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Die 1992 erarbeitete Konvention über die biologische Vielfalt wurde mittlerweile von über 100Staaten unterzeichnet. Artikel 6 der Konvention führt aus, daß nationale Strategien, Programmeund Pläne von den Unterzeichnerstaaten, z.B. Bolivien und Peru, zur Erhaltung undnachhaltigen Nutzung der Biodiversität entwickelt werden sollen. Diese neuen Strategien undAktionspläne sollen jedoch keine isolierten Planungen darstellen, sondern mit dem jeweilsbestehenden nationalen Instrumentarium koordiniert werden, beispielsweise einer nationalen,regionalen oder sektorspezfischen Entwicklungsplanung. Verbindungen zwischen bestehendenPlanungsinstrumenten und den Anforderungen der Biodiversitätskonvention sindauszubauen, z.B. durch die Förderung von angepassten Landnutzungstechniken oder einerfachübergreifenden, umfassenden Entwicklungsplanung (vgl. UNEP 1992).
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