Bestimmung von Gamma-Hydroxybuttersäure und Gamma-Hydroxybuttersäure-Metaboliten im Haar und deren forensische Bedeutung

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2022

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Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) steht aufgrund ihres endogenen Vorkommens im menschlichen Körper und zugleich sedierender Eigenschaften bei gewollter oder ungewollter Aufnahme seit langem im Fokus wissenschaftlicher Forschungsarbeiten. Die Abgrenzung zwischen möglichen endogenen GHB-Konzentrationen und denjenigen, die nach (einmaliger) Aufnahme von GHB im Haar nachweisbar wären, ist dabei von besonderem Interesse. In der vorliegenden Arbeit wurden Extraktionsverfahren und analytische LC-MS/MS-Methoden für den Nachweis von GHB und den GHB-Metaboliten Glycolsäure, 2,4-Dihydroxybuttersäure (2,4-DHB), 3,4-Dihydroxybuttersäure (3,4-DHB) und GHB-4-Sulfat (GHB-Sulf) aus der Matrix Haar entwickelt. Nach der Validierung der Methoden wurden Haarproben von Personen ohne bekannte GHB-Aufnahme vermessen, um für jede Substanz einen endogenen Referenzbereich zu definieren. Anschließend wurden Proben von Personen nach einmaliger oder regelmäßiger Aufnahme von GHB untersucht. Die GHB-Konzentrationen von 928 Haarproben von Personen ohne GHB-Aufnahme lagen dabei zwischen < 0,1 und 6,3 ng/mg. Lediglich 29 Proben enthielten Konzentrationen über 3,0 ng/mg. Im Gegensatz dazu ergaben zwischen zwei und acht Jahre gelagerte Haarproben signifikant höhere GHB-Konzentrationen von 1,5 bis 130 ng/mg. Dabei lagen die Konzentrationen von 48 der 52 vermessenen Segmente oberhalb von 3,0 ng/mg. Die Lagerung scheint einen größeren Einfluss auf die GHB-Konzentrationen im Haar zu haben als die aufgenommene Menge GHB. So lagen von 136 untersuchten Haarsegmenten nach täglicher Aufnahme von 3 bis 9 g GHB nur 25 der bestimmten Konzentrationen oberhalb von 3,0 ng/mg und nur drei Konzentrationen lagen außerhalb des zuvor ermittelten endogenen Referenzbereichs. Es konnte nur ein sehr schwacher Zusammenhang zwischen eingenommener GHB-Menge und der ermittelten GHB-Konzentration im Haar festgestellt werden. In Übereinstimmung mit diesen Ergebnissen konnte auch in den Haarproben nach einmaliger Aufnahme von GHB kein Anstieg der GHB-Konzentration beobachtet werden. Alle Konzentrationen lagen im unteren Bereich des zuvor ermittelten endogenen Referenzbereichs. Für die vier untersuchten GHB-Metaboliten konnten folgende endogene Referenzbereiche (mit Ausreißern) ermittelt werden: Glycolsäure 0,39 – 11 (24) ng/mg, GHB-Sulf < 0,40 – 1,7 (12) ng/mg, 3,4-DHB < 0,10 – 0,63 (4,7) ng/mg und 2,4-DHB < 0,20 – 0,45 (0,65) ng/mg. Im Gegensatz zu den ermittelten GHB-Konzentrationen in Haarproben von Personen nach regelmäßiger GHB-Aufnahme, konnte in jeder Haarsträhne im Durchschnitt mindestens ein Metabolit als erhöht, also oberhalb des endogenen Referenzbereichs, nachgewiesen werden. In vier der elf Haarsträhnen lagen sogar alle vier Metaboliten oberhalb des jeweiligen endogenen Referenzbereichs. Jedoch konnte auch hier kein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen eingenommener GHB-Dosis und den gemessenen Konzentrationen ermittelt werden. Die nach einmaliger Aufnahme von GHB untersuchten Haarsegmente enthielten zum Teil ebenfalls erhöhte Konzentrationen der jeweiligen Metaboliten. Bei den Segmenten handelte es sich jedoch nicht in jedem Fall um die Segmente, die bei einem Haarwachstum von 1 cm/Monat erwartungsgemäß die erhöhten Konzentrationen aufweisen müssten. Im Rahmen dieser Arbeit zeigte sich, dass die externe Zufuhr von GHB nicht grundsätzlich zu einer erhöhten GHB-Konzentration im Haar führt. Die alleinige Bestimmung der GHB-Konzentration im Haar vermag daher vermutlich nicht eine eindeutige Entscheidung bei der Frage einer möglichen Aufnahme von GHB zu liefern. Folglich ist mit den hier entwickelten Verfahren eine rechtssichere Analytik auch in Zukunft nicht möglich. In Kombination mit einem Nachweis einer oder mehrerer erhöhter Metaboliten-Konzentrationen scheint eine bessere Einschätzung möglich.

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