Der in den vergangenen 50 Jahren vollzogene Wandel der Industrienationen zu sog. Informationsgesellschaften, in denen die Partizipation am Wissen anderer sowie die globale Informationsvernetzung durch das Internet eine tragende Rolle spielen, brachte immense Veränderungen für den Schutz geistigen Eigentums mit sich. Im Bereich der Musik rückt dabei immer stärker die Persönlichkeit des Künstlers in den Vordergrund. Ein Blick in die Charts zeigt, dass die meisten Interpreten fremde und keine eigenen Liedwerke darbieten und deshalb aus dem rechtlichen Urheberschutz herausfallen. Mit steigendem Interesse der Musikbranche an der Vermarktung der Interpreten und der Verbesserung technischer Vervielfältigungs-, Speicher- und Übertragungsmöglichkeiten für digitale Daten ist auch das Bewusstsein für einen effektiven Rechtsschutz ausübender Künstler von musikalischen Darbietungen gestiegen. Diese Arbeit möchte durch eine rechtsvergleichende Betrachtung einen Beitrag zu den Diskussionen liefern, die seit einiger Zeit auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene geführt werden, indem sie mit dem deutschen und englischen Recht zwei Rechtsordnungen vergleicht, die geschichtlich zunächst unterschiedlich geprägt, durch die Gesetzgebung der Europäischen Union aber später gleichermaßen beeinflusst worden sind. Im ersten Teil schildert die Verfasserin die rechtlichen Entwicklungen auf dem Gebiet der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler in den beiden Rechtsordnungen und auf supranationaler und völkerrechtlicher Ebene. Es folgen in einem zweiten Teil die beiden Länderteile, in welchen die Verfasserin die heute geltende Rechtslage umfassend darstellt. Der darauf folgende dritte Teil beginnt mit einer Analyse, in der die einzelnen Rechtsinstitute direkt gegenübergestellt und auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede und auf Schutzlücken untersucht werden, die trotz Harmonisierungsbemühungen der Europäischen Union verblieben sind. Im Anschluss an die rechtsvergleichende Analyse bewertet die Verfasserin kritisch die gewonnenen Erkenntnisse nach dem Gesichtspunkt, ob eine nationale Angleichung des deutschen Rechts oder gar eine europaweite Harmonisierung musikalischer Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sinnvoll wäre. In einer abschließenden Stellungnahme fasst die Verfasserin ihre gewonnenen Erkenntnisse nochmals zusammen und stellt ihre persönlichen Änderungsvorschläge vor.
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