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dc.contributor.authorSchmidt, Christian Gerhard
dc.date.accessioned2023-03-28T12:46:13Z
dc.date.available2009-07-23T08:44:17Z
dc.date.available2023-03-28T12:46:13Z
dc.date.issued2009
dc.identifier.urihttp://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:26-opus-71165
dc.identifier.urihttps://jlupub.ub.uni-giessen.de//handle/jlupub/16082
dc.identifier.urihttp://dx.doi.org/10.22029/jlupub-15464
dc.description.abstractDer Staat ist in der Form des modernen Rechtsstaats typischerweise dazu berufen, die gegenläufigen Interessen verschiedener Bürger durch seine Rechtsordnung zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen, namentlich also die Freiheit des einen gegenüber derjenigen des anderen gleichermaßen zu konturieren wie auch zu gewährleisten.Inwieweit der darin liegende Schutz des Menschen auch zu dessen eigenem Nutzen gegen die einzelne Person selbst, die ihn weder will noch hierauf Anspruch erhebt, gerichtet und so zu einem nicht gewollten Schutz vor sich selbst werden kann, ist Gegenstand dieser Untersuchung. Die Frage nach den hierbei bestehenden Befugnissen der Polizei, in deren Reichweite sich die verfassungsrechtlich determinierte staatliche Verantwortung spiegelt und konturiert, ist ihre Perspektive.In einem ersten Schritt befasst sich die Untersuchung deshalb allgemein mit dem Wesen des polizeilichen Schutzes des Einzelnen vor verfassungsrechtlichem Hintergrund und seinen Voraussetzungen (I. Abschnitt). Den Einstieg bildet damit das Polizeirecht. Der Verfasser versucht hier nachzuweisen, dass der Schutz menschlicher Individualrechtsgüter selbst im öffentlichen Interesse liegt und kein solches als eigens zu prüfendes zusätzliches Kriterium im Rahmen der Generalklausel erfordert.Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse formen im Anschluss an eine aus polizeirechtlicher Perspektive erfolgende Auseinandersetzung mit dem Begriff der Selbstgefährdung (II. Abschnitt) den Ausgangspunkt für eine verfassungsrechtliche Bewertung von Inhalt und Grenzen eines Schutzes des Menschen vor sich selbst (III. Abschnitt). Als gleichsam Grundlage wie immanente Grenze staatlichen Schutzes von Individualrechtsgütern auch vor ihrem Träger wird der Kern der staatlichen Sicherheitsaufgabe in Form grundrechtlicher Schutzpflichten identifiziert.In der Folge wird versucht, mit dem sozialen Gewicht der selbstgefährdenden Handlung einen operationalisierbaren Maßstab für staatlichen Schutz dort zu erarbeiten, wo dem Grunde nach eine entsprechende Schutzberechtigung besteht (IV. Abschnitt).Die Untersuchung endet mit dem Versuch, die auf der Ebene des Verfassungsrechts gewonnenen Erkenntnisse für das Polizeirecht zu konkretisieren und die Unterschiede zwischen beiden Blickwinkeln zu verdeutlichen (V. und VI. Abschnitt). Insbesondere wird dabei die soziale Adäquanz einer Handlung als Kriterium für normative Beurteilungsspielräume und in der Folge eine äußerste Grenze polizeilicher Befugnisse entwickelt. Ferner wird auf die Konsequenzen für das einfache Recht eingegangen und so der Kreis der Untersuchung geschlossen.de_DE
dc.language.isode_DEde_DE
dc.rightsIn Copyright*
dc.rights.urihttp://rightsstatements.org/page/InC/1.0/*
dc.subjectFreiheit und Sicherheitde_DE
dc.subjectSicherheitsaufgabede_DE
dc.subjectIndividualrechtsgüterschutzde_DE
dc.subjectpolizeirechtliche Generalklauselde_DE
dc.subjectgrundrechtliche Schutzpflichtende_DE
dc.subjectSelbstgefährdungde_DE
dc.subjectSoziale Adäquanzde_DE
dc.subjectÖffentliches Interessede_DE
dc.subjectIndividualrechtsgutde_DE
dc.subjectSchutzpflichtde_DE
dc.subjectSelbstsabotagede_DE
dc.subjectPolizeiliche Generalklauselde_DE
dc.subject.ddcddc:340de_DE
dc.titleSelbstgefährdung und Polizei : die Frage nach polizeilichen Schutzbefugnissen vor dem Hintergrund des Verfassungsrechtsde_DE
dc.typedoctoralThesisde_DE
dcterms.dateAccepted2009-07-09
local.affiliationFB 01 - Rechtswissenschaftde_DE
thesis.levelthesis.doctoralde_DE
local.opus.id7116
local.opus.instituteLehrstuhl für Öffentliches Rechtde_DE
local.opus.fachgebietRechtswissenschaftde_DE


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