Die Unterscheidung wahrer und erfundener Aussagen ist in vielen Lebensbereichen von Bedeutung und stellt zudem eine wesentliche Voraussetzung für eine faire Rechtssprechung dar. Allerdings liegt die Urteilsfähigkeit von Laien und ExpertInnen nach metaanalytischen Befunden nur geringfügig über dem Zufallsniveau. Eine mögliche Erklärung besteht darin, dass subjektive Annahmen über Lügenindikatoren nicht mit objektiven Indikatoren von Täuschung korrespondieren. Ebenso wäre es möglich, dass Personen die kontextuellen Besonderheiten von Aussagen nicht ausreichend berücksichtigen. Die ersten beiden Studien untersuchten diese Erklärungsansätze.
In der ersten Studie wurden die Alltagsvorstellungen von Laien bezüglich einer Vielzahl non- und paraverbaler Indikatoren erfasst. Dabei wurden die Täuschungssituation und die Gelegenheit zur Vorbereitung als kontextuelle Determinanten manipuliert. Es zeigten sich nur geringe Unterschiede in den subjektiven Annahmen in Abhängigkeit vom variierten Aussagekontext, doch große Diskrepanzen zu objektiven Täuschungsindikatoren.
Im Vergleich zu nonverbalen Merkmalen erlauben es inhaltliche Aussagemerkmale besser zwischen wahren und erfundenen Aussagen zu unterscheiden. Daher wurden in der zweiten Studie Alltagsvorstellungen zu inhaltlichen Glaubhaftigkeitsmerkmalen erfasst, den sogenannten Aberdeen Report Judgment Scales (ARJS, Sporer, 1996/1998/2004). Erneut wurden die Täuschungssituation und die Gelegenheit zur Vorbereitung variiert. Die meisten inhaltlichen Aussagemerkmale wurden gemäß ihrer objektiven Differenzierungskraft als Wahrheitsindikatoren aufgefasst. Während sich vereinzelt Unterschiede in Abhängigkeit von der Täuschungssituation zeigten, waren keine Effekte der Vorbereitung auf die subjektiven Täuschungsannahmen festzustellen.
Beide Studien verwiesen auf eine Tendenz von Laien, die Validität verschiedener Indikatoren zu überschätzen. Zudem wurden bedeutsame Moderatoren der objektiven Differenzierungskraft kaum beachtet.
In der dritten und vierten Studie wurden theoretisch fundierte inhaltliche Glaubhaftigkeitsmerkmale hinsichtlich ihrer Inter-Rater-Reliabilität und Validität evaluiert. Dazu wurden wahre und erfundene freie Berichte und Interviews zu persönlich bedeutsamen Lebensereignissen anhand der ARJS (Studie 3) und anhand einer Kurzform derselben, der Aberdeen Report Judgment Scales--Short Training Version--German (ARJS-STV-G, Sporer &
Masip, 2007) analysiert (Studie 4). Zudem wurde überprüft, ob die Vorbereitung einer Aussage und die Valenz des geschilderten Ereignisses die Validität dieser Glaubhaftigkeitsmerkmale moderieren.
In der dritten Studie wurden die transkribierten Aussagen von vier intensiv trainierten Raterinnen anhand der ARJS beurteilt. Für die meisten Skalen ergaben sich zufrieden stellende Inter-Rater-Reliabilitäten. Zudem ließen sich diese durch die Zusammenfassung mehrerer unabhängiger Beurteilungen substantiell verbessern. Erwartungsgemäß erzielten wahre Aussagen höhere ARJS-Beurteilungen als erfundene. Die Validität der ARJS war unabhängig von der Valenz der geschilderten Ereignissse und der Vorbereitung nachweisbar. Dies unterstützt die Zielsetzung eines breiten Anwendungsbereichs dieser Kriterien.
In der vierten Studie wurde dasselbe Stimulusmaterial von acht Raterinnen anhand der ARJS-STV-G beurteilt. Durch die Zusammenfassung mehrerer unabhängiger Beurteilungen wurden auch für die meisten Merkmale der Kurzform zufrieden stellende Inter-Rater-Reliabilitäten erzielt. Erwartungsgemäß wiesen wahre Aussagen im Vergleich zu erfundenen eine höhere inhaltliche Qualität auf. Es war kein moderierender Effekt der Vorbereitung auf die Validität der ARJS-STV-G festzustellen. Insgesamt könnte es nützlich sein, Laien anhand der ökonomischen Kurzform über inhaltliche Glaubhaftigkeitsmerkmale zu informieren.
Die fünfte Studie überprüfte die Effekte einer ARJS-STV-G-Anleitung auf die Urteilsgüte. Dazu wurden die subjektiven Glaubhaftigkeitsurteile von Beurteilerinnen analysiert, die jeweils einen Teil des Stimulusmaterials naiv und unter Anleitung der ARJS-STV-G beurteilten. Für die naiven Urteile zeigte sich eine rein zufällige Urteilsrichtigkeit. Hingegen ergab sich für die ARJS-STV-G-angeleiteten Beurteilungen der Interviews eine überzufällige Urteilsrichtigkeit. Diese war auf eine verbesserte Einschätzung der wahren Aussagen zurückzuführen. Allerdings verstärkte sich auch die Tendenz, Aussagen als glaubhaft zu beurteilen.
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