Erhebung zur Vermittlung pharmakologischer Inhalte während der Ausbildung zum Notfallsanitäter und Vergleich mit pharmakologischen Inhalten der Ausbildung zum Rettungsassistenten

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Am 1. Januar 2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) in Kraft getreten und ersetzte das bis dahin gültige Rettungsassistentengesetz . Dadurch wurde die Ausbildung für den Rettungsdienst von zwei auf drei Jahre verlängert und dem Notfallsanitäter ein erweiterter Aufgabenbereich insbesondere in Bezug auf das Arbeiten ohne Notarzt, der sog. Notkompetenz , zugewiesen. Im Rahmen dieser sog. Notkompetenz können Notfallsanitäter eigenständig ärztliche Maßnahmen durchführen. Die Umsetzung der Ausbildung fällt dabei aber in die Verantwortlichkeit der Länder und wird bis auf Kommunalebene delegiert. Diese Situation führte schon bei der Rettungsassistentenausbildung zu großen Divergenzen bezüglich des Ausbildungsstandes in den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, den aktuellen Stand der pharmakologischen Ausbildung von Notfallsanitätern zu ermitteln und mit der Situation während der Rettungsassistentenausbildung zu vergleichen.Hierfür kam ein Fragebogen auf Basis des Bogens einer vorhergehenden Befragung zum Einsatz. In diesem wurden sowohl die Rahmenbedingungen (z.B. zeitlicher Umfang, Verantwortliche, etc.) als auch ein Medikamentenkatalog abgefragt.Bei der Analyse zeigte sich, dass es drei Verantwortliche für die Auswahl der Medikamente gibt, deren Häufi gkeit sich aber nicht unterscheidet: ÄLRD (p=0,182), Behörden (p=0,317), Schulleitung (p=0,505). Insgesamt ist der ÄLRD an 94,3% der Notfallsanitäterschulen an der Medikamentenauswahl, nicht immer verantwortlich beteiligt. Im Blick auf die Einordnung der Medikamente in das Notkompetenzsystem hat eine Verstärkung der Fragmentierung stattgefunden. Zwar gaben 86,1% der befragten Schulen an, dass dies keinen Einfluss auf die Ausbildung habe, im Vergleich mit der Rettungsassistentenausbildung ist dies jedoch nicht signifi kant (p=0,077). Bei der Analyse des Medikamentenkataloges zeigte sich eine gegenteilige Entwicklung. Auch eine von verschiedenen Berufsverbänden im sog. Pyramidenprozess als Mindeststandard erarbeitete Medikamentenliste konnte dies nicht verhindern. Nur 65,4% der Medikamente dieser Liste wurden von mehr als 90% der Schulen gelehrt.Insgesamt konnte keine signifi kante Vereinheitlichung der pharmakologischen Ausbildungsinhalte festgestellt werden. Es besteht aber weiterhin Forschungsbedarf. Insbesondere der Stellenwert von Algorithmen als Instrument für standardisiertes Vorgehen und Implementierung einer sog. Regelkompetenz in der Patientenversorgung müssen weiter untersucht werden.

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