In jeder westlichen Demokratie gibt es Bevölkerungsgruppen, die fremdenfeindliche Einstellungsmuster aufweisen. Diese Einstellungsmuster basieren auf Ideologien der Ungleichheit und widersprechen daher dem demokratischen Gleichheitsprinzip und gefährden den sozialen Frieden. Sozialpsychologische wie soziologische Theorieansätze zur Erklärung fremdenfeindlicher Einstellungen richten den Fokus zumeist auf das Individuum und vernachlässigen gesamtgesellschaftliche wie politische Entwicklungen sowie die politischen Rahmenbedingungen, die das Zusammenleben zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen regeln. Das Bedürfnis des Individuums, nach einem positiven Selbstkonzept sowie nach Orientierung im Zeitalter der Globalisierung wird als Ausgangspunkt für die Ethnisierung gesellschaftlicher Konflikte um Anerkennung und Ressourcen betrachtet. In diesen Erklärungsansätzen vernachlässigt wird der Einfluss politischer und institutioneller Rahmenbedingungen. Der Konzeption des demokratischen Nationalstaates inhärent ist jedoch die juristische wie politische Unterscheidung zwischen Bürgern und Ausländern. In dieser Unterscheidung wird dem Staatsvolk eine positive kollektive Identität als Träger demokratischer Herrschaft zugeschrieben. Sind die juristischen Regelungen der nationalen Zugehörigkeit, wie in der Bundesrepublik Deutschland, ethnisch konnotiert, dann spielen ethnische Merkmale auch für die gesellschaftliche Definition von sog. Fremdgruppen eine zentrale Rolle. Eine zentrale Grundannahme meines Dissertationsprojektes ist, dass es einen spezifischen Zusammenhang zwischen der staatlich-institutionellen Definition und der politischen Konstruktion nationaler Identität gibt und dass sich dies auch in den Einstellungsmustern der Bevölkerung widerspiegelt. In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis zur Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2000 Ausländern aus einem anderen Kulturkreis die deutsche Staatsangehörigkeit generationenübergreifend nur erschwert gewährt. Mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind Rechte und Pflichten. Kennzeichnend für Deutschland ist, dass ethnische Minderheiten in der Regel Ausländer sind und nicht über zentrale politische Partizipationsmöglichkeiten wie das passive und aktive Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene verfügen. So sind sie keine gleichwertigen Mitglieder im Diskurs über nationale Identität. Ethnische Merkmale für die Definition von Gruppenzugehörigkeiten spielen so eine bedeutende Rolle. Gesellschaftliche Konflikte um materielle Ressourcen werden so verstärkt als Konflikte zwischen ethnischen Gruppen interpretiert. Die Entstehung fremdenfeindlicher Einstellungsmuster ist damit nicht unabhängig von der politischen und juristisch-institutionellen Definition des Staatsvolkes. Ziel des Dissertationsprojektes ist es, die Verbindung zwischen institutionellen und politischen Rahmenbedingungen einerseits und der Ebene der individuellen Einstellungen andererseits herzustellen. Des Weiteren gilt es, den Einfluss der juristisch-institutionellen und politischen Bedingungen für die Entstehung fremdenfeindlicher Einstellungen offen zu legen. Der interkulturelle Vergleich dieser Bedingungen unter Einbeziehung Frankreichs und Großbritanniens soll die Zusammenhänge genauer klären. Die Entstehung fremdenfeindlicher Einstellungsmuster in der Bevölkerung - so die These - ist nicht unabhängig von der politischen Konstruktion sowie der staatlich-institutionellen Definition nationaler Identität. So gerät der demokratische Nationalstaat in die Pflicht, institutionelle Rahmenbedingungen zu überdenken, um der Entstehung fremdenfeindlicher Einstellungsmuster entgegenzuwirken. Das Dissertationsprojekt wird mögliche Perspektiven aufzeigen. Angesichts des fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses wird die Frage nach einer möglichen europäischen Identität zunehmend an Bedeutung gewinnen. Der Kampf gegen fremdenfeindliche Einstellungsmuster ist so nicht nur ein nationaler, sondern auch zunehmend ein europäischer.
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