Medizinische Forschung an der Universität Gießen 1928-1958: Eine Untersuchung am Beispiel medizinischer Dissertationen unter spezieller Berücksichtigung der Forschung am Menschen und an Minderjährigen
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Zusammenfassung
Es erfolgte eine Analyse der medizinischen Dissertationen und Promotionsakten an der Universität Gießen im Zeitraum 1928-1958 nach unterschiedlichen Merkmalen, um die Praktiken der medizinischen Forschung am Menschen und die Einhaltung ethischer Standards zu bewerten. Einen besonderen Untersuchungsschwerpunkt bildete die Forschung an vulnerablen Gruppen und die Berücksichtigung der „Reichsrichtlinien zur Vornahme von wissenschaftlichen Versuchen am Menschen“ von 1931 in den Dissertationen. In 28,7% der 1042 untersuchten Dissertationen wurde direkt am Menschen geforscht, wobei in 52,6% der Fälle vulnerable Gruppen involviert waren, insbesondere Minderjährige. Bei „gefährlichen“ Versuchen waren in 76,4% der Dissertationen vulnerable Versuchspersonen beteiligt, allerdings war die Gesamtzahl „gefährlicher“ Versuche klein (5,6% der Dissertationen mit Forschung am Menschen). Weiter zeigte die vorgenommene Analyse, dass ethische Richtlinien, einschließlich der Reichsrichtlinien, selten nachvollziehbar beachtet wurden. Die „Reichsrichtlinien“ selber wurden nie explizit erwähnt. Ein besonderer Fund in den Promotionsakten ergab zwar, dass die Wahrung des ärztlichen Geheimnisses in den 1920er Jahren formal von der medizinischen Fakultät in Gießen gefordert, jedoch nicht durchgehend beibehalten wurde. Die Freiwilligkeit der Teilnahme von Versuchspersonen wurde nur in 2,6% der Dissertationen mit Forschung am Menschen dokumentiert. Politische Einflüsse waren vor allem in der Erb- und Rassenforschung erkennbar und meist, wenngleich nicht in jedem Fall, positiv mit dem Nationalsozialismus verknüpft. Der Zweite Weltkrieg beeinflusste die Forschungsthemen und -bedingungen vor allem 1944 und 1945 erheblich, wobei kriegsrelevante Forschung an Bedeutung gewann. Die methodische Qualität der Dissertationen verbesserte sich in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, blieb jedoch insgesamt heterogen und oft mängelbehaftet. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer strengen und kritischen Begutachtung medizinischer Forschung und stärken die These, dass ethische Mängel der Forschung am Menschen im Nationalsozialismus nicht zeitraumspezifisch waren, sondern, im Sinne Volker Roelckes, als „radikale Manifestation latenter Potenziale“ verstanden werden dürfen. Weitere Forschung auf internationaler Ebene ist notwendig um, abseits des Standortes Gießen und der untersuchten Zeiträume, weitere Erkenntnisse zur medizinischen Forschung am Menschen und der Einhaltung ethischer Standards im Wandel der Zeiten zu gewinnen.