Retrospektive Analyse der Ergebnisse des Ultraschallscreenings nach den Mutterschafts-Richtlinien im Hinblick auf die Einführung des erweiterten Basis-Ultraschalls

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2022

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Ziel der Arbeit ist es, die Anzahl und Art der angeborenen Fehlbildungen in den drei Jahren vor und nach Einführung des IIb-Ultraschalls 2013 in den Mu-RL zu untersuchen, um eine mögliche Veränderung der pränatalen Detektionsrate (PDR) aufzuzeigen. Dies wurde nicht nur im Hinblick auf alle diagnostizierten Fehlbildungen, sondern auch auf ausgewählte schwere Fehlbildungen und solche, die durch die Untersuchungsinhalte des IIb-Ultraschalls indirekt abgefragt werden, durchgeführt. Es handelt sich bei dieser Studie um eine retrospektive, überwiegend explorative Datenanalyse von Qualitätssicherungsdaten der Geschäftsstelle für Qualitätssicherung in Hessen (GQH), die im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2016 in den geburtshilflichen Abteilungen der hessischen Krankenhäuser mittels Dokumentationsbögen erhoben wurden. Die meisten angeborenen Fehlbildungen stammen aus dem Bereich des Muskel-Skelett-System. Es konnte keine Veränderung in der Anzahl und der Art der pränatal nicht diagnostizierten Fehlbildungsdiagnosen nach Einführung des IIb-Ultraschalls 2013 gezeigt werden. Die Anzahl der pränatal diagnostizierten Fehlbildungen hat sich auch beim Anschauen ausgewählter Diagnosen nicht signifikant geändert. Die höchste PDR findet sich in beiden Gruppen bei den Fehlbildungen des Nervensystems. Die Gesamt-PDR liegt nach Einführung des IIb-Ultraschalls bei 24,9 %. Die PDR wichtiger Fehlbildungen liegt bei 40,6 %. Die PDR der im IIb-Ultraschallscreening indirekt abgefragten Fehlbildungsdiagnosen liegt mit 44,2 % deutlich höher als die aller angeborener Fehlbildungen. Die PDR der potentiell im Vierkammerblick detektierbaren Herzfehlbildungen liegt bei 20,0 %, die der im Ausflusstrakt detektierbaren Fehlbildungen liegt bei 19,0 %. Die Einführung des IIb-Ultraschalls hat nicht die erwünschte Verbesserung im Hinblick auf die PDR in Hessen gebracht. Die PDR ist mit 24,9 % gering und Änderungen des Ultraschallscreenings in der Schwangerschaft nach den Mu-RL sollten diskutiert werden. Die Limitationen der Arbeit liegen in ihrem retrospektivem Ansatz, den möglichen Dokumentationsfehlern in den ausgewerteten Datenbögen und einer fehlenden einheitlichen postnatalen Untersuchung durch einen Pädiater. Die Einführung eines bundesweiten Fehlbildungsregisters und die Durchführung einer prospektiven bundesweiten Studie zum aktuellen Stand und Nutzen nach fast zehn Jahren IIb-Ultraschall wäre wünschenswert.

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