Aufgrund des Förderalismusprinzips nach Artikel 30 des Grundgesetzes ist Aus, -Fort,- und Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland Sache der jeweiligen Bundesländer. Somit besteht für jedes der 16 Bundesländer ein separates Rettungsdienstgesetz, das sich nicht zwangsläufig mit den anderen decken muss. Daraus ergibt sich die Problematik einer uneinheitlichen präklinischen Ausbildungssituation des Rettungsdienstpersonals. Es besteht zwar eine Gesetzesvorlage in Form des Rettungsassistentengesetzes von 1987, hier werden allerdings nur die Eckpunkte der Ausbildung definiert, Umfang, Form und Inhalt ist Ländersache. Unklar formulierte Punkte dieses Gesetzes wie die Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal im Rahmen der sogenannten Notkompetenz werden seit seiner Einführung kontrovers diskutiert. Eine Umstrukturierung der Ausbildung soll die Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter bewirken, jedoch finden auch hier bereits im Vorfeld Diskussionen der jeweilig betroffenen Berufsverbände über Inhalte und Kompetenzen dieser neuen Berufsgruppe statt. Vor diesem Hintergrund war es in der vorliegenden Arbeit von Interesse den Ist-Zustand an Deutschen Rettungsdienstschulen und Notarztkursen zum Thema Pharmakologie zu erheben und zu untersuchen ob trotz der genannten fehlenden zentralen Ausbildungsvorgaben ein bundes- oder landeseinheitlicher Ausbildungsstand vorliegt. Dazu wurden bundesweit Rettungsdienstschulen und Notarztkursanbieter mittels anonymisiertem Fragenbogen zu dem Thema Pharmakologie befragt. Die Ergebnisse zeigten in der pharmakologischen präklinischen Ausbildung von Rettungsdienstpersonal und Notärzten ein inhomogenes Bild. Dies beschränkt sich nicht nur auf die 16 verschiedenen Bundesländer, sondern wird innerhalb der Länder auf kommunaler Ebene weiter ins Unüberschaubare segmentiert, so dass theoretisch jeder der rund 330 Rettungsdienstbezirke in Deutschland seine eigenen, von dem jeweiligen verantwortlichen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst vorgegebenen Versorgungstandards, Vorgehensweisen und Kompetenzen des jeweiligen Rettungsdienstpersonals besitzen kann. So ist nicht sichergestellt, dass Ausbildungsinhalte einer Schule in einem anderen Landkreis oder Bundesland in die Praxis umgesetzt werden können. Weiterhin konnte anhand der Ergebnisse erkannt werden, dass sich die Ausbildungsinhalte der Schulen nicht unbedingt mit den auch tatsächlich auf den Fahrzeugen mitgeführten Medikamenten decken. Somit kann wiederum davon ausgegangen werden, dass kein bundeseinheitlicher pharmakologischer Versorgungsstandard besteht.
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