Pharmakologische und toxikologische Prüfung von chemischen Stoffen und Zubereitungen an Wirbeltieren im Rahmen von Rechtsvorschriften : Art, Umfang und Einschränkungsmöglichkeiten

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1999

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Zusammenfassung

Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen:
1.Welche Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen führen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versuchen an Wirbeltieren?
2.Welcher Art sind diese Tierversuche, insbesondere im Hinblick auf die pharmakologische und toxikologische Prüfung von chemischen Stoffen und Zubereitungen?
3.In welchem Umfang werden diese Tierversuche durchgeführt?
4.Welche Einschränkungsmöglichkeiten gibt es hierzu?
Im Rahmen einer Studie für das Umweltbundesamt sollten diese Fragen zunächst für das Jahr 1987 geklärt werden. Als Methode wurde die Befragungeingesetzt. Es wurden Interviews mit über 80 Personen geführt. In die anschließende schriftliche Umfrage wurden insgesamt 1.121 Einrichtungen aus Industrieund öffentlicher Hand einbezogen. Der Rücklauf der Fragebögen war mit 54,8 % sehr hoch, jedoch enthielten nur 6 % der zurückgesandten Fragebögenrelevante Angaben. Die erhobenen Daten waren damit nicht in der Lage, für das Jahr 1987 gesicherte Auskünfte zu der gewählten Fragestellung zu geben.
Um den heutigen Stand von Art, Umfang und Einschränkungsmöglichkeiten zu Tierversuchen im Rahmen von Rechtsvorschriften und behördlichen Auflagen zuermitteln, wurden Anfang 1999 die gültigen Gesetze, Verordnungen, EG-Richt- und Leitlinien und Empfehlungen - soweit bekannt - erneut auf ihre Relevanz zudiesem Thema geprüft. Im Fazit ist festzustellen, daß sich heute die im Rahmen der UBA-Studie gestellten und in dieser Arbeit wiederholten Fragen zufriedenstellender beantwortenlassen als vor 10 Jahren. So ist inzwischen grundsätzlich geregelt, welche Rechtsvorschriften überhaupt Tierversuche ausdrücklich vorschreiben. Es herrschtauch mehr Klarheit zum Umfang der für eine gesetzlich erforderliche Prüfung für die Anmeldung oder Zulassung von Stoffen oder Produkten verwendetenWirbeltiere. Dieser stagniert seit einigen Jahren um einen Wert von etwa 500.000 Tieren pro Jahr und macht damit zur Zeit etwa ein Drittel aller in der BRDverwendeten Versuchstiere aus. Unklar ist aber nach wie vor, welcher Anteil davon auf die einzelnen Rechtsbereiche entfällt.
Die Tierversuche, die im Rahmen von Rechtsvorschriften zur pharmakologischen und toxikologischen Prüfung vorgenommen werden, sind in den vergangenenJahren durch
die Verpflichtung zur Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und die damit erleichterte gegenseitige Anerkennung der Versuchsergebnisse,
die in den meisten Rechtsbereichen getroffene Zweitanmelderregelung,
die Voranfragepflicht im Chemikalien- und im Pflanzenschutzgesetz und
den punktuell gefundenen geeigneten in vitro-Methoden
leicht gesunken. Die Chance des Ersatzes möglichst aller dieser Versuche durch eine neue Prüfstrategie scheint derzeit allerdings noch sehr gering zu sein.

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