Die rechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger

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In der Bestimmung der rechtlichen Verantwortlichkeit junger Menschen unterscheiden sich Privat- und Strafrecht. In diesem Beitrag wird Gemeinsamkeiten und Unterschiede des strafrechtlichen und des privatrechtlichen Zurechnungsinstituts nachgegangen. Der Schwerpunkt des Beitrages liegt auf der Behandlung der rechtlichen Verantwortlichkeit Minderjähriger nach privatrechtlichen Bestimmungen. Die privatrechtliche Zentralvorschrift des § 828 BGB hat der Gesetzgeber geändert. Das Haftungsprivileg für Minderjährige hat durch den neugefassten § 828 Abs. 2 BGB zwar eine Wandlung erfahren, jedoch sind neue Fragen hinzugekommen. Diesen hat sich die höchstrichterliche Rechtsprechung teilweise angenommen. In diesem Beitrag sollen die Qualität des in § 828 BGB niedergelegten Haftungsprivileg und dessen Auswirkungen erörtert werden.

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