durchaus ergänzen oder ob sie in einem potentiellen Spannungsverhältnis zueinander stehen. Das besondere Augenmerk soll auf die Rechtsprechung des BVerfG im Bereich des Abfallrechts gerichtet werden. Insbesondere soll die Kollision des vom BVerfG anerkannten abfallrechtlichen Kooperationsprinzips mit dem Verursacher- und dem Vorsorgeprinzip herausgestellt werden. Ferner soll auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechts das Instrument der Kompensation daraufhin untersucht wird, ob es als Ausprägung des Kooperationsprinzips in einem Spannungsverhältnis zu dem Vorsorgeprinzip steht.

Schließlich widmet sich der dritte Teil der Arbeit den Grundprinzipien des europäischen und des griechischen Umweltrechts. Als Meilensteine des europäischen Umweltrechts kommen folgende Prinzipien in Betracht: der Grundsatz des hohen Schutzniveaus, das Vorsorgeprinzip, das Prinzip der Vorbeugung, das Ursprungsprinzip, das Verursacherprinzip, die Querschnittsklausel sowie der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung. In einem weiteren Schritt soll die Frage beantwortet werden, inwieweit das Kooperationsprinzip den Status eines Prinzips des europäischen Umweltrechts erlangt hat.

Schließlich wird als das einzige verfassungsrechtlich anerkannte Prinzip des griechischen Umweltrechts der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sowie dessen Teilprinzipien analysiert. Hinzu kommen das Vorbeuge- und Vorsorgeprinzip sowie das Verursacherprinzip in Betracht. Die Rechtsprechung des griechischen Oberverwaltungsgerichts ist einzubeziehen, soweit ihr Aussagen zu den einzelnen Prinzipien zu entnehmen ist.

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