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Untersuchung zur Verbesserung der Effektivität der elektrischen Betäubung von Mastschweinen unter Berücksichtigung ihres genetischen Hintergrundes, der Stromparameter und ausgewählter Schlachtkörpermerkmale

Datum

2023

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Zusammenfassung

Für die Schweineschlachtung ist in Deutschland die Elektrobetäubung und die Betäubung mittels Kohlenstoffdioxid zugelassen, wobei letztere aufgrund der für die Tiere belastenden Einleitungsphase kontrovers diskutiert wird. Für die Elektrobetäubung von Mastschweinen gelten in Deutschland die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 1099/2009 sowie die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) zur Durchführung dieser Verordnung. Die Elektrobetäubung führt, korrekt angewandt, unmittelbar zu einer Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit der Schweine. Dennoch kommt es auch im Rahmen der Elektrobetäubung zu Fehlbetäubungen. Die aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben für die Elektrobetäubung von Mastschweinen beruhen insbesondere auf Labordaten aus dem Jahr 1978. Die technischen Gegebenheiten in den Schlachtbetrieben wurden seitdem weiterentwickelt. Zudem haben sich die Schlachtschweine verändert, da andere Kreuzungen und genetische Linien mit variablen Schlachtkörpermerkmalen genutzt werden. Mit der vorliegenden Studie sollten Stromparameter identifiziert werden, die effektiver als die aktuellen rechtlichen Vorgaben die Zahl der Fehlbetäubungen reduzieren und somit den Tierschutz verbessern. Zusätzlich wurden weitere Einflussfaktoren auf die Betäubungseffektivität und Schlachtkörpermerkmale untersucht. Im Fokus stand der genetische Hintergrund der Schweine, für den ein Effekt auf die Betäubungseffektivität angenommen wurde. Für die Untersuchungen wurden 12028 Schweine verschiedener genetischer Linien, eingeteilt in die Schlachtgruppen Bio-Schweine, Schwäbisch-Hällische Landschweine (+Veredelungskreuzungen, SHV-Schweine) und weiße Mastschweine (WS-Schweine), in einem süddeutschen Schlachtbetrieb über einen Zeitraum von mehr als 14 Monaten mit unterschiedlichen Betäubungseinstellungen untersucht. Betäubungseinstellungen mit einer Kopf-Durchströmungszeit von 1 s wurden als Betäubungsprogramm (BP) A zusammengefasst, solche mit einer Kopf-Durchströmungszeit von mindestens 4 s unter BP-B. Für das BP-A, das den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 sowie den Empfehlungen der European Food Safety Authority (EFSA) entsprach, betrug die Nachbetäubungsrate 2,71 %, für das BP-B, das den Vorgaben der deutschen TierSchlV sowie den Empfehlungen des Handbuchs Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung (Stand: März 2017) der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) folgte, dagegen 5,79 %. Gemäß der Empfehlungen des Beratungs- und Schulungsinstitutes für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi) Schwarzenbek soll die Nachbetäubungsrate 1 % nicht übersteigen. Demnach waren zwar auch die Nachbetäubungsraten mit dem BP-A verbesserungswürdig, lagen jedoch um die Hälfte und höchstsignifikant (p < 0,0001) niedriger als beim BP-B. Als weitere signifikante Einflussfaktoren auf die Betäubungseffektivität wurden die Ansatzposition der Betäubungszange (p = 0,0001) und die Schlachtgruppe (p = 0,0021) identifiziert. Der Anlieferungszeitraum der Schweine (p = 0,2452) und die Entfernung zwischen Herkunfts- und Schlachtbetrieb (p = 0,2480) zeigten dagegen keinen signifikanten Effekt. In den Schlachtgruppen betrugen die Nachbetäubungsraten für Bio-Schweine 5,36 %, für SHV-Schweine 3,69 % und für WS-Schweine 3,16 %. Die Nachbetäubungsraten bei der genetischen Linie „Pig Improvement Company Deutschland GmbH“ (PIC) x Pietrain (Pi) lagen verglichen mit denen der genetischen Linien Deutsche Landrasse (DL) x Pi, Large White (LW) x DL x Pi und Schwäbisch-Hällisches Landschwein (SH) x Pi signifikant niedriger. Die Ergebnisse belegen den Einfluss des genetischen Hintergrunds der Schweine auf die Betäubungseffektivität, da Schweine der genetischen Linie PIC x Pi sowohl in der Schlachtgruppe der Bio-Schweine als auch bei den WS-Schweinen vertreten waren, sowohl mit dem BP-A als auch mit dem BP-B betäubt wurden und von verschiedenen Herkunftsbetrieben stammten. Der im Musculus semimembranosus gemessene pH40-Wert (pH40-Wert Schinken) wurde ebenfalls höchstsignifikant (p < 0,0001) von der Schlachtgruppe, dem genetischen Hintergrund der Schweine, ihrem Herkunftsbetrieb, dem verwendeten BP A/B, der Außentemperatur des Schlachttages und der Interaktion Schlachtgruppe / BP-A/B sowie signifikant (p = 0,0025) vom Zeitraum der Anlieferung der Schweine am Schlachtbetrieb beeinflusst. Beispielsweise lag der pH40-Wert Schinken bei SHV-Schweinen signifikant höher als bei Bio-Schweinen (6,58 vs. 6,40; p = 0,0343) oder WS-Schweinen (6,58 vs. 6,50; p < 0,0001) sowie bei mit dem BP-A betäubten Schweinen signifikant höher als bei mit dem BP-B betäubten Schweinen (6,53 vs. 6,46, p < 0,0001). Die Befunde der vorliegenden Arbeit zeigen somit, dass bei der Wahl der Stromparameter unter Beachtung der Gegebenheiten eines Schlachtbetriebes vor Ort auch der genetische Hintergrund der Schlachtschweine berücksichtigt werden sollte, um eine tierschutzgerechte Betäubung für alle Tiere zu gewährleisten. Auch Fleischqualitätsparameter wie der pH40-Wert lassen sich durch die Anpassung der Betäubungseinstellungen optimieren. Damit sind die für die Elektrobetäubung einzusetzenden Stromparameter individuell auf den Schlachtbetrieb und auf die in dem Betrieb geschlachteten Tiere abzustimmen. Die vorliegenden Ergebnisse belegen die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um individuelle BP für unterschiedliche genetische Linien bzw. Schweinerassen zu entwickeln und somit angepasste nationale und internationale Empfehlungen für die bei der Elektrobetäubung einzusetzenden Stromparameter zu erarbeiten. Neben der Verbesserung des Tierschutzes ist eine adäquate Elektrobetäubung auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Fleischqualität von großer Bedeutung.

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Erstpublikation in

Gießen: VVB Laufersweiler Verlag, 2023

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