Rahmenverträge für Fahrwegkapazität : zwischen Investitionsanreizen und Markteintrittsbarrieren

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Der Artikel untersucht die Rolle von langfristigen Infrastrukturzugangs-Verträgen nach Artikel 17 der Richtlinie 2001/14/EG, den sogenannten Rahmenverträgen, für Investitionen und Markteintritte von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Da es zur Dauer der Infrastrukturzugangsrechte bisher kaum Literatur gibt, wird eine umfassende Bestandsaufnahme zur Bedeutung von Rahmenverträgen für alle Schienenverkehrsmärkte gemacht. Ziel der EU mit der Kann-Bestimmung zu Rahmenverträgen ist, die Planungssicherheit der EVU bei ihren langfristig angelegten Investitionen zu erhöhen und Investitionen zu fördern. Damit folgt sie grundsätzlich den Erkenntnissen der Transaktionskostentheorie. Die Diskussion der aktuellen EU Vorgaben für Rahmenverträge und einiger Umsetzungsbeispiele aus Deutschland und Europa zeigt allerdings, dass das Ziel der Investitionsförderung nicht notwendigerweise erreicht wird, dass aber durch die langfristigen Verträge Markteintrittsbarrieren entstehen können. So gibt es bei diesem Thema noch viele offene Punkte für die europäische Regulierung, die der Artikel diskutiert.

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