Qualitätsbeurteilung von Röntgenthoraxaufnahmen auf den pädiatrischen Intensivstationen in Abhängigkeit von den ausführenden Berufsgruppen

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Auf den Intensivstationen des Zentrums für Kinderheilkunde und Jugendmedizin des UKGM Gießen und Marburg, Standort Gießen, werden Röntgenaufnahmen von einem großen Personenkreis angefertigt. Im Tagdienst sind dies vorwiegend die MTRA der Abteilung Kinderradiologie, nachts die MTRA der Abteilung Diagnostische und Interventionelle Radiologie sowie zu allen Zeiten die Ärzte der Intensivstationen. Hieraus ergeben sich bezüglich der einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben durch die Röntgenverordnung Schwierigkeiten der Qualitätssicherung. Wegen der klinischen Bedeutung von Röntgenthoraxaufnahmen auf Intensivstationen erfolgte eine retrospektive Auswertung repräsentativer Aufnahmen zur Qualitätsbeurteilung.Aus dem Zeitraum von 2006 bis 2011 wurden 396 digitale Thoraxaufnahmen von insgesamt 19 in die Auswertung einbezogenen Mitarbeitern zufällig ausgewählt, sodass von jedem Mitarbeiter und jeder Berufsgruppe annähernd die gleiche Anzahl von Aufnahmen ausgewertet werden konnte. Weitere Aufnahmen waren von namentlich nicht zuzuordnenden Pädiatern der Intensivstationen angefertigt worden.Nach vollständiger Anonymisierung wurden die Aufnahmen von drei Kinderradiologen nach zuvor festgelegten subjektiven Kriterien unabhängig voneinander bewertet. Darüber hinaus wurden Einblendung, Verdrehung, Zentrierung, beseitigbare Fremdkörper, gewählte Expositionswerte (mAs, kV) und die nachträgliche Kollimation, nach objektiv messbaren Kriterien, beurteilt.Bei der subjektiven Qualitätsbeurteilung durch die Kinderradiologen stimmten diese wenig in ihrer Einschätzung überein. Aufgrund dieser Uneinigkeit war eine präzise Aussage über unterschiedliche Aufnahmequalitäten zwischen den beteiligten Berufsgruppen nicht möglich.Auch die objektiv messbaren Qualitätsunterschiede zwischen den drei bei der Anfertigung der Aufnahmen beteiligten Berufsgruppen waren marginal. Dies war im Wesentlichen durch die nachträgliche Kollimation der Aufnahmen bedingt. Hierdurch war die retrospektive Beurteilung von tatsächlicher Feldgröße und Zentrierung nicht mehr möglich. Im Vergleich der drei mit in die Auswertung einbezogenen Berufsgruppen waren bei den Aufnahmen der MTRA der Abteilung Kinderradiologie entsprechend den Vorschriften der Röntgenverordnung, signifikant mehr Feldgrenzen sichtbar geblieben. Den Aufnahmen aller Berufsgruppen war trotz nachträglicher Kollimation gemein, dass sie mit 164 % der minimal notwendigen Expositionsfläche im Durchschnitt zu weit aufgeblendet waren.Mithilfe der vorliegenden Studie konnte aufgezeigt werden, dass mittels nachträglicher digitaler Kollimation die Röntgenaufnahmen der Kinder beliebig manipuliert werden können, ohne dass die unnötige Exposition dosisrelevanter Organe nachvollzogen werden kann. Trotz der im Erhebungszeitraum erfolgten regelmäßigen Qualitätskontrollen seitens der Ärztlichen Stelle Hessen wurde dieser Mangel nicht aufgedeckt und unterbunden.Die notfallmäßige Anfertigung von Röntgenaufnahmen seitens der Intensivärzte wird als unverzichtbar angesehen. Umso notwendiger ist es, die vom Gesetzgeber geforderte Weiterbildung durchzuführen, damit die radiologischen Qualitätsstandards zum Schutz der Kinder Beachtung finden. Zur effektiven Überprüfung der Einhaltung dieser Qualitätsstandards ist eine Kontrollinstanz mit ausreichenden Befugnissen unerlässlich.

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Giessen : VVB Laufersweiler Verlag

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