Die Entwicklung der Hygienestandards in Zahnarztpraxen in Frankfurt am Main von 2005 bis 2015

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Mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2001 wurden die Gesundheitsämter in Deutschland ermächtigt, ambulante medizinische Einrichtungen routinemäßig infektionshygienisch zu begehen. Hieraus entwickelte sich im Jahr 2005 das Pilotprojekt in Kooperation des Gesundheitsamtes Frankfurt und der Landeszahnärztekammer Hessen und es wurden 120 Praxen in Frankfurt infektionshygienisch beraten. Auf diesen Erfahrungen aufbauend entstand von 2008 bis 2013 das Hygieneprojekt Hessen, bei welchem 338 Zahnarztpraxen in Frankfurt infektionshygienisch beraten wurden. Parallel zum Hygieneprojekt Hessen wurden in Frankfurt alle Praxen, die nicht freiwillig an einem dieser Projekte teilnahmen vom Gesundheitsamt Frankfurt infektionshygienisch begangen. Somit wurden insgesamt alle 533 Zahnarztpraxen in Frankfurt zwischen 2005 und 2013 begangen/ beraten. Die hierbei an Hand einer Checkliste gewonnen Daten und die Daten von 41 Praxisbegehungen, die im Rahmen der Dissertation mit dem Gesundheitsamt Frankfurt in den Jahren 2014/2015 erhoben wurden, sind die Grundlage dieser Arbeit.Die Ergebnisse zeigen insgesamt eine Verbesserung der Hygienestandards in den Zahnarztpraxen in den Jahren von 2005 bis 2015. Positiv entwickelte sich unter anderem die Qualität der verwendeten Sterilisatoren. Bei den Begehungen 2014/2015 hatten 98% der Praxen einen Typ B Sterilisator in Verwendung, zudem wurde in 42% der Zahnarztpraxen die Medizinprodukteaufbereitung mit einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät durchgeführt. Weiterhin gab es Verbesserungen in den Bereichen der Praxisorganisation, der Händehygiene und im Personalschutz. Dabei stieg die Zahl der vorliegenden Hygienepläne von 84% (2005) auf 90% im Jahre 2015 an, zudem verfügten alle Praxen im Jahre 2014/2015 über handberührungsfreie Wasserhähne und Händedesinfektionsmittelspender mit entsprechendem gelistetem (DGHM/VAH) Händedesinfektionsmittel. Defizite zeigten sich in dem Bereich der Wasserhygiene, in der validierten Aufbereitung und der Aufbereitung von Übertragungsinstrumenten (Turbine/ Hand- und Winkelstücke). Die Untersuchungen des Systemwassers der Behandlungseinheiten auf Gesamtkeimzahl und Legionellen erfolgte in 59% und eine Aufbereitung der Übertragungsinstrumente in 68% der begangen Praxen 2014/2015.Bei den durchgeführten Vergleichen der Datensätze, nach chirurgischem Behandlungsspektrum, nach Teilnahme oder Nichtteilnahme am Hygieneprojekt bzw. Pilotprojekt oder danach, ob die Daten bei Beratungen durch die Landeszahnärztekammer bzw. durch Begehungen durch das Gesundheitsamt Frankfurt erhoben wurden, konnten teilweise Unterschiede dargestellt werden. In keinem Fall konnte sich eine Prüfgruppe deutlich von der anderen abheben.

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