Das Phänomen "Wohnungsleiche"

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Wird eine Wohnungsleiche aufgefunden, ist die Klärung der Identität oftmals erschwert, da bewährte Verfahren wie der DNA- oder Zahnschemavergleich authentisches Vergleichsmaterial benötigen, um eine belastbare Aussage treffen zu können. Dies ist in diesen Fälle oft schwierig bis unmöglich zu bekommen. Im vorliegenden Fall einer Wohnungsleiche ergab sich eine nur unzureichende Wahrscheinlichkeit für Geschwisterschaft zwischen der Leichen-DNA und der Vergleichsprobe des Bruders der gesuchten Person. Lediglich der Schädel-Bild-Vergleich mittels eines 24 Jahre alten Ausweisbildes konnte die Identität klären. In Zeiten zunehmender Portraitaufnahmen auf Ausweispapieren und Verbreitung von Fotographien in sozialen Netzwerken besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zu einer gesuchten Person auch ein Foto zu finden ist, dass sich für einen Schädel-Bild-Vergleich eignet. Folglich stellt dieses Identifikationsverfahren bei "Wohnungsleichen" eine gute Alternative zu anderen etablierten Methoden wie der DNA-Analyse dar.Es verwunderte in diesem Zusammenhang, dass der Begriff "Wohnungsleiche" lediglich in dem deutschsprachigen Lehrbuch "Basiswissen Rechtsmedizin" definiert wurde, obwohl er in Fachkreisen, aber auch in der Literatur und Presse, Verwendung findet. Eine umfangreiche Literaturrecherche ergab keinen Anhalt für den Ursprung der Definition. Anhand der Einschlusskriterien "Liegezeit von mindestens 24 Stunden" und "Auffindung in einer privaten Wohnung/Haus" konnten 37 Leichenfunde ermittelt werden, die mit der Definition aus "Basiswissen Rechtsmedizin" verglichen wurden. Die drei Kriterien "fortgeschrittene Leichenerscheinungen", "oftmals unklare Todesursache" und "häufige Identifikationsprobleme" wurden als hinweisgebende Charakteristika bestätigt. Die Einschlusskriterien "Liegezeit von mindestens 24 Stunden" und "Auffindung in einer privaten Wohnung/Haus" sind als allgemeingültige Kriterien zu empfehlen.Auf Grund der hinweisgebenden Ergebnisse der Literaturstudie wurde im nächsten Schritt ein retrospektiver Vergleich der Definition aus "Basiswissen Rechtsmedizin" mit den Obduktionsdaten der Jahre 2005 bis 2011 (bis einschließlich Februar) aus dem Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt. Unter Anwendung der Einschlusskriterien "Liegezeit von mindestens 24 Stunden" und "Auffindung in einer privaten Wohnung/Haus" fanden sich 211 Fälle, die den Einschlusskriterien entsprachen. Eine Übereinstimmung mit der Lehrbuchdefinition betraf die vier Kriterien "fortgeschrittene Leichenerscheinungen", "soziale Isolation", "oftmals unklare Todesursache" und "Schwierigkeiten bei der Identifikation". Das Kriterium "häufiger Alkoholismus" sollte eher in "häufiger Fremdstoffmissbrauch" abgewandelt werden, da dieser in mehr als 50% der Fälle beschrieben war, der Alkoholkonsum sich aber nicht wesentlich von dem der Allgemeinbevölkerung unterschied. Bei dem Grund der Auffindung zeigte sich ein deutlicher Anteil von Fällen, bei denen besorgte Bekannte oder Verwandte durch Nachschau die Leiche entdeckten. Dies sollte in einer neuen Definition Beachtung finden. Das Kriterium der "langen Liegezeit" war schwer zu definieren und zu überprüfen. Es kann allerdings empfohlen werden, das Einschlusskriterium "Liegezeit von mindestens 24 Stunden" als Definition der "langen Liegezeit" zu verwenden. Weiterhin sind Männer im Verhältnis zu Frauen drei mal häufiger betroffen. Beide Geschlechter verstarben deutlich vor ihrer statistischen Lebenserwartung. Das durchschnittliche Sterbealter lag in der 5. bis 6. Lebensdekade. Es zeigte sich weiterhin in der Mehrzahl der Leichenfunde mit dokumentierter Gesichtsfäulnis, dass keine Angabe zur Identifikationsmethode gemacht wurde. Hier ist ein sorgfältigeres Vorgehen zu empfehlen, um den Ansprüchen einer eindeutigen Identifikation gerecht zu werden.

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Erstpublikation in

Giessen : VVB Laufersweiler

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