Diese Arbeit versucht eine Verbindung zwischen dem Gebiet der Arbeitsmedizin und dem der Zahnheilkunde im späten 19.Jahrhundert und frühen 20. Jahrhundert herzustellen. Ein wichtiger Teil der Dissertation besteht in der Frage, ob und in wieweit es eine Verbindung zwischen den Fachrichtungen gibt und wie beide an der Entwicklung der ersten Berufskrankheitenverordnung von 1925 beteiligt sind.Im Laufe der Bearbeitung ergab sich, dass die Zahnmediziner ebenso wie die Arbeitsmediziner an der Diagnostik, Therapie und Prophylaxe verschiedener Berufserkrankungen arbeiteten. Insbesondere stoßen die Vergiftungen durch Blei, Quecksilber und Phosphor auf beiderseitiges Interesse. Die Untersuchung dieser Vergiftungen war besonders umfangreich in der Zeit von der Industrialisierung bis zum 1. Weltkrieg. Dort wurden wichtige diagnostische Merkmale entdeckt, diskutiert und verschiedenste Prophylaxeempfehlungen aufgestellt.
Mit Beginn des 1.Weltkrieg ebben die Einträge in den einschlägigen Zeitschriften aufgrund der Kriegswirren deutlich ab.
In der Nachkriegszeit bis 1925 besteht das Interesse der Arbeitsmediziner in erster Linie an der gesetzlichen Verankerung der Berufskrankheiten, während die Zahnmediziner vornehmlich mit standespolitischen Fragen beschäftigt sind.Die Zeit nach 1925 steht ganz im Zeichen der Erfahrungen, die man mit der Verordnung gemacht hat.
Abschließend lässt sich sagen, dass beide Fachrichtungen weitestgehend eine Koexistenz führten, bei der es gelegentlich zu einem Austausch gekommen ist in Form von gegenseitigen Veröffentlichungen (z.B. zahnmedizinische Beiträge in arbeitsmedizinischen Büchern). Dies ist in der einschlägigen Literatur nachzuvollziehen. Leider kann dabei aber nicht von einem direkten Austausch in Form von untereinander geführten Diskussionen der beiden Disziplinen die Rede sein.
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